Verfassungsbeschwerde gegen das Masernschutzgesetz: Die aktuellen Strategien
Archivmeldung vom 21.01.2020
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Freigeschaltet durch André Ott"Sobald das Masernschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, kann von jedem Betroffenen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Im Augenblick gibt es zwei verschiedene Strategien, wie man sich beteiligen kann", schreibt der Impfexperte Hans U. P. Tolzin auf Impfkritik.de.
Weiter schreibt Tolzin: "Derzeit werde ich ständig gefragt, wo man sich denn einer Sammelklage gegen das MSG anschließen könne. Ich habe mich selbst bisher nicht in der Tiefe mit dem Thema beschäftigt, da ich abgewartet habe, welche Vorschläge von den Vereinen "Initiative Freie Impfentscheidung e. V." (IFI) bzw. "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V." (IFI/ÄIIE) einerseits und "Libertas-Sanitas e. V." (LiSa) andererseits kommen, die ja beide schon vor Monaten angekündigt haben, vor das Verfassungsgericht zu gehen.
Laut IFI/ÄIIE und LiSa sind weder Verbandsklagen noch Sammelklagen vor dem Verfassungsgericht gegen das MSG möglich, sondern nur Verfassungs beschwerden durch Betroffene. Von LiSa sind mir derzeit noch keine konkreten Vorschläge, wie Betroffene vorgehen können, bekannt.
IFI/ÄIIE suchen sich gezielt einige typische Fälle/Familien aus, mit der Absicht, sie intensiv juristisch zu begleiten. Das hat den Vorteil einer Formfehler-Minimierung und Beratungs-Maximierung, aber den Nachteil, dass sich nur sehr wenige impfkritische Familien beteiligen können, es sei denn durch eine IFI-Mitgliedschaft und/oder Spenden.
Ein weiterer Nachteil der IFI/ÄIIE-Strategie ist aus meiner Sicht, dass die verwendete Argumentationsschiene die eigentlichen Probleme der Masernimpfung nicht berücksichtigt. Ich persönlich kann das nicht mittragen, da unser Ziel nicht nicht nur eine vorübergehende Abwehr des Impfzwangs sein kann, sondern vielmehr eine grundlegende Reform der allgemeinen Infektionsvorsorge sein muss.
Die Angst der Hersteller und ihrer Lobbyisten vor einer öffentlichen
Diskussion über die Risiken der MMR-Impfung ist dermaßen groß, dass sie
mit Sicherheit nicht in ihren Bemühungen nachlassen werden, jede
öffentliche Diskussion über die Impfrisiken im Keim zu ersticken. Genau
das ist ja auch die eigentliche Motivation hinter der Impfpflicht.
Nach dem Motto "Ist der Ruf erstmal ruiniert, lebt es sich gänzlichst ungeniert"
habe ich ein eigenes Gutachten verfasst, das die aus meiner Sicht
wichtigsten Argumente gegen eine Impfpflicht zusammenfasst und dazu
zahlreiche offizielle Quellen anführt. Im Augenblick wird das Gutachten
noch gegengelesen, aber im Wesentlichen ist es fertig und wird auch in
einer vorläufigen Version in der kommenden Ausgabe der Zeitschrift impf-report erscheinen.
Meine
Strategie ist im Gegensatz zu IFI/ÄIIE, möglichst viele Menschen für
eine Verfassungsbeschwerde zu motivieren. Mein Traum wäre, wenn es
Tausende und Abertausende von Eingaben gäbe, die das Verfassungsgericht
allein schon aufgrund der Menge dazu zwingt, das Thema auch aus
kritischer Sicht ernst zu nehmen und nicht einfach nur abzuschmettern.
Es gibt natürlich keinerlei Garantieren, auch für keine noch so
ausgefeilte Strategie. Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich bei den
Verfassungsrichtern um politische Richter handelt, die von den Parteien
im Bundestag in erster Linie nach Parteibuch vorgeschlagen werden.
Ich plane die Gründung einer kleinen Arbeitsgruppe auf Telegram, die sich in die Formalitäten einer Verfassungsbeschwerde einliest
und eine "Schritt-für-Schritt-Anleitung für Dummies" erarbeitet, so
dass jeder Beschwerdeführer zumindest einen Großteil der möglichen
Formfehler vermeidet.
Wer sich an der Arbeitsgruppe beteiligen will, schicke bitte eine Email an [email protected].
Die
Verfassungsbeschwerden müssen sich natürlich nicht unbedingt auf das
von mir erstellte Gutachten berufen, dieses ist nur als Angebot zu
verstehen, sondern sie können auch das von Prof. Rixen oder Prof. Kekulé
oder ganz andere Argumentationen verwenden, die von IFI/ÄIIE bevorzugt
oder auch auf anderen Quellen basieren. Wir haben ja sowieso keine
Kontrolle darüber, wer welche Verfassungsbeschwerde in welcher Qualität
einreicht, also sollten wir es auch gar nicht erst versuchen und statt
dessen durch eine hohe Anzahl an Eingaben mit guter Argumentation die
richtigen Gewichtungen bei der Auswahl der Präzedenzfälle zu bewirken.
Ich setze also im Gegensatz zu IFI/ÄIIE eindeutig auf Masse statt Klasse. Oder, anders gesagt: Masse ist in diesem Fall die entscheidende Klasse, denn wir müssen ja, wenn wir
eine nachhaltige Lösung wollen, sowieso einen noch viel größeren Anteil
der Bevölkerung mobilisieren. Wenn wir das nicht schaffen, könen wir eh
einpacken...
Mein Gutachten wird übrigens Mitte Februar im impf-report Nr. 124/125
erscheinen und jeder Abonnent bzw. Käufer des Heftes kann es dann bei
mir als PDF in Skriptform anfordern. Voraussichtlich Mitte des Jahres
werde ich es dann zum allgemeinen Download freigeben.
Wer als Betroffener erwägt, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, kann sich also
- entweder mit einer Mitgliedschaft bei IFI oder einer Spende an IFI beteiligen,
- oder noch etwas warten, bis mein Gutachten und eine kleine Anleitung verfügbar sind. Das wäre Mitte Februar, wenn die neue impf-report-Ausgabe erschienen ist,
- oder darauf warten, was noch von LiSa kommt.
Ich empfehle auf jeden Fall, meinen Newsletter über impfkritik.de oder impf-report.de zu bestellen, denn ich werde natürlich ständig über neue Entwicklungen berichten."
Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin