Kassen: Pflegebeitrag muss früher angehoben werden als zugesichert
Archivmeldung vom 31.12.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Beiträge für die Pflegeversicherung müssen den Kassen zufolge angesichts der umfassenden Reform, die zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt, früher angehoben werden als von der Bundesregierung zugesichert. Der Vorstand des Kassen-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer, sagte der "Berliner Zeitung", ein weiterer Beitragsanstieg sei spätestens Anfang 2022 "sehr wahrscheinlich".
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte dagegen mehrfach zugesichert, dass der Beitrag erst 2023 wieder steigen muss. Kiefer forderte darüber hinaus die Auflösung des 2015 auf Druck der Union eingeführten Vorsorgefonds in der Pflegeversicherung, mit der künftige Beitragserhöhungen abgefedert werden sollten.
Neueste Zahlen der Bundesbank zeigten, dass der Fonds wegen der Niedrigzinsen einen realen Wertverlust erleide, sagte Kiefer. Das Geld der Beitragszahler werde also weniger. "Der Traum der Befürworter des Fonds, den durch die demografische Entwicklung verursachten Beitragsanstieg ab 2035 abmildern zu können, schmilzt dahin", sagte Kiefer.
"Die Politik sollte ihre Schlüsse daraus ziehen", so der für die Pflege zuständige Verbandsvorstand. Die zum 1. Januar in Kraft tretende Reform soll die Benachteiligung von Menschen mit geistigen Problemen wie Demenz gegenüber Hilfsbedürftigen mit körperlichen Einschränkungen beenden. Kiefer sprach von einem Paradigmenwechsel.
"Hier wird ein Entwicklungsprozess in Gang gesetzt, der das Altern in dieser Gesellschaft ein Stück humaner macht", sagte er. Kiefer ging davon aus, dass es trotz der Verbesserungen Klagen gegen das neue Einstufungsverfahren geben werde. Das sei in einem Rechtsstaat aber völlig in Ordnung. "Ich bin da jedenfalls ganz entspannt, weil ich davon überzeugt bin, dass die Regelungen in ihrer großen Mehrheit rechtssicher und handhabbar sind", sagte er.
Zur Finanzierung der Reform werden die Beiträge in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 um 0,2 Punkte auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) angehoben. In den Vors! orgefond s, der von der Bundesbank verwaltet wird, fließen 0,1 Prozent der Beitragseinnahmen. Derzeit liegen im Fonds rund 2,5 Milliarden Euro.
Quelle: dts Nachrichtenagentur