Krankenhaushygieniker: FFP2-Maskenpflicht gefährdet anstatt zu nützen
Archivmeldung vom 31.03.2021
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Freigeschaltet durch Anja SchmittNach bayerischem Vorbild gilt ab dem heutigen Mittwoch auch in Berlin eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene warnt, dass eine derartige Regel nicht nur nicht nütze, sondern sogar die Bevölkerung gefährde. Dies berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .
Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "Der Senat hat in einer Sondersitzung die Corona-Regeln für Berlin verschärft. Grund sind die steigenden Infektionszahlen. Die Inzidenzzahlen liegen in Berlin seit mehreren Tagen über dem kritischen Schwellenwert von 100 – und sie steigt weiter. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske wird ab Mittwoch auf geschlossene Innenräume ausgeweitet und gilt für öffentliche Verkehrsmittel, beim Besuch von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in Bibliotheken, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Einzelhandelsgeschäften, in Supermärkten und Drogerien. Also eigentlich überall. Auch bei privaten Treffen sollten möglichst medizinische oder FFP2-Masken getragen werden. Wie durchdacht diese neue Vorschrift ist, zeigt eine ziemlich deutliche Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) vom 31.März.
Dichter Sitz und das Tragen müssen geschult werden
Die DGKH warnt, dass der Beschluss des Berliner Senats zu einem FFP2-Masken-Tragegebot die Bevölkerung gefährde. Denn sie sind Hochleistungsmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind. Nur bei korrekter Anwendung übertreffe ihre Wirksamkeit jene einer sogenannter OP-Maske. Eine FFP2-Maske muss laut DGKH auf dichten Sitz überprüft werden.
Es sei wichtig, dass Menschen aus mehreren Maskentypen die für sie je nach Gesichtsform optimale wählen können. Außerdem sei eine Schulung unbedingt nötig, wie die Erfahrungen mit dem FFP2-Maskentragen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen zeigen, so die DGKH.
Mit der neuen Regel bestehe für die Bevölkerung weder die Möglichkeit, die passende Maske auszuwählen, noch erfolge eine Schulung. Deswegen würden die Masken nicht korrekt getragen und verlieren somit die Schutzwirkung. Wenn bei der FFP2-Maske über undichte Stellen (Leckagen) geatmet werde, dann gehe die Schutzwirkung weitgehend verloren und ist laut DGKH deutlich schlechter als bei einem gut angepassten chirurgischen Mund-Nasen-Schutz.
Entweder das Haus nicht verlassen oder ungeschützt sein
Die Krankhaushygieniker erklären:
„Darüber hinaus erfordert eine korrekt getragene FFP2-Maske, die dem Gesicht eng anliegt, eine erhebliche Atemarbeit, die bereits bei geringer Anstrengung spürbar und bei stärkerer körperlicher Belastung deutlich beeinträchtigend wird und zu Luftnot führt. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger verleitet diese Atemerschwernis zum falschen Tragen und zum Atmen durch die Leckagen. Dies betrifft besonders ältere Personen und Personen mit Lungen- oder Herzerkrankungen. Für diese bedeutet das FFP2-Masken-Tragegebot, dass sie entweder das Haus nicht verlassen können, dass sie im Falle des Nichtragens von Masken in der Öffentlichkeit ein Bußgeld bezahlen müssen oder dass sie die Maske so tragen, dass sie atmen können – das heißt, dass die Maske nicht dicht sitzt. Damit sind sie ungeschützt.“
Die DGKH fordert deshalb die dringende Überprüfung des Beschlusses des Berliner Senats – in Berlin gilt demnach ab Mittwoch eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Leben. Die Begründung: Er gefährde mehr, als dass er nütze. Auch als im Januar in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht in der Öffentlichkeit eingeführt wurde, hatte die DGKH ähnlich Stellung genommen."
Quelle: SNA News (Deutschland)