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mRNA-Genstich: Besteht eine Gefahr für Partnerschaft und Liebesleben?

Archivmeldung vom 25.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Bei der neuen Sprechstunde AUF1 konnte Sabine Petzl neben AUF1-Redakteurin Kornelia Kirchweger und Rechtsanwalt Dr. Georg Prchlik den Passauer Mediziner Dr. Ronald Weikl begrüßen. Abermals stand die Causa Corona im Mittelpunkt der Sendung. Die drei Gäste beantworteten dabei Fragen der AUF1-Zuseher. Dies berichtet Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Zuerst erkundigte sich die Moderatorin bei Dr. Weikl nach dem aktuellen Stand bei dessen Strafverfahren wegen des Ausstellens von Maskenattesten.

Bundesverfassungsgericht am Zug

Aufgrund einer beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde zum Thema Maskentragen und Telemedizingesetz rechnet der Arzt mit einer Aussetzung seines Verfahrens, bis diese relevante Frage vom Höchstgericht entschieden wurde. Das bereits durch mehrere Instanzen gegangene Verfahren brachte dem mutigen Mediziner eine Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe in fünfstelliger Höhe ein. Wegen fehlender Rechtskraft hofft er noch, einer endgültigen Verurteilung entgehen zu können.

Spike-Protein-Übertragung durch Geschlechtsverkehr?

Weitere Fragen der Moderatorin Sabine Petzl an den Frauenarzt Ronald Weikl waren die Möglichkeit der Übertragung von Spike-Proteinen durch Geimpfte auf Ungeimpfte durch Geschlechtsverkehr bzw. von der Schwangeren auf das Ungeborene. Der Mediziner wies darauf hin, dass es Studien gebe, die beweisen, dass Spike-Proteine im ganzen Körper und damit auch in Eierstöcken und Hoden und folglich genauso im Ejakulat nachweisbar seien. Insofern bestünde durchaus die Möglichkeit der Transmission solcher Proteine durch Geschlechtsverkehr auf den Partner. Auf Ungeborene könnten diese ebenfalls übertragen werden.

Die ganze Sendung „mRNA-Genstich: Gefahr für Partnerschaft und Liebesleben?“ können Sie hier ansehen: 

Schädliches Maskentragen

Darüber hinaus nahm der Passauer Frauenarzt auch zum Maskentragen Stellung. Dabei hob er hervor, dass es „keine einzige Studie gibt, die je eine wissenschaftliche Evidenz des Maskentragens – aktiver, passiver Schutz – bewiesen hätte“. Vielmehr seien Masken schädlich. So habe er selbst bei Kindern eine Studie gemacht, die gezeigt habe, „dass binnen einer Minute die Konzentration des CO2 in der Einatemluft um mehr als das Sechsfache durchschnittlich ansteigt“. Dies führe zu Stoffwechselstörungen.

„Unwissenschaftlichkeit in einem Kristallisationspunkt“

Rechtsanwalt Dr. Georg Prchlik, einer der fünf Anwälte, die AUF1 im Rechtsstreit mit der ARD vertreten, nahm im Gespräch mit Sabine Petzl zur Frage der Wissenschaftlichkeit Stellung. Mittlerweile fehle es an Seriosität, da es nicht mehr darum gehe, Thesen nüchtern auf ihren Wahrheitsgehalt zu untersuchen und gegebenenfalls zu falsifizieren: „Was wir jetzt erleben, ist Unwissenschaftlichkeit in einem Kristallisationspunkt“, erklärte der Wiener Rechtsanwalt. Und er ergänzte spöttisch: „Es gibt jemanden, der auf Basis seiner abgebrochenen Baumschule feststellen kann, welche physikalische Theorie richtig ist.“ 

Problem Sachwalterschaft beim Impfen

Danach befragt, ob Heiminsassen gegen ihren Willen geimpft werden können, verwies Dr. Prchlik auf das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, der nicht gegen seinen Willen geimpft werden dürfe. Dabei komme es auf die Entscheidungsfähigkeit des Patienten an. Sollte der Arzt Bedenken dagegen haben, habe er die Möglichkeit, auf dessen nahe Verwandte einzuwirken, dass diese den Patienten von der Impfung überzeugen sollten. Sollte dieser Weg fruchtlos sein, könne ein Sachwalterschaftsverfahren eingeleitet werden. In solch einem Falle könne das Gericht einen Sachwalter bestellen. Dieser wiederum habe nach dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu entscheiden. Notfalls könne auch ein Gericht die Entscheidung, sprich Zustimmung ersetzen und somit die Einwilligung zur Impfung geben.

„Jetzt sind wir in der Klima-Katastrophe“

AUF1-Redakteurin Kornelia Kirchweger äußerte sich zu Zensur und Fake News. Dabei bezog sie sich u.a. auf den seit wenigen Wochen geltenden „Digital Service Act“ – kurz DSA –, der einige große Online-Plattformen zur Kontrolle und damit Zensur zwinge und ihnen eine „Zwangsjacke“ anlege. Kirchweger betonte ferner, dass die EU bereits seit 2018 ein „Aktionsprogramm gegen Desinformation gestartet“ habe, wobei Brüssel in Bezug auf missliebige Aussagen von „Infodemie“ spreche. "

Quelle: AUF1.info

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