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RKI empfiehlt: Tragen von FFP2-Masken nur nach ärztlicher Voruntersuchung des Gesundheitszustandes

Archivmeldung vom 01.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Bundesoberbehörde Rober-Koch-Institut (RKI): Haupteingang am Nordufer in Berlin-Wedding
Die Bundesoberbehörde Rober-Koch-Institut (RKI): Haupteingang am Nordufer in Berlin-Wedding

Foto: Fridolin freudenfett (Peter Kuley)
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

"Das RKI weist auf seiner Website ausdrücklich darauf hin, dass vor Tragen von FFP2-Masken eine Vorsorgeuntersuchung notwendig ist, ob sich der potentielle Träger in entsprechender gesundheitlicher Verfassung befindet, diese Masken zu tragen, ohne seine Gesundheit zu gefährden. Nach Auskunft der Staatskanzlei gilt das nicht für Gefährdete, Alte und Kranke." Dies schreibt Peter Haisenko im Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Verweis auf das RKI.

Weiter schreibt Haisenko: "Am 22. Januar, also drei Tage bevor die FFP2-Maskenpflicht mit einem Bußgeld durchgesetzt wird, habe ich per Mail eine Anfrage an das bayrische Gesundheitsministerium, Herrn Minister Holetschek, gestellt im folgendem Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Minister,
nachdem das RKI auf seiner Website auf die Arbeitsschutzverordnungen bezüglich der Anwendung von FFP2-Masken hinweist und hier insbesondere auf die obligatorische Vorsorgeuntersuchung, ob das Tragen dieser Masken im Einzelfall gesundheitlich vertretbar ist, teile ich Ihnen mit, dass ich bei meinem Hausarzt noch keinen Termin für diese Untersuchung bekommen habe.

Siehe hier: www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
So befinde ich mich jetzt in der schwierigen Situation eine Abwägung zu treffen, ohne diese obligatorische Untersuchung FFP2-Masken zu tragen und damit möglicherweise meine Gesundheit zu schädigen oder ein Bußgeld zu riskieren, wenn ich mit dem Tragen der Maske abwarte, bis ich die Freigabe durch meinen Arzt habe. 

Weiterhin stelle ich die Frage, wer die Kosten für diese obligatorische Untersuchung zu tragen hat, die nicht anfallen würden, ohne die Tragepflicht für FFP2-Masken. Ich bitte Sie also, mir hierzu eine rechtsverbindliche Handlungsanweisung zu erteilen.
Ich bin 68 Jahre alt.  Mit freundlichen Grüßen, Peter Haisenko.

Bis Mittwoch den 27. Januar habe ich trotz zweimaliger Anmahnung und Kopie direkt an Herrn Söder keine Antwort erhalten. Also habe ich versucht, direkt mit dem Gesundheitsministerium zu telefonieren. Das habe ich nach 20 Minuten in der Warteschleife aufgegeben. Bei meinem Anruf direkt in der Staatskanzlei wurde ich nach wenigen Minuten mit einem Mitarbeiter verbunden. Dieser war offensichtlich mit dem Thema bereits vertraut, denn er antwortete mir, obwohl er vorab sagte, dass er nicht vom Gesundheitsministerium ist. Die Kurzform seines Redeschwalls lautet: Arbeitsschutzverordnungen gelten nur für Menschen während der Arbeit. Das empfinde ich als menschenverachtend. Seinen Namen wollte der Mitarbeiter nicht nennen.

Die FFP2-Verordnung ist völlig sinnlos und müsste sofort widerrufen werden 

Immer wieder wird darauf herumgeritten, dass dem Gesundheitsschutz der Alten, Kranken und Gefährdeten besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Tatsache ist nun, dass insbesondere die Gesundheit dieser Bevölkerungsgruppe durch das Tragen von FFP2-Masken gefährdet sein kann. Ich musste bereits letzte Woche beobachten, wie ein alter Mann im Supermarkt in erbärmlichem Zustand auf einer Kiste hockte, blass, mit Schweiß auf der Stirn und nach Atem ringend. Selbst in diesem Zustand legte er seine FFP2-Maske nicht ab, was mit hoher Wahrscheinlichkeit zu sofortiger Verbesserung seines Zustands geführt hätte. Er ist das Paradebeispiel, was Angst und Panikmache anrichten. Aber er hat auch demonstriert, dass er ein braver Bürger ist, der alles mitmacht, was von Oben befohlen wird, auch wenn es ihn umbringen könnte.

Dass ich vom Gesundheitsminister keine Antwort erhalten habe, schon gar keine schriftliche, verwundert mich nicht. Der Punkt ist nämlich, dass sie meiner Bitte um rechtsverbindliche Handlungsanweisung gar nicht nachkommen können. Spätestens während der Beantwortung würde unübersehbar werden, dass sie mich entweder zur Gefährdung meiner Gesundheit zwingen oder einen Freibrief erteilen müssten, die FFP2-Verordnung straffrei zu missachten – eben bis ich meine Vorsorgeuntersuchung absolvieren konnte. Was aber, wenn diese negativ ausfällt? Wenn mein Hausarzt feststellt, dass er mir keine Freigabe erteilen kann, zum ordnungsgemäßen Tragen der FFP2-Maske, ohne meine Gesundheit zu gefährden. Wohlgemerkt, eine FFP2-Maske behindert die freie Atmung in erheblich stärkerem Ausmaß als die bislang obligatorische „Alltagsmaske“.

