Traurig, aber leider wahr: Die impfkritische Szene in Deutschland ist uneins
Archivmeldung vom 04.12.2019
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Freigeschaltet durch André Ott"Teile und Herrsche: Obwohl das kommende Masern-schutzgesetz eine vielfache Grundrechtsverletzung darstellt, ist sich die impfkritische Szene in Deutschland in ihrem Widerstand gar nicht einig." Dies berichtet der Impfexperte Hans U. Tolzin auf Impfkritik.de.
Weiter berichtet er: " Wie bereits berichtet, distanzieren sich die "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V." (ÄIIE) ausdrücklich von der AfD und verzichten lieber auf eine Teilnahme bei einer Bundestags-Anhörung als sich von ihnen dazu einladen zu lassen.
Dies wurde jetzt durch einen Email-Austausch, den ich mit Mitgliedern des ÄIIE-Vorstands hatte, bestätigt. Der Vorstand der ÄIIE hält es für klug, den AfD-Abgeordneten grundsätzlich Opportunismus zu unterstellen und sich von allen potentiellen Gleichgesinnten öffentlich zu distanzieren, die in den Leitmedien einen schlechten Ruf haben.
Auch von mir distanziert sich z. B. Dr. Steffen Rabe in einem Artikel, indem er mich einen "fundamentalistischen Impfgegner" nennt. Ich empfinde das als Beleidigung und Verleumdung und habe ihm das auch geschrieben. Daraufhin hat mich der ÄIIE-Vorstand schwuppdiwupp aus dem Verein geworfen - ich war ja bis dahin zahlendes Mitglied. Ich persönlich halte das Verhalten nicht für klug, denn indem man vor der veröffentlichten Meinung einknickt, spielt man dem drohenden Konzernfaschismus zusätzlich in die Hände.
Nach meinem Bericht über die Abfuhr an die AfD haben offenbar viele Leser meiner Webseite an den Vorstand der ÄIIE geschrieben, teilweise mit einem sehr aggressiven und verletzenden Tonfall. Auch wenn ich so eine emotionale Reaktion - schon aus eigener Betroffenheit heraus - verstehen kann, möchte ich Sie alle hiermit inständig bitten, eine Nacht drüber zu schlafen, bevor Sie eine Email an die ÄIIE schicken. Bitte bleiben Sie trotz aller eventuellen Differenzen höflich. Es bringt uns nichts, uns jetzt zu bekriegen.
Ein Gutes an der Sache ist, dass nun klar ist, dass die impfkritische Szene in Deutschland nicht an einem Strang zieht und jeder Impfkritiker seine Konsequenzen darauf ziehen kann. Die ÄIIE glauben, dass sie mit ihrer Strategie eher Gehör bei der Politik und vor dem Verfassungsgericht finden. Deshalb stellen sie, wie ich beobachte, die angebliche Alternativlosigkeit von Impfungen und maximalen Durchimpfungsraten auch kaum noch öffentlich in Frage.
Ähnliches gilt übrigens auch für die mit den ÄIIE assoziierte "Initiative Freie Impfentscheidung e. V." (IFI), der die langjährige Impfkritikerin Angelika Müller vorsteht. Siehe dazu ihr neuestes Interview auf Youtube. (Kurzversion Video | Langversion Audio). Dass das Bundesverfassungsgericht das Masernschutzgesetz kippt, halte ich für unwahrscheinlich. Allein schon deshalb, weil es sich ja um politische Richter handelt, die von den gleichen Seilschaften berufen wurden, die jetzt die Impfpflicht durchs Parlament gepeitscht haben.
Von einer echten Gewaltenteilung kann in Deutschland keine Rede sein. Aus meiner Sicht kommt es deshalb weniger darauf an, durch eine möglichst perfekte Anpassung an die formalen Vorgaben des Verfassungsgericht und an die Mainstream-Meinung die Chancen für eine Verfassungsbeschwerde zu erhöhen. Diese Chancen sind wahrscheinlich sowieso sehr gering. Wichtig ist es vielmehr, dass jetzt so viele Menschen wie möglich öffentlich zu ihrer Wahrheit stehen und auf allen Ebenen Widerstand leisten.
Ich selbst sehe unsere Gesellschaft am Scheideweg. Entweder wir landen innerhalb weniger Jahre in einer absoluten Konzerndiktatur - oder schaffen es jetzt, eine grundlegende Reform unseres Gesundheitswesens und Gesellschaft auf den Weg zu bringen, in der auch die Macht des Kapitals auf ein gesundes Maß zurechtgestutzt wurde.
Da es unmöglich zu sein scheint, in Deutschland einen Verfassungsrechtler zu finden, der die Argumente gegen eine Impfpflicht nicht nur an der Oberfläche ankratzt, bereite ich für die kommende Ausgabe des impf-report ein eigenes Gutachten vor, dass allgemeinverständlich und nachvollziehbar formuliert sein wird.
Dieses Gutachten wird alle wesentlichen Argumente gut belegt dokumentieren. Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgericht können sich dann darauf beziehen, wenn sie das möchten. Weiterhin stehen ja bereits das von den ÄIIE beauftragte Gutachten von Prof. Rixen und vermutlich künftig auch weitere Gutachten zur Verfügung.
Quelle: Impfkritik.de von Hans U. Tolzin