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Organspende: Parteiübergreifender Antrag gegen Widerspruchslösung

Archivmeldung vom 18.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).

Bild: Screenshot Youtube Video: "Vorsicht Mord !" / Eigenes Werk

Die Deutschen sollen sich alle zehn Jahre bei der Ausgabe des Personalausweises zu ihrer Organspendebereitschaft äußern: So sieht es der Vorschlag einer Parlamentariergruppe um den CSU-Politiker Stephan Pilsinger und Grünen-Chefin Annalena Baerbock vor. Wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten, hat sich die fraktionsübergreifende Gruppe jetzt auf Eckpunkte für ein Gesetz geeinigt, welches eine Entscheidungsregelung einführen soll.

Die Gruppe stellt sich damit gegen den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der eine Widerspruchslösung einführen will. "Wir haben uns darauf verständigt, dass wir einen gemeinsamen Antrag für eine Entscheidungslösung als Alternative zur Widerspruchslösung einbringen. Dabei soll jeder bei der Personalausweis-Ausgabe gefragt werden, ob er Spender sein will", sagte Pilsinger den Funke-Zeitungen. "Aber: Man muss seine Entscheidung jederzeit ändern können und es muss möglich sein, sich gar nicht zu entscheiden", so der CSU-Politiker. Grünen-Chefin Baerbock bestätigte die parteiübergreifende Zusammenarbeit: "Ich freue mich, dass wir nach der Orientierungsdebatte im Bundestag einen mehrheitsfähigen Konsens über Parteigrenzen hinweg als Alternative zur Widerspruchslösung gefunden haben", sagte Baerbock den Funke-Zeitungen.

Bis Ende Januar soll ein Gesetzentwurf vorliegen. Weil die Frage der Spendebereitschaft im Fall des eigenen Todes eine ethische Grundsatzfrage ist, behandelt der Bundestag das Thema als Gewissensentscheidung. Auslöser für die Debatte war der Vorstoß des Bundesgesundheitsministers. Danach soll jeder Mensch automatisch potenzieller Organspender sein, wenn er zu Lebzeiten nicht widerspricht oder dessen Angehörige nach dem Tod widersprechen. Derzeit ist es umgekehrt: Ein Organspender oder seine Angehörigen müssen der Spende aktiv zustimmen. Seit der ersten Orientierungsdebatte des Parlaments Ende November liefen die Gespräche zwischen den Gegnern des Spahn-Vorschlags. Sie eint das Unbehagen gegen den Automatismus der Regelung: "Dass jeder automatisch zum Spender wird, wenn er nicht widerspricht, ist rechtlich problematisch", so Baerbock. "Es greift zudem die Würde jedes Einzelnen an." Klar sei aber auch, dass der Bundestag handeln müsse: "Jeder Mensch hofft in einer Notlage, ein lebensrettendes Organ zu erhalten. Noch immer sterben Menschen von der Warteliste, obwohl die Spenderbereitschaft grundsätzlich hoch ist."

Laut Baerbock hat sich die Gruppe auf folgende Eckpunkte für eine Entscheidungslösung geeinigt: "Jeder Erwachsene muss spätestens alle zehn Jahre seinen Personalausweis oder Reisepass erneuern. Spätestens hier wird jede Person über ihre grundsätzliche Organspendenbereitschaft befragt. Bei der Ausweisbeantragung erhält die Person ausführliche und unabhängige Informationen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom Passamt ausgehändigt. Dies ist verbunden mit der Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs oder einer Telefonberatung für weitere Fragen durch die BZgA. Selbstverständlich kann die Person auch den Hausarzt bzw. die Hausärztin befragen.

Dazu wird eine zeitgebundene Ziffer zur Abrechnung der Aufklärung/Beratung über die Organspende geschaffen. Gleichzeitig wird das Thema Organspende in der ärztlichen Ausbildung gestärkt. Bei der Ausweisabholung muss sich die Person dann entscheiden und dies an einem Gerät vor Ort eintragen: Möchte sie alle bzw. einzelne Organe spenden, möchte sie dies explizit nicht bzw. aktuell darüber noch nicht entscheiden oder wer soll im Unglücksfall darüber entscheiden? Möchte die Person bei der Ausweisabholung keine Angaben machen, erhält sie so wie diejenigen, die sich vor Ort entscheiden, gleichzeitig einen Zugangscode und eine separate PIN ausgehändigt, mