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FFP2-Maskenpflicht – Söder missachtet vorsätzlich Gesundheitsvorsorge

Archivmeldung vom 30.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
FFP2-Atemschutzmaske
FFP2-Atemschutzmaske

Foto: KarleHorn
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der folgende Standpunkt wurde von Peter Haisenko geschrieben: "Das RKI weist auf seiner Website ausdrücklich darauf hin (1), dass vor Tragen von FFP2-Masken eine Vorsorgeuntersuchung notwendig ist, ob sich der potentielle Träger in entsprechender gesundheitlicher Verfassung befindet, diese Masken zu tragen, ohne seine Gesundheit zu gefährden. Nach Auskunft der Staatskanzlei gilt das nicht für Gefährdete, Alte und Kranke."

Packungsbeilage: FFP2 Masken haben keine Schutzwirkung gegen Viren, schaden aber der Gesundheit des Trägers
Packungsbeilage: FFP2 Masken haben keine Schutzwirkung gegen Viren, schaden aber der Gesundheit des Trägers

Bild: Eigenes Werk /OTT

Haisenko weiter: "Am 22. Januar, also drei Tage bevor die FFP2-Maskenpflicht mit einem Bußgeld durchgesetzt wird, habe ich per Mail eine Anfrage an das bayrische Gesundheitsministerium, Herrn Minister Holetschek, gestellt im folgendem Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Minister,
nachdem das RKI auf seiner Website auf die Arbeitsschutzverordnungen bezüglich der Anwendung von FFP2-Masken hinweist und hier insbesondere auf die obligatorische Vorsorgeuntersuchung, ob das Tragen dieser Masken im Einzelfall gesundheitlich vertretbar ist (1), teile ich Ihnen mit, dass ich bei meinem Hausarzt noch keinen Termin für diese Untersuchung bekommen habe. 
So befinde ich mich jetzt in der schwierigen Situation eine Abwägung zu treffen, ohne diese obligatorische Untersuchung FFP2-Masken zu tragen und damit möglicherweise meine Gesundheit zu schädigen oder ein Bußgeld zu riskieren, wenn ich mit dem Tragen der Maske abwarte, bis ich die Freigabe durch meinen Arzt habe.

Weiterhin stelle ich die Frage, wer die Kosten für diese obligatorische Untersuchung zu tragen hat, die nicht anfallen würden, ohne die Tragepflicht für FFP2-Masken.

Ich bitte Sie also, mir hierzu eine rechtsverbindliche Handlungsanweisung zu erteilen. 
Ich bin 68 Jahre alt.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Haisenko

Bis Mittwoch den 27. Januar habe ich trotz zweimaliger Anmahnung und Kopie direkt an Herrn Söder keine Antwort erhalten. Also habe ich versucht, direkt mit dem Gesundheitsministerium zu telefonieren. Das habe ich nach 20 Minuten in der Warteschleife aufgegeben. Bei meinem Anruf direkt in der Staatskanzlei wurde ich nach wenigen Minuten mit einem Mitarbeiter verbunden. Dieser war offensichtlich mit dem Thema bereits vertraut, denn er antwortete mir, obwohl er vorab sagte, dass er nicht vom Gesundheitsministerium ist. Die Kurzform seines Redeschwalls lautet: Arbeitsschutzverordnungen gelten nur für Menschen während der Arbeit. Das empfinde ich als menschenverachtend. Seinen Namen wollte der Mitarbeiter nicht nennen...[weiterlesen]

Quelle: KenFM von Peter Haisenko

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