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Das kann ins Auge gehen: Strahlen von Lasern und LEDs

Archivmeldung vom 19.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Taschenlampen sind bei Kindern und Jugendlichen ein beliebtes Spielzeug. Vor allem im Dunkeln bekommt man damit tolle Effekte hin. Doch Taschenlampen oder andere Lichtquellen sind nicht immer völlig harmlos. Gerade in den letzten Jahren sind Geräte auf den Markt gekommen, die mit Lasern oder leistungsstarken LEDs bestückt sind.

Auch damit lässt sich wunderbar spielen, doch die Strahlen dieser Geräte sind gefährlich für das Auge, warnt Günter Ott von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:

"Laser und LEDs werden auch zunehmend im privaten Bereich eingesetzt, zum Beispiel als Laserpointer, Laser-Wasserwaage, Show-Laser oder LED-Taschenlampe. Diese Geräte können Sie also im Geschäft ganz normal kaufen, obwohl von diesen Geräten unter bestimmten Bedingungen Gefahren ausgehen können. Besonders gefährdet sind die Augen. Es reicht unter Umständen schon aus, wenn man nur einen kurzen Moment in den Strahl hineinschaut."

Laserlicht ist doppelt tückisch, denn es löst nicht den so genannten Lidschlussreflex aus. Das heißt, die Augen schließen sich nicht automatisch, wenn man in einen Laserstrahl blickt. Darum eignen sich die Geräte auch nicht als Spielzeug:

"Von dem Laser können durchaus Gefahren ausgehen, von daher gehören sie nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Wenn man so ein Gerät benutzt, ist es wichtig, dass man nicht selbst in den Strahl hineinblickt, man sollte aber auch den Strahl nicht auf andere Personen richten. Wenn man von so einem Strahl getroffen wird, ist es wichtig, dass man sofort die Augen schließt und den Blick abwendet."

Laser- und LED-Geräte sind je nach Gefährlichkeit in bestimmte Klassen eingeteilt. Diese muss auf dem Gerät erkennbar sein, sagt Susanne Woelk von der "Aktion DAS SICHERE HAUS":

"Laser- und LED-Geräte gibt es grundsätzlich in zwei Klassen, die Klasse 1 und die Klasse 2. Bei der Klasse 1 ist es eigentlich so, dass man sagen kann, die sind relativ harmlos, aber das ist eben bei der Klasse 2 schon nicht mehr so. Die können schon ganz schön gefährlich werden, gerade wenn Kinder und Jugendliche unbeobachtet oder unbeaufsichtigt damit spielen. Deshalb sollten solche Geräte, also Klasse-2-Geräte, nur dann von Kindern und Jugendlichen bespielt und benutzt werden, wenn eben auch Erwachsene in der Nähe sind." Auf keinen Fall eignen sich Geräte der Klassen 3 und 4 für den privaten Gebrauch. Vor allem auf Flohmärkten und Basaren ist viel billige Ware im Umlauf, die nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Deswegen sollte man Laser- und LED-Geräte, wenn man darauf nicht verzichten kann, unbedingt im Fachgeschäft kaufen und sich gut beraten lassen.

Quelle: Pressemitteilung Aktion DAS SICHERE HAUS

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