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Nutzen von FFP2-Masken „sehr gering“

Archivmeldung vom 04.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Atemnot, Ersticken, FFP2 Maske (Symbolbild)
Atemnot, Ersticken, FFP2 Maske (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Seit dem 23. Januar ist das Tragen einer medizinischen Maske, möglichst einer FFP2-Maske, in Deutschland in der Öffentlichkeit Pflicht. Nun bezeichnet die EU-Gesundheitsbehörde den Nutzen eben dieser teuren Masken als „sehr gering“. Dies schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "„Der erwartete Mehrwert der universellen Verwendung von FFP2-Atemschutzmasken in der Gemeinschaft ist sehr gering“, teilte die in Stockholm ansässige EU-Gesundheitsbehörde ECDC am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Auch die Kosten und mögliche Nachteile sprächen gegen eine Empfehlung, in der Öffentlichkeit FFP2-Masken anstelle von anderen Masken zu tragen. Details zu diesen möglichen Nachteilen wurden zunächst nicht genannt. Die besonders dichten, aber teureren Masken sollen vor Schadstoffpartikeln wie Staub oder auch Aerosolen schützen. Sie werden inzwischen vielerorts anstelle normaler Alltagsmasken verlangt.

Mitte Januar hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten vereinbart, in Öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften FFP2-Masken, OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 zu fordern.

Keine Empfehlung für FFP2-Masken im Alltag

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides bestätigte in Brüssel die Einschätzung der EU-Behörde. „Die ECDC sagt, die Beweislage sei im Moment nicht stark genug für eine Notwendigkeit, dies im Alltag zu empfehlen“, sagte Kyriakides auf Nachfragen. Wichtig sei, überhaupt eine Maske korrekt zu tragen und Abstand zu halten.

„Aber im Moment unterstützt das ECDC das Tragen von FFP2-Masken in der Gemeinschaft nicht, gemäß den ihnen vorliegenden Hinweisen.“

Die Gesundheitsbehörde erklärte auch, selbst das Auftreten von neuen Varianten des Coronavirus mache keine anderen Maskentypen als diejenigen notwendig, die derzeit im Rahmen von nicht-pharmazeutischen Maßnahmen gegen das Virus verwendet würden. Die Behörde ist nach eigenen Angaben gerade dabei, ein Dokument mit Einschätzungen zum Maskengebrauch im sozialen Umfeld zur Verringerung der Coronavirus-Übertragung zu aktualisieren.

ALG-II-Empfänger warten noch immer auf ihre Masken

Die FFP2-Maskenpflicht an bestimmten Orten hatte in Deutschland eine Debatte über die Kosten und mögliche Hilfen für ärmere Menschen entfacht. Am Mittwoch wurde jedoch klar, dass sich Arbeitslosengeld-II-Empfänger auf die angekündigten kostenlosen FFP2-Masken weiter warten müssen.

Die Berechtigungsscheine zum Abholen in der Apotheke an insgesamt etwa fünf Millionen Bedürftige wurden von den Krankenkassen bisher nicht verschickt, teilte der Spitzenverband der Gesetzlichen Kassen mit. „Wann der Versand praktisch starten wird, lässt sich noch nicht sagen“, sagte Verbandssprecher Florian Lanz der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor müssten noch wichtige Fragen geklärt werden.

Der Verband verwies darauf, dass die notwendige Änderung der sogenannten Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung von der Regierung noch beschlossen werden müsse. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagte, die Verordnung sei in Arbeit.

Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatten vergangene Woche angekündigt, dass etwa fünf Millionen Bezieher von Grundsicherung je zehn kostenlose FFP2-Masken erhalten sollen. Hintergrund sind die neuen Vorschriften zum Tragen medizinischer Masken in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen. Mit einem Schreiben ihrer Krankenversicherung und einem Ausweisdokument sollen die Masken in der Apotheke abgeholt werden können."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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