Meine Beobachtung dazu zeigt, dass kaum jemand die FFP2-Maske so trägt, dass sie ihre angebliche Schutzwirkung entfalten kann. Das verwundert mich nicht. Wer nicht beruflich damit zu tun hatte, also Vorsorgeuntersuchung und Einweisung erhalten hat, wird mit der Tragepflichtverordnung allein gelassen. Ich jedenfalls habe von keiner offiziellen Stelle eine Anweisung oder Einweisung erhalten, wie diese Maske anzuwenden, zu tragen ist. Wird sie aber nicht korrekt getragen, hat sie keinerlei Wirkung. Abgesehen davon, dass sie in jedem Fall Hautkrankheiten und Augenprobleme auslösen kann. Von der immanenten Gefahr ganz abgesehen, dass man treppab einer erhöhten Sturz‑, also Verletzungsgefahr, ausgesetzt ist, wegen der Behinderung der Sicht nach unten. So ist festzustellen, dass diese Verordnung völlig sinnlos ist und sofort widerrufen werden muss. Sie gefährdet meine Gesundheit und bewirkt so das Gegenteil dessen, was angeblich ihr Sinn sein soll.

Im Corona-Zirkus passt nichts zusammen 

Nachdem sich die Regierung nun darauf herausredet, die Arbeitsschutzverordnungen gelten für normale Menschen nicht, auch nicht für die Gruppen der Gefährdeten, ist die einzig zulässige Folgerung, dass die Regierung – und hier insbesondere der Coronator Söder – sehr genau wissen, wie weit sie sich mit der FFP2-Verordnung von Recht und Vernunft entfernt haben. Professor Hockerz hat die Corona-Impfung als Menschenversuch und vorsätzliche Körperverletzung bezeichnet. Dem stimme ich zu und gehe hier weiter. Auch die FFP2-Tragepflicht ist vorsätzliche Körperverletzung. Eben solange, wie sie nicht den strengen Auflagen der Arbeitsschutzverordnungen entspricht. Diese sind nicht ohne Grund erarbeitet worden und ich empfinde es als äußerst perfide, menschenverachtend, ausgerechnet diejenigen davon auszunehmen, die allenthalben als die Gefährdetsten und Schwächsten bezeichnet werden. Deren besonderer Schutz als Argument dient, den Rest der Bevölkerung einzusperren und zu quälen.

So muss ich wieder einmal feststellen: Im Corona-Zirkus passt nichts zusammen. Söders unbedachter Schnellschuss mit den FFP2-Masken schadet mehr als er nützen kann. Die vorbereiteten Ausflüchte auf offensichtlich vermehrte Anfragen dazu belegen, dass man in Söders Regierung genau weiß, was man da verbockt hat. Blickt man dazu nach Berlin, auf Söders Herrin Merkel, wird es nur noch irrsinnig. Die sowieso gefälschten Zahlen über „nachgewiesene“ Infektionen gehen runter und was ist die Konsequenz? Die Staatsratsvorsitzende fordert die Einstellung des Flugverkehrs. Wie vor einem Jahr, als nach, wiederhole nach Absinken aller Zahlen der erste Lockdown befohlen wurde.

Vorsätzliches Handeln wider besseres Wissen 

So besteht für mich kein Zweifel, dass der gesamte Corona-Zirkus überhaupt nichts mit der Realität gemein hat. Unsere Wirtschaft, die Gesellschaftsordnung, ja unser Leben sollen erst zerstört und dann neu so aufgestellt werden, dass die Bürger einer vollständigen Kontrolle unterworfen sind. Wir sollen uns mit „Impfstoffen“ vergiften lassen, die am Menschen selbst erprobt werden und niemand wissen kann, wie sie sich in absehbarer und fernerer Zukunft auf unser Dasein auswirken werden. Und nochmals: Niemand kann darüber heute eine verlässliche Auskunft geben.

Dass hier vorsätzlich, also wider besseres Wissen gehandelt wird, steht für mich außer Frage, denn es gibt genügend Fachleute, deren Expertise gezielt missachtet, ja sogar diffamiert wird. Es geht keinesfalls um den Schutz der „Risikogruppen“ sondern vielmehr um den Erhalt der Macht der Merkelbande. Die kann gar nicht zugeben, dass sie alles falsch gemacht haben, denn dann würde sie der ins Unendliche anwachsende Zorn der geprügelten Bürger treffen. Ja, das ist das Problem, wenn man einmal mit den Lügen anfängt. Es müssen immer neue drauf gelegt werden, um die ersten und ihre Urheber zu schützen. Oder eben mit der FFP2-Maskenpflicht Gesundheit und Leben genau derjenigen in Gefahr zu bringen, die angeblich vorrangig geschützt werden sollen. Da kann man nur noch hoffen, dass sich diese Coronatoren wenigstens am Ende vor dem höchsten Gericht verantworten müssen. Unsere weltlichen Gerichte verweigern das ja.

Quelle: Unser Mitteleuropa von Peter Haisenko


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