Die wahre Ursache der Pocken: Dr. Oidtmann - Teil 9
Archivmeldung vom 10.09.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićTeil 9: Die aktuelle Affenpocken-Panikmache hat mich dazu veranlasst, einen kritischen Faktencheck zu dem Thema zu erarbeiten. Da es sich um eine Pockenvariante handeln soll, geht die Suche nach den Fakten also mit den "normalen" Pocken los. Dies berichtet der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf "Impfkritik.de".
Weiter berichtet Tolzin: "Die bisherigen Teile finden sie hier: Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4 Teil 5 Teil 6 Teil 7 Teil 8
Denn: Wenn bereits bei den "normalen" Pocken die Frage nach den Ursachen nicht wirklich geklärt sein sollte, dann muss die auch Rolle der Pocken-impfung als Ursache für das Verschwinden der Pocken neu überdacht werden. Da aber die Pockenimpfung die "Mutter aller Impfungen" darstellt, hat das Ergebnis dieses Fakten-checks möglicherweise nicht nur Konsequenzen für die Einschätzung der Affenpocken, sondern für alle impfbaren Infektionskrankheiten. Wer geht mit mir auf die Suche nach der Wahrheit und prüft mit mir die Analyse von Dr. Oidtmann auf Plausibilität?
[Zitat:]
Die natürliche Löschung der Menschenpocken-Epidemien in Württemberg im Jahre 1816/17
Königliche Verordnung vom 27. Juni 1816 gegen die Pocken der Schafe. Es wird verfügt:
Abb.(II. Anhang) § 3: „Die Pocken der Schafe sind als eine höchst ansteckende Krankheit geschildert, die sich namentlich in Frankreich unter den Schafen von Zeit zu Zeit von selbst erzeugt, ähnlich derjenigen, welche unter gleichem Namen bei den Menschen vorkommen. Der gesunde Teil der Herde ist von dem erkrankten schleunigst zu trennen.“ …
§ 51: „Auch der Schäfer und der Eigentümer der Schafe ist verbunden, sobald er nur eine ungewöhnliche Krankheitserscheinung … entdeckt, sogleich die Anzeige bei der Obrigkeit des Orts zu machen.“
§ 52: „Der Ortsvorsteher hat, sofern es sich um solche Schafe handelt, die erst die Grenze des Königreichs überschritten haben, die ganze Herde, unter der die Krankheit sich zeigte, sogleich in das Gebiet, woher sie kam, zurückzuweisen, bei anderen Schafen aber unverweilt an das Polizeiamt zu berichten.“
§ 54: „Die Berührung der kranken Schafe mit anderen, mit deren Weiden, Tränken, Pferchen und Stallungen muss auf jede Weise verhütet werden, so dass Personen, die mit der Wartung kranker Schafe sich beschäftigen, nicht in die Nähe gesunder kommen, und dass besonders die Stallungen, in denen sich die kranken befanden, nicht für andere Schafe benutzt werden. Sollten einzelne an der Krankheit fallen, so sind sie in gehöriger Entfernung von der Weide sowie von der Landstraße tief genug zu verscharren.“ …
§ 55: „Auch die übrigen Schafe, welche mit den erkrankten in derselben Herde zusammengelaufen sind, dürfen, wenn sich gleich noch keine Spuren der Krankheit an ihnen gezeigt haben sollten, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Medizinal-Kollegiums nicht weiter gebracht werden.“ …
Der königlichen Verordnung vom 27. Juni 1816 waren in demselben Jahren noch zwei scharfe Verordnungen und eine Bekanntmachung vorausgegangen: eine königliche Verordnung vom 14. März 1816 „wegen der aus Frankreich kommenden pockenkranken Schafe“ (und vom 7. Juni 1816 betreffend Schafpocken), ferner eine Bekanntmachung vom 16. Sept. 1816 „wegen mehrerer Schafkrankheiten, besonders der Pocken.“
Kaum war im Jahre 1816 in Württemberg die veterinärpolizeiliche Ausrottung des Pockengiftes in den Schafställen und in der Schafwolle, an den Grenzen und in den Binnenorten durchgeführt worden, da sehen wir schon in dem darauffolgenden Jahr 1817 auch die Pocken bei den Menschen im ganzen Lande verschwinden: Ursache und Wirkung in rascher Aufeinanderfolge.
Nach vollständiger Löschung der Seuche durch die Veterinärpolizei kommt aber auch in Württemberg im Jahre 1818 die Impferei als hinkender Bote nachgezogen (Impfgesetz vom 25. Juni 1818). Möge der gesunde Menschenverstand sich die Frage beantworten:
Was hat in Württemberg die – von Dr. Elsässer beschriebene – Pockenepidemie von 1815-1817 erzeugt? Was hat sie im Jahre 1817 gelöscht? War es vielleicht die allgemeine Einführung der Impfung, welche die Menschenblattern vertrieb? Nein, denn die Impfung kam post festum [Redewendung, wörtlich: „nach dem Fest“]. Oder war nicht vielmehr die veterinärpolizeiliche Beseitigung der rohen Pockenwolle aus dem Verkehr im Jahre 1816 die rettende Tat, welche die Pocken verschwinden machte?
Schon im Jahre 1808 begegnen wir in Württemberg den ersten Maßregeln gegen die Pockenwolle. Ein „Protokoll vom 22. April 1808 gegen pockenkranke Schafherden“ fällt zeitlich zusammen mit einer „Generalverordnung des königlichen Medizinal-Departments vom 8. Mai 1808“ gegen die Menschenpocken. In der letzteren wird ausdrücklich befohlen, dass die Ärzte bei andern Krankenbesuchen vorher andere Kleider anlegen sollten.
Ähnliche Vorschriften bekommen die Hebammen. Es heißt dabei: „Eine schleunige und streng durchgeführte Absonderung der Pockenkranken hat jedes Mal vollkommen ihrem Zweck entsprochen. Beispiele Urach, Ulm, Ertingen, wo sofort durch die Sperrung die Pockenseuche gelöscht wurde.“
Die sanitätspolizeilichen Maßregeln gingen noch weiter. Die Verordnung besagte: „Sobald irgendwo in einem Hause die Kinderblattern sich zeigen, wird dasselbe auf der Stelle einer strengen Sperre, wozu nötigenfalls Militär zu requirieren ist, unterworfen.“
Nun kommt aber der Zopf: Den vernünftigen und energischen Löschmaßregeln gegen die Pocken der Schafe und der Menschen bleibt das erbärmliche Anhängsel des Impfaberglaubens nicht erspart, denn es heißt in der „Generalverordnung“ weiter: „Es wird aber auch den Einwohnern der Gebrauch der Schutzpocken nachträglich empfohlen.“
Aber die Pockensterblichkeit war wie im Jahre 1817, so auch im Jahre 1808 bereits gesunken, bevor noch diese Mahnung zum Impfen von den Einwohnern befolgt werden konnte.
Es ist ein merkwürdiger Zug von Schwäche des menschlichen Geistes, dass man, selbst wo die wahren Ursachen der Pockenlöschung so durchsichtig zu Tage liegen, gleichwohl vor diesen die Augen schließt und sich immer nur an die mystische Impferei anklammert und sie als das unfehlbare Zaubermittel gegen die Pocken anpreist. Es muss in der Tat in der „exakten“ naturwissenschaftlichen Forschung noch vieles faul sein, dass es so schwer hält, den Blick sonst gebildeter Ärzte und Professoren von dem Impfaberglauben abzuziehen und auf die natürliche Seuchenlöscher hinzulenken.
Im Jahre 1814 wiederholt sich dasselbe Schauspiel: Die zwei Löschkonkurrenten, Sperrpolizei und Desinfektion auf der einen, die Impfspielerei auf der anderen Seite, werden gegen die Pocken in Tätigkeit gesetzt. In einer Generalverordnung vom 16. Mai 1814 wird nachdrücklich eingeschärft, dass die von den Pockenkranken gebrauchte Wäsche und Bettgeräte mit Lauge gewaschen, Bettstroh aber verbrannt werde. Dabei werden ausführliche Anweisungen über die Verkehrssperre gegeben. Die Häuserabsperrung musste noch drei Wochen nach vollkommener Genesung der Pockenkranken durchgeführt werden. Die Wirkung konnte nicht ausbleiben.
Aber von den unausbleiblichen durchschlagenden Wirkungen dieser vernünftigen Maßregeln schmarotzte wieder die Schutzpockenimpfung, die sich heranschlich. Denn gleichzeitig befiehlt eine Verordnung vom 16. April desselben Jahres die Errichtung von Schutzpockenimpfungsanstalten!!
Die württembergischen Ärzte, impfgläubig wie sie waren, hatten für jene wirklich mächtigen Seuchenlöscher und ihre Erfolge weder Sinn noch Schätzung. Sie sahen weder die Aufräumung des Wollpockengiftes im Schafstalle noch den Löschapparat der Sanitätspolizei. Sie sahen nur und übten nur das Impfgeschäft.
Und jedes Mal, wenn durch die Sanitäts- und die Veterinärpolizei ein Pockenbrand gelöscht worden war, traten die Impfer aus dem Dunkel hervor und brüsteten sich in Wort und Schrift: „Seht, das haben wir mit unserer Impfnadel getan!“
Die großartigen handgreiflichen Leistungen der Sanitätspolizei wurden dem Volke wohlweislich verkleinert und verschwiegen. Das Volk sollte daran gewöhnt werden, in Zeiten der Pockennot seinen ganzen Verlass auf die Wunder der Impflanzette zu setzen.
Abb.Es ist, als wenn die Fabel von der Heuschrecke, welche von dem festgefahren Lastwagen springt und sich rühmt, durch diesen Sprung das Flottwerden des Biergespanns bewirkt zu haben, eigens als Spott auf die Impfwunder erfunden worden wäre.
Ich könnte fortfahren und noch aus vielen anderen Ländern zahlreiche Verordnungen, Bekanntmachungen, Reskripte [Bescheide, Verfügungen], Protokolle und Ministerialverfügungen anführen, welche alle die Ausrottung des Pockengiftes aus den Schafen und der Wolle zum Gegenstande haben – eine Maßregel, welche man im vorigen Jahrhundert noch nicht kannte. Aber ich glaube, meine Leser werden vorläufig an Obigem genug haben, um mit diesen großartigen Maßregeln wirklicher Pockentilgung die zwerghaften Impfgesetze zu vergleichen.
Nur für Schweden, welches bis zum Jahre 1879 so vielfach von den Anhängern der Impfung als ein Musterland der Impfwunder verherrlicht wurde, will ich noch den Zusammenhang des Sinkens der Pockensterblichkeit mit dem Nachlassen der Pocken bei den Schafen nachweisen. [Zitatende]"
Quelle: Impfkritik