Medizinische Gründe: Fast alle Kinder brauchen eine Zahnspange
Archivmeldung vom 10.12.2022
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Freigeschaltet durch Mary SmithSchiefe Kiefer sind ganz normal - für 97,5 Prozent der Acht- und Neunjährigen sind Zahnspangen medizinisch notwendig. Das zeigt das erste Modul der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie vom Institut der Deutschen Zahnärzte. Was die Krankenkassen nicht übernehmen, wird für Eltern teuer. Eine Zusatzversicherung hilft. Die DEVK zahlt auch für unsichtbare Zahnspangen.
Wie glänzende, ebenmäßige Perlen auf einer Kette - so sollten Zähne aussehen. Damit jedes Lächeln ein schönes Gebiss präsentiert, sind jedoch meist kieferorthopädische Behandlungen nötig. Wie wichtig sie sind, belegt der 2022 veröffentlichte erste Teil der Mundgesundheitsstudie. Das Forschungsprojekt ist die einzige bundesweit repräsentative Untersuchung zu Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen und die umfassendste seit 30 Jahren. Daran mitgewirkt haben neben dem Institut der Deutschen Zahnärzte auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundeszahnärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie.
Zahn-Studie erfasst Fehlstellungen
Zahnärztinnen und Zahnärzte haben dabei mehr als 700 Acht- und Neunjährigen auf den Zahn gefühlt. Ergebnis: Bei gut 40 Prozent sind die Fehlstellungen so ausgeprägt, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für die übliche Korrektur übernimmt. Sie fallen in die sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5. Demnach leiden 10 Prozent der Kinder unter ausgeprägten Zahnfehlstellungen (KIG 3), über 25 Prozent unter starken (KIG 4) und 5 Prozent sogar unter extrem starken Kieferproblemen.
Viele bekommen kein Geld von der Kasse
Und was ist mit leichten Zahnfehlstellungen? KIG-Grad 2 ist am weitesten verbreitet: Bei 57 Prozent der untersuchten Mädchen und Jungen gibt es medizinische Gründe für eine kieferorthopädische Regulierung. Allerdings übernehmen die Krankenkassen hier keine Kosten. Insgesamt kommt die Mundgesundheitsstudie zu dem Ergebnis: "Der Anteil der Studienteilnehmenden, bei denen aus medizinischen und GKV-Gründen eine kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich angezeigt sein kann, liegt somit bei insgesamt 97,5 Prozent."
Kieferprobleme machen krank
Wenn Kinder sich das Lächeln verkneifen, weil sie sich für ihre schiefen Zähne schämen, ist das schlimm genug. Aber es gibt auch gesundheitliche Folgen. Bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Studie sagte Konstantin von Laffert, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer: "Es wurde festgestellt, dass Kinder mit Zahn- und Kieferfehlstellungen mehr funktionelle Einschränkungen bei der Lebensqualität aufweisen, weil sie mehr Schwierigkeiten beim Kauen haben. Außerdem haben sie öfter Schmerzen im Mund." Unbehandelt können später auch Kopf- und Nackenschmerzen, Schwindel oder Zahnentzündungen dazukommen. Jürgen Boeven, Experte der DEVK Krankenversicherungs-AG, rät Eltern deshalb, auch bei leichten Fehlstellungen kieferorthopädischen Rat einzuholen: "Es ist immer sinnvoll, dass ein Profi bewertet, ob eine Behandlung nötig ist und welche Möglichkeiten es dafür gibt."
DEVK leistet für unsichtbare Zahnspangen
Je nachdem, wie lange die Behandlung dauert und welche Spangenart verwendet wird, kostet die Zahnregulierung bis zu 6.500 Euro. Eltern können privat vorsorgen: mit einer Krankenzusatzversicherung. Die leistet auch bei leichten Fehlstellungen. So bezuschusst die DEVK medizinisch sinnvolle kieferorthopädische Behandlungen schon ab KIG 2. Außerdem zahlt sie den vereinbarten Kostenanteil auch für Leistungen, die Praxen privat abrechnen müssen - zum Beispiel für die beliebten unsichtbaren Zahnspangen. Dazu gehören herausnehmbare, transparente Aligner-Zahnschienen ebenso wie Lingual-Zahnspangen, bei denen die Brackets an der Innenseite der Zähne befestigt sind. "Für Kita-Kinder scheinen Zahnspangen noch weit weg zu sein", so DEVK-Experte Jürgen Boeven. "Es lohnt sich aber, frühzeitig eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen, weil die Behandlung nicht mehr versichert werden kann, wenn die Kiefer-Fehlstellung schon festgestellt wurde."
Quelle: DEVK Versicherungen (ots)