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Arzt: Die Wahrheit über Ivermectin: Ein wirksames, unentbehrliches Arzneimittel

Archivmeldung vom 21.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Strasser: Screenshot: FPÖ-TV; Ivermectin: BMF/Zoll, Flickr, CC 2.0: Komposition: Wochenblick / Eigenes Werk
Bild: Strasser: Screenshot: FPÖ-TV; Ivermectin: BMF/Zoll, Flickr, CC 2.0: Komposition: Wochenblick / Eigenes Werk

Die Mainstream-Medien sind seit Monaten voll mit Schauer-Artikeln über Ivermectin, das „Pferdewurmmittel“, zuletzt in einem Artikel in Profil, in dem der Nationalratsabgeordnete Gerald Hauser und die FPÖ unsachlich attackiert wurden. Höchste Zeit, einmal die Fakten zu Ivermectin zu präsentieren. Dies berichtet Dr. Hannes Strasser im Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet Dr. Strasser: „Wundermedikament“ Ivermectin

Lange vor der COVID-19-Pandemie galt Ivermectin schon als „rätselhaftes vielseitiges Wunder-Medikament“, wie in Nature bereits 2017 festgestellt wurde. Seine Wirksamkeit wurde u.a. bei Infektionen mit Parasiten, Bakterien und Viren (z.B. Gelbfieber, Dengue, Japan Encephalitis, Zecken-Encephalitis, COVID-19) nachgewiesen. 2015 wurde für die Entdeckung von Ivermectin der Nobelpreis verliehen.

In Österreich zugelassen

Scabioral® enthält Ivermectin und ist in Österreich seit langem zugelassen und kann daher einem Patienten, der es benötigt, gegen Rezept verschrieben werden. Derzeit ist es in Österreich noch nicht für die Behandlung von COVID-19 zugelassen. Es kann aber natürlich als „Off-Label-Use“ auch zur Behandlung von COVID-19 angewendet werden.

Unter „Off-Label-Use“ versteht man die Anwendung eines Arzneimittels im Rahmen der medizinischen Heilbehandlung außerhalb der Informationen in der Fachinformation. Off-Label-Use ist grundsätzlich nicht verboten, bedarf jedoch erhöhter ärztlicher Sorgfalts- und besonderer Aufklärungspflichten. Übrigens: auch die dritten und vierten COVID-19-Impfungen sind teilweise bzw. gar nicht zugelassen und „Off-Label-Use“-Anwendungen.

Ivermectin als unentbehrliches Arzneimittel

Ivermectin steht seit langem auf  der aktuellen Liste der “essential drugs“ – also der unentbehrlichen Arzneimittel – der WHO, da es ist zu den effizientesten und sichersten  Arzneimitteln gehört. Es ist also mitnichten ein „Pferdewurmmittel“, wie in Medien und von diversen Politikern oft fälschlich und verächtlich dargestellt.

Es ist vielmehr eines der wichtigsten Medikamente weltweit und wird seit rund 35 Jahren erfolgreich beim Menschen eingesetzt. Es wurden Milliarden Behandlungen weltweit durchgeführt, und Ivermectin gilt als extrem sicher und nebenwirkungsarm, eben als „Wundermedikament“. Die COVID-19-Impfungen sind übrigens nicht in dieser Liste, da noch nicht bewiesen ist, wie sicher und wirksam sie tatsächlich sind.

Übrigens: Auch der Nationalratsabgeordnete Mag. Gerald Hauser (FPÖ) – gemeinsam mit Dr. Hannes Strasser Verfasser des Bestsellers “Raus aus dem Corona-Chaos” räumte am Donnerstag im Parlament mit Falschinfos über Ivermectin auf – und verwies dabei auf unsere seriöse Berichterstattung (Link)

Keine Warnhinweise im Beipacktext

Die Firma MSD hat von Ivermectin gegen Corona abgeraten. Dazu ist festzuhalten, dass die Firma MSD ihr neues Arzneimittel Molnupiravir auf den Markt bringt,  ein neues Medikament gegen COVID-19. Dieses neue Medikament ist natürlich unter Patentschutz und daher sehr teuer. MSD wird daher wohl kaum ein billiges Konkurrenzprodukt empfehlen, da das seine erhofften Gewinne beeinträchtigen würde.

Ivermectin wird weltweit von einer Vielzahl von Firmen als sogenanntes Generikum produziert, daher gibt es nicht „den Hersteller“ von Ivermectin. Außer MSD hat keine weitere Firma von der Verwendung abgeraten, mir ist jedenfalls keine der vielen anderen Firmen bekannt, die das getan hätte.

