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Lockdown: Antworten der Regierung auf Professoren-Fragen

Archivmeldung vom 02.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fünf Professoren wandten sich mit vier Fragen zum Corona-Lockdown am 29. April 2020 an alle Bundestagsfraktionen. Die AfD-Fraktion packte diese Fragen in eine kleine Anfrage an die Bundesregierung. Deren Antwort liegt jetzt vor.
Fünf Professoren wandten sich mit vier Fragen zum Corona-Lockdown am 29. April 2020 an alle Bundestagsfraktionen. Die AfD-Fraktion packte diese Fragen in eine kleine Anfrage an die Bundesregierung. Deren Antwort liegt jetzt vor.

Bild: Impfkritik.de / levan -adobestock

"Fünf Professoren wandten sich mit vier Fragen zum Corona-Lockdown am 29. April 2020 an alle Bundestagsfraktionen. Die AfD-Fraktion packte diese Fragen in eine kleine Anfrage an die Bundesregierung. Deren Antwort liegt jetzt vor", schreibt der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf Impfkritik.de

Weiter berichtet Tolzin: "Am 29. April 2020 schloss ich mich den vier Fragen zur Sinnhaftigkeit des Corona-Lockdowns an, die von fünf Professoren an alle Bundestagsfraktionen verschickt wurden.

Die AfD-Fraktion hatte als einzige reagiert und eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt und sich darin die Professoren-Fragen zu eigen gemacht. Die Antworten der Bundesregierung liegen jetzt vor, wie mir die AfD-Fraktion am vergangenen Freitag per Email mitteilte. Entscheiden Sie selbst, ob Sie diese Antworten für zufriedenstellend halten. Ich freue mich auf Ihre Kommentare."

Zur Verhältnismäßigkeit der Regierungsmaßnahmen in der Corona-Krise: Drucksache 19/1981

Vorbemerkung der Fragesteller

Fünf Professoren haben unter dem Motto „Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein als die Schäden der Krankheit“ einen Fragenkatalog, der sich mit den Regierungsmaßnahmen in der Corona-Krise beschäftigt, in Form einer öffentlichen Anfrage an alle Fraktionen des Deutschen Bundestages geschickt.Bei den fünf, zum Teil wegen ihrer kritischen Haltung zu den Regierungsmaßnahmen der Bundesregierung bekannt gewordenen Professoren handelt es sich um Prof. Dr. Sucharit Bhakdi (Medizinische Mikrobiologe), Universität Mainz, Prof. Dr. Stefan Hockertz (Toxikologie und Immunologie), ehem. Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf, Prof. Dr. Stefan Homburg (Volkswirtschaftslehre), Universität Hannover, Prof. Dr. Werner Müller (Betriebswirtschaftslehre), Hochschule Mainz und Prof. Dr. Dr. Harald Walach (Psycholo-gie), Universität Witten-Herdecke.

Am 28. April 2020 haben sie eine gemeinsame Anfrage an die Fraktionen des Deutschen Bundestages formuliert. Die Wissenschaftler sehen schwerwiegende Folgen aufgrund des gegenwärtigen Ausnahmezustands, der von den Regierenden mit dem Kampf gegen den Corona-Virus begründet wird, auf das Land zukommen.Die Fragesteller geben an dieser Stelle auszugsweise deren Argumentation wieder:„Wir sind 5 Professoren verschiedener Fachrichtungen und wir kommen zu der Einschätzung, dass die Reaktionen der Regierung auf die Covid-19-Pandemie angesichts der davon ausgehenden Bedrohungen nicht verhältnismäßig sind. Wir bitten Sie, die am Ende des folgenden Textes, auf den wir uns verständigt haben, gestellten Fragen im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung zu richten. Der Text steht unter dem Motto:Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein als die Schäden der Krankheit.

