Kann MS auch als Impffolge autreten?
Der renommierte Impfexperte und Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin beantwortet Fragen seiner Leser auf dem Portal "Impfkritik.de". Die heutige Frage lautet: "Kann MS auch als Impffolge autreten?"
Tolzin weiter: "Frage:
Sehr geehrter Herr Tolzin, Ihre Webseite habe ich ja schon seit vielen Jahren. Meine auch dort über Multiple Sklerose gelesen zu haben und das diese Immunkrankheit eigentlich ein Impf-schaden ist. Ich finde das Thema leider nicht mehr auf Ihrer Webseite. Können Sie mir bitte weiterhelfen? Mit freundlichen Grüßen S.
Antwort:
Sehr geehrte Frau S.,
Multiple Sklerose (MS) ist eine sogenannte Autoimmunerkrankung, also eine Fehlsteuerung des Immunsystems, bei der das Immunsystem nicht nur körperfremde Partikel, sondern auch körpereigenes Gewebe angreift. Autoimmunerkrankungen sind als mögliche Folge von Impfungen seit langem bekannt und inzwischen gut dokumentiert.
Eine zentrale Rolle scheinen die in den sogenannten Totimpfstoffen als Wirkverstärker enthaltenen Aluminiumverbindungen zu spielen. Aluminium ist ein Nervengift, das bereits in geringsten Mengen, wenn direkt in das Gewebe bzw. die Blutbahn injiziert, schwere Schäden verursachen kann.
Unser Immunsystem kennt Aluminium nicht, das eigentlich nur in der Erdkruste in festgebundener Form vorkommt. Man kann sich die Immunreaktion auf Kontakt mit Aluminium wie einen heftigen Tritt gegen einen Bienenstock vorstellen - die aufgeschreckten Bienen werden das erste Lebewesen angreifen, dem sie begegnen. Und das könnte auch körpereigenes Gewebe oder dem körpereigenem Gewebe ähnliche Substanzen sein, die im Impfstoff zusätzlich enthalten sind.
Oder aber z. B. die Nuss, die man gerade isst, was zu einer Nussallergie, also einer Überreaktion des Immunsystems auf Nüsse, führen kann.
Weitere Infos über den Zusammenhang mit Aluminium finden Sie im Internet unter dem Stichwort „ASIA-Syndrom“.
In einigen Fachinformationen
wird MS als mögliche Impffolge angegeben. MS wurde im Zusammenhang mit
Impfungen z. B. in den Jahren 2001 bis 2009 insgesamt 128 mal an das
Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die zuständige Bundesbehörde, gemeldet
(impf-report Nr. 62/63).
Die Dunkelziffer ist unbekannt. Das PEI gibt diesbezüglich noch nicht einmal grobe Schätzungen bekannt und verhält sich gegenüber der Öffentlichkeit so, als wären die gemeldeten Fälle identisch mit der Gesamtzahl aller Verdachtsfälle.
Die Schätzungen haben deshalb eine enorme Spannweite und reichen von
1:20 (Bundesgesundheitsblatt 4/2002, S. 353) über 1:100 (eigene Umfrage
unter Naturheilkundlern) bis hin zu 1:1000 (eigene Schätzung).
Nun
ist ja nicht jede MS-Erkrankung im zeitlichen Zusammenhang mit einer
Impfung automatisch auch tatsächlich primär von dieser Impfung
verursacht. Das Fatale ist nun jedoch, dass die Beweislast für diesen
Zusammenhang vom PEI praktisch auf die Opfer abgeschoben wird:
Solange diese den Zusammenhang nicht mit sehr kosten-, zeit- und
nervenaufwendigen Untersuchungen und Gutachten und Gerichtsverfahren
belegen können, geht die Behörde davon aus, dass der Zusammenhang nicht
belegt ist und deshalb ignoriert werden kann.
Dies steht aus
meiner Sicht im völligen Gegensatz zur rechtlichen Situation: Impfungen
sind Körperverletzungen, die der mündigen Einwilligung bedürfen. Bei
einem Verdacht auf Impfschaden müsste die Beweislast zu 100 % beim
Hersteller liegen, vielleicht noch bei der Zulassungsbehörde, die den
Impfstoff durchgewunken hat, nicht aber bei den Menschen, die sich im
Vertrauen in ihre Ärzte und die allgegenwärtige Impfwerbung impfen
ließen.
Angesichts der fehlenden Rechtssicherheit für Impfopfer - die Hersteller sind sogar gesetzlich haftungsbefreit! - ist vom Versuch, eine behördliche Anerkennung des Impfschadens zu erreichen, nahezu aussichtslos. Statt dessen empfehle ich allen Opfern, sich auf die Heilung durch erfahrene Naturheilkundler zu konzentrieren.
Was Sie allerdings bitte bitte bei jedem Verdachtsfall tun sollten, ist eine Meldung direkt an das PEI, so dass der Fall zumindest statistisch erfasst wird. Haken Sie so lange nach, bis Ihnen die eindeutige Fallnummer Ihrer Meldung mitgeteilt wird und fragen Sie in gewissen Abständen nach dem Status der Bewertung Ihres Falles."
Weitere Infos:
Quelle: Impfkritik