Ein solches „Abraten“ wäre aber ohnehin faktisch bedeutungslos, da eine Herstellerfirma, wenn sie wirklich die Verwendung des Medikaments bei COVID-19 verhindern wollen sollte, die Anwendung bei COVID-19 explizit im Beipacktext ausschliessen müsste, was nicht der Fall ist.

Wirksamkeit in zahlreichen Studien nachgewiesen

Die Wirksamkeit von Ivermectin bei der Behandlung von COVID-19 wurde in etlichen klinischen Studien bewiesen. Es ist sicher in der Anwendung, billig und kann bei sofortiger Anwendung bei nachgewiesener Infektion sehr viele schwere Verläufe und Todesfälle verhindern.

In einer eigens für Ivermectin eingerichteten Datenbank sind 160 (!)  Ivermectin-COVID-19-Studien dokumentiert, darunter 110 Peer-Review-Studien(von Experten vor der Veröffentlichung kontrollliert und freigegeben), 82 Studien mit Kontrollgruppen und 33 randomisierte kontrollierte Studien Die Verwendung von Ivermectin führt laut den meisten Publikationen zu signifikanten Reduktionen bei schweren Verläufen, Einweisungen in Intensivstationen und der Sterblichkeit, vor allem wenn Ivermectin früh eingesetzt wird (https://ivmstatus.com/).

Bild: Wochenblick / Eigenes Werk

Ivermectin wird daher weltweit angewendet

Aus diesem Grund wird Ivermectin derzeit bereits bei 28 Prozent der Weltbevölkerung als Medikament gegen COVID-19 angewendet, auch in der EU; und sogar von 44% der Weltbevölkerung, wenn man die Länder wegrechnet, in denen die COVID-19-Sterblichkeit gegen Null geht (https://ivmstatus.com/).

In Tennessee wurde kürzlich ein neues Gesetz beschlossen. Da Ivermectin bei COVID-19 so gut wirkt, kann jeder Bürger von Tennessee, der an COVID-19 erkrankt ist, in den Apotheken Ivermectin sogar ohne vorherigen Arztbesuch und ohne Rezept kaufen.

In etlichen ärztlichen Leitlinien empfohlen

Aufgrund dieser umfangreichen Daten haben mittlerweile etliche internationale medizinische Fachgesellschaften Ivermectin in ihre Behandlungsrichtlinien und Leitlinien zur Behandlung von COVID-19 aufgenommen (z.B. Association of American Physicians and Surgeons, Front Line COVID-19 Critical Care Alliance, Medicos pela vida).

Bild: Wochenblick / Eigenes Werk

Behandlungsschema der Association of American Physicians and Surgeons

Damit ist ein Arzt, der Ivermectin zur Behandlung von COVID-19 verschreiben will, kein „Spinner“ oder „Covidiot“, im Gegenteil. Er kann sich neben der umfangreichen vorhandenen Evidenz sogar noch auf internationale Erfahrungen und anerkannte und publizierte Leitlinien berufen und sich entsprechend der ärztlichen Empfehlungen verhalten.

Ärztliche Anwendung: Keine Straftat, kein Disziplinarvergehen

Der Disziplinarrat der Österreichischen Ärztekammer bestätigte vor kurzem, dass, wenn ein Arzt Ivermectin unter strengen Voraussetzungen empfiehlt, kein Disziplinarvergehen vorliegt.

Ende November des vergangenen Jahres musste ein Steirer mit massiver Atemnot in die Klinik Diakonissen Schladming eingeliefert werden. Eine Ärztin aus dem Pongau hatte ihm zuvor Ivermectin verordnet. Nachdem dies bekannt wurde, nahm die Staatsanwaltschaft in Salzburg die Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Körperverletzung gegen die Medizinerin auf. Doch kürzlich wurde das Verfahren rechtswirksam gegen sie eingestellt, es lag keine Straftat vor. Abgesehen davon, dass die Ärztin dem Patienten vermutlich das Leben gerettet hat.

Dr. Hannes Strasser ist Co-Autor des Bestsellers „Raus aus dem Corona-Chaos“, Kammerrat für die „Interessensgemeinschaft Freie Ärzte Tirol“ in der Tiroler Ärztekammer und Experte im Parlaments-Hearing zum Thema „Impfpflicht“."

Quelle: Wochenblick

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