Bei der massiven Einschränkung von Grundrechten hat der Staat eine Bringschuld, seinen Bürgern die Rechtfertigung immer wieder darzulegen. Dabei ist die Abwägung des Für und Wider der Maßnahmen nachvollziehbar zu erläutern. Sie sind nur zulässig, wenn sie zum Schutz eines überragend wichtigen Rechtsgutes zwingend erforderlich sind, wenn sie verhältnismäßig sind und es kein milderes Mittel gibt. Maßnahmen, die zur Erreichung des Zieles nicht geeignet sind, können nicht erforderlich sein, erst Recht nicht zwingend.Es wurde bisher keine Abwägung der Folgen der Einführung der Maßnahmen gegenüber einem Verzicht darauf veröffentlicht. Wir zweifeln an, dass es diese Abwägung je gegeben hat. Seit Hippokratesʼ Losung „Erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen“ ist unbestritten, dass die Schäden ei-ner Therapie nicht größer sein dürfen als die Schäden einer Krankheit. Das gilt auch, wenn man vor der sprichwörtlichen Entscheidung zwischen Pest und Cholera steht.

Man sollte bei einer schwerwiegenden Entscheidung die Chancen nutzen, deren Eintritt einigermaßen wahrscheinlich ist und Risiken vermeiden, deren Konsequenzen bei einem Eintritt existenzvernichtend wären. Wenn man zwischen zwei entgegengesetzten Richtungen entscheiden muss, sollte man für beide Wege die wahrscheinlichen Folgen sowie Chancen und Risiken abwägen. Bei der Abwägung – sollte sie stattgefunden haben – wurde der enorme wirtschaftliche Schaden anscheinend nicht berücksichtigt. Es wurde auch nicht berücksichtigt, dass die Entwicklung eines Medikaments oder Impfstoffes innerhalb kurzer Zeit ausgeschlossen ist und dass die Lähmung des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft über mehrere Monate unmöglich ist. Die sich in dieser Situation aufdrängende Problemlösung, über eine fortschreitende Infektion eines überwiegenden Teils der Bevölkerung eine Herdenimmunisierung zu erreichen, wurde anscheinend ohne jede Prüfung verworfen.Die psychischen Schäden lassen sich wirtschaftlich kaum quantifizieren. Die Schließung von Schulen, Kindertagesstätten und Spielplätzen schädigt unsere Kinder. Ihre Lernmotivation wird geschädigt und sie verlernen soziales Verhalten.

Ihre Eltern werden zwischen Home-Office, Home-Schooling und Anspruch, die eigenen Kinder liebevoll betreuen zu wollen, zerrieben. Auch sie werden die aktuelle Situation nur zeitlich begrenzt aushalten können. Diese Belastungen erscheinen zudem völlig überflüssig, denn Kinder und Jugendliche zeigen bei einer Infektion kaum Symptome und in Deutschland leben sie auch nur sehr selten mit ihren Großeltern in einem gemeinsamen Haushalt, so dass von ihnen auch keine Infektionsgefahr für sog. Risikogruppen ausgeht.Weil es mit der Herdenimmunisierung ein geeignetes und minder schweres Mittel gibt, wie Schweden, Südkorea oder Taiwan beweisen, sind die Maßnahmen der Regierung unzulässig. Es wurde nicht dargelegt, dass die Durchseuchung der Gesellschaft schwerwiegendere Folgen haben sollte als die Zerstörung der Wirtschaft und insbesondere der Zusammenbruch des Mittelstandes.Wir zweifeln an, dass es überhaupt eine besondere Bedrohung der Bevölkerung und selbst der Risikogruppen gibt. In der Zeit vom 01.01. bis 04.03.2017 sind im zeitlichen Zusammenhang mit einer Grippewelle in der Altersgruppe ab 80 Jahren 25.243 Personen mehr gestorben als im gleichen Zeitraum des Jahres 2016, in dem vom Robert-Koch-Institut keine Grippewelle registriert wurde, wobei zur Vergleichbarkeit der 29.02.16 nicht berücksichtigt wurde. Im Zeitraum vom 13.02. bis 29.03.18 starben während einer anderen Grippewelle 23.971 Menschen dieser Altersgruppe mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2016.

