Hilfe, das Gesundheitsamt will an unserer Schule den Impfstatus kontrollieren!
Archivmeldung vom 12.04.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićEltern fragen, impfkritik.de antwortet: Hilfe, das Gesundheitsamt will an unserer Schule den Impfstatus kontrollieren! Dies schreibt der Medizinjournalist Hand U. P. Tolzin auf "Impfkritik.de".
Weiter schreibt Tolzin: "Frage:
Guten Tag, diesen Brief (Anhang) hat mein Sohn heute von der Schule mitgebracht. Bei unseren älteren Kindern gab es diese Aufforderung nicht. Sind Ihnen ähnliche Fälle bekannt oder wissen Sie was die Schulen damit beabsichtigen? Gibt es da nicht so etwas wie Datenschutz oder ähnliches? Mit freundlichen Grüßen, X.Y.
Antwort:
Sehr geehrte Frau Y., die Amtsärzte der Gesundheitsämter sind angehalten, in den Schulen über die Kinder die Eltern an angeblich fehlende Impfungen „zu erinnern“. Mitarbeiter der Ämter, die da nicht mitmachen, riskieren Job und Karriere. Bei solchen Themen gibt es nun mal keine echte Meinungsfreiheit.
Schulleitungen können - selbst wenn sie wollten - kaum etwas gegen
solche Maßnahmen der Gesundheitsämter tun. Allerdings könnte ein
Schulleiter das Gesundheitsamt auffordern, die Aufklärung über mögliche
Risiken des Impfens mit in die Beratung aufzunehmen, z. B. in Form eines
zweiten Informationsblattes. Da könnte beispielsweise erklärt werden,
wie und wohin man Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen meldet. Das
würde ein Direktor vielleicht auch tun - wenn sich nur genügend Eltern
dafür aussprechen.
Aus der Pflicht der Amtsärzte zur Erhebung des
Impfstatus ergibt sich allerdings nicht automatisch eine Pflicht für
die Eltern, ihr Kind auch an solchen Untersuchungen teilnehmen zu lassen
oder einen Impfpass, sofern vorhanden, vorzulegen.
Für die
Kinder selbst ist dies jedoch oft schwer zu verstehen, vor allem, wenn
alle anderen Mitschüler an der Maßnahme teilnehmen und man als
offensichtlich Ungeimpfter mit Mobbing rechnen muss.
Natürlich
kann ein Schüler nicht teilnehmen, wenn es an dem Tag krank und zuhause
ist. Dann muss es sich auch nicht als ungeimpft oder teilgeimpft outen.
Eine Diskussion und Auseinandersetzung mit der Schulleitung und dem Gesundheitsamt ist in der Regel fruchtlos.
Sie können Ihrem Kind allerdings einen verschlossenen Umschlag für den Arzt mitgeben und darin z. B. folgendes schreiben:
„Sehr geehrte Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, vielen Dank, dass Sie sich die Mühe machen, zu überprüfen, ob unser Sohn/ unsere Tochter (Name) ausreichend vor Infektionskrankheiten geschützt ist. Wir haben allerdings nach ausführlicher individueller Beratung durch den Kinderarzt unseres Vertrauens die aus unserer Sicht notwendigen Vorsorgemaßnahmen durchgeführt und sind diesbezüglich auf dem aktuellen Stand. Mit freundlichen Grüßen, X.Y.“
oder
„Sehr geehrte Damen und Herren des
Gesundheitsamtes Marburg, wir bitten um Verständnis, dass wir sämtliche
gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen mit dem Kinderarzt unseres Vertrauens
ausführlich besprochen haben und entsprechend auf dem aktuellen Stand
sind. Unser Sohn / unsere Tochter hat von uns die Anweisung erhalten,
jegliche Fragen von Fremden im Zusammenhang mit gesundheitlichen
Vorsorgemaßnahmen nicht zu beantworten. Sie können uns bei Rückfragen
unter der Rufnummer +49 12345 6789 (heute zwischen 10 und 14 Uhr)
erreichen.
Mit freundlichen Grüßen, X.Y."
Quelle: Impfkritik