Conterganstiftung wird 45 Jahre alt - Betroffenenvertreter fühlen sich immer noch rechtlos
Archivmeldung vom 01.11.2017
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Freigeschaltet durch André OttAm 31.10.2017 jährt sich die Gründung der Conterganstiftung zum 45. Mal. Anlässlich dieses Jubiläums beanstanden die zwei gewählten Betroffenenvertreter, dass sie in dieser Stiftung nach wie vor nicht auf Augenhöhe behandelt werden.
Einer der beiden Betroffenenvertreter, Christian Stürmer, der zugleich Bundesvorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. ist, führt hierzu aus: "Während der Bundestag sich im Jahre 2013 seiner Verantwortung bekannte, den Geschädigten Leistungen zuerkannte, womit diese ein selbstbestimmtes Leben zu führen in der Lage sind und Abgeordnete sich sogar entschuldigten, wird dies vom Bundesfamilienministerium bis heute nicht nachvollzogen. Im Stiftungsrat sitzen zwei Betroffenenvertreter drei Ministerialvertretern gegenüber.
Wir haben keine Chance, berechtigte Anliegen durchzusetzen. Bis zum Jahre 2009 waren neben den Betroffenenvertretern noch zig andere Sozialorganisationen im Stiftungsrat. Mit dem 2. Conterganstiftungänderungsgesetz im Jahre 2009 wurde der Stiftungsrat einfach auf 5 Personen reduziert und den Ministerialvertretern die Mehrheit gegeben." Weder entspricht dies den bereits normalen Ansprüchen auf Mitsprache, noch wird dies den Vereinbarungen mit unseren Eltern gerecht."
Die Stiftung wurde im Jahre 1972 extra gegründet, weil man die Auszahlungen von Leistungen an Conterganopfer damals nicht durch unmittelbare staatliche Stellen, wie Versorgungsämter, durchführen lassen wollte, da der Staat selbst tief im Conterganskandal verstrickt war:
Der Staat hat sich vor und nach dem Conterganskandal schützend vor die Pharmaindustrie gestellt und es unterlassen, rechtzeitig adäquate Arzneimittelschutzgesetze einzuführen. Er musste erst als letztes Land im gesamten EWR-Raum durch die Römischen Verträge zur Einführung von Schutzvorschriften gezwungen werden.
"Die mit schwersten Missbildungen zur Welt gekommenen Conterganopfer wurden dann mit § 23 Abs. 1 des Errichtungsgesetzes der Stiftung enteignet, nämlich sämtliche Ansprüche der Geschädigten gegen die Firma Grünenthal, ihre Eigentümer und Angestellten zum Erlöschen gebracht und mit "einem Butterbrot" zu den Sozialkassen geschickt", sagt Stürmer weiter und schließt: "Wir werden nicht ruhen bis wir auf Augenhöhe behandelt werden - eine Frage der Würde."
Quelle: Contergannetzwerk Deutschland e.V. (ots)