Zwischen dem 02.07. und dem 23.08.18 starben während einer Hitzewelle 9.585 Menschen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2016. Zwischen dem 09.03. und dem 24.04.20 wurden vom Robert-Koch-Institut 3.349 Menschen registriert, die im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion in den Altersgruppen ab 80 verstorben sind – seit dem 25.04. werden diese Zahlen nicht mehr veröffentlicht! Selbst wenn man bei „italienischen Verhältnissen“ hochgerechnet auf die größere Bevölkerung 6,7fache Todeszahlen als jetzt unterstellen würde, wäre noch keine Größenordnung wie im Januar/Februar 2017 oder März/April 2018 erreicht, als die Regierung keinen Anlass zum Handeln gesehen hat und die deshalb auch nicht als bedrohlich eingeschätzt wurde. Es ist auch nicht bedrohlich, wenn wie in den Jahren 2016 bis 2018 90 % der Verstorbenen 60 Jahre oder älter sind und wenn 96,6 % dieser Altersgruppe an Krankheiten statt an Unfällen oder Gewalthandlungen stirbt.

Bei Covid-19-Infektionen konnten bisher keine von diesem normalen Verlauf deutlich abweichende Verhältnisse beobachtet werden.Wenn es aber keine besondere Bedrohung gibt, sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung unverhältnismäßig. Wenn bei über 25.000 Toten überhaupt keine Bedrohung vorgelegen hat, dann wird eine besondere Bedrohung wohl frühestens bei der dreifachen Anzahl (bis 25.000 keine Bedrohung, 25–75.000 normale Bedrohung, über 75.000 besondere Bedrohung) vorliegen können.[...]Wenn die Regierung die Rechtfertigung für ihre Maßnahmen nicht dezidiert darlegen kann, wären sie aufzuheben.“(https://harald-walach.de/2020/04/29/gemeinsame-anfrage-an-die-fraktionen-des-deutschen-bundestages-zu-den-regierungsmassnamen-in-der-corona-krise/).Deshalb verlangen die Professoren Antworten auf die nachfolgendend an die Bundesregierung gerichteten Fragen. Die Fragesteller halten diese Fragen für berechtigt und kommen daher ihrer Bitte, diese Fragen in Form einer Anfrage an die Bundesregierung zu richten, gerne nach.

Vorbemerkung der Bundesregierung

Bei der aktuellen Pandemie des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) handelt es sich – von Beginn an – um ein sehr dynamisches Geschehen, in Deutschland wie auch weltweit. Alle Entscheidungen der Bundesregierung wurden abhängig vom jeweiligen Infektionsgeschehen auf nationaler und internationaler Ebene sowie in Abwägung der verfügbaren fachlichwissenschaftlichen Erkenntnissen in diesem Zusammenhang getroffen. Die Bewertung des Infektionsgeschehens erfolgt kontinuierlich u. a. durch das Robert Koch-Institut und kann tagesaktuell auf dessen Internetseite abgerufen werden. Dies beinhaltet auch umfangrei-che Informationen zum verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisstand.Vorrangiges Ziel der jeweils eingeleiteten Maßnahmen war und ist es, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland einzudämmen bzw. zu verlangsamen, um Menschen vor Infektionen zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Durch die eingeführ-ten Beschränkungen wurde die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland erfolgreich verlangsamt. Diese Erfolge gilt es in den nächsten Wochen zu sichern und gleichzeitig Beschränkungen des öffentlichen Lebens unter Berücksichtigung der epidemischen Lage gegebenenfalls nach und nach zu lockern. Dabei erfolgt eine kontinuierliche Kontrolle des Infektionsgeschehens, der Auslastung des Gesundheitswesens und der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes als Grundlage für weitere Maßnahmen oder Lockerungen. Zuständig für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung ansteckender Krankheiten sind die Bundesländer und Kommunen. Diese entscheiden auch über Beschränkungs- oder Öffnungsmaßnahmen im Bereich der Schulen unter Einhaltung infektionshygienischer Maßnahmen.

  1. Welche konkreten Szenarien lagen am 13. März 2020 vor, und aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung für Kontaktbeschränkungen und gegen die Herstellung der Herdenimmunität entschieden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

    Informationen zur epidemiologischen Lage am 13. März 2020 in Deutschland, in Europa und weltweit sind in den Situationsberichten des RKI dokumentiert und unter folgendem Link abrufbar: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Archiv.html. Ferner wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

  2. Was waren die Gründe, wegen der die Bundesregierung in der Covid-19-Pandemie eine Bedrohung für die Bevölkerung sieht, obwohl sich die Sterblichkeit nicht wesentlich von den alltäglichen Todesfällen unterscheidet und sie sogar wesentlich niedriger ist als im Januar/Februar 2017, März/April 2018 und Juli/August 2018, als die Bundesregierung keinerlei Aktivität gezeigt hat (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

    Bei dem Coronavirus handelt es sich um ein neuartiges Virus, gegenüber dem in der Bevölkerung kein natürlicher Immunschutz besteht. Hinzu kommt, dass aktuell kein Impfstoff und keine wirksame Therapie zum Schutz vor SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund wurden antiepidemische Maßnahmen eingeführt, die die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland erfolgreich verlangsamt und Infektionen und Todesfälle erfolgreich verhindert haben.Bei den oben aufgeführten zusätzlichen Todesfällen handelt es sich um sogenannte Übersterblichkeitsschätzungen (Exczess-Mortalität) während vergleichsweise schwerer Grippewellen (Saison 2016/17, Saison 2017/18) bzw. um Übersterblichkeitsschätzungen während einer extremen Hitzephase im Sommer 2018. Bei Influenza steht eine Impfung zur Verfügung, und auch bei einer Hitzewelle sind vorbeugende Maßnahmen möglich.Erste europäische Übersterblichkeitsschätzungen zeigen, dass seit Beginn der erhöhten SARS-CoV-2-Zirkulation in den Monaten März und April Ausmaße erreicht wurden, die weder in den Grippesaisons 2016/17 oder 2017/18 noch im Sommer 2018 verzeichnet wurden, obwohl praktisch alle Länder in Europa massive Maßnahmen zur Kontaktreduzierung ergriffen hatten (www.euromo-mo.eu/).

  3. Mit welchen Gründen rechtfertigt die Bundesregierung die hohen wirtschaftlichen Schäden und die zusätzlichen Sterbefälle, die aus ihren Maßnahmen resultieren, vor allem unter Berücksichtigung der geringen geretteten Lebenszeit (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

    Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einer geringen geretteten Lebenszeit in Bezug auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie vor; im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

  4. Was sind die Gründe für die Schließung von Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und Hochschulen, wenn die Erkrankung doch an jungen Menschen spurlos vorbeigeht und eine natürliche Immunität möglichst vieler Menschen eher hilfreich im Kampf gegen noch wenig bekannte Erreger ist (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

    Untersuchungen zur Rolle von Kindern bezüglich Empfänglichkeit für eine Infektion, die Übertragungswahrscheinlichkeit auf andere Personen und das Risiko für schwere Krankheitsverläufe dauern an. Verschiedene Studien zu Kindern beziehen sich auf Situationen mit geschlossenen Kindertagesstätten und Schulen, die nicht auf den normalen Alltag übertragbar sind. Selbst die Dauer und Stärke einer Immunität sowie der Schutz durch diese mögliche Immunität gegen schwere Erkrankungen nach durchgemachter Infektion ist noch ungeklärt. Studien des RKI und anderer Institutionen dazu sind angelaufen oder befinden sich zur Zeit in Vorbereitung.

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin / Deutscher Bundestag Drucksache 19/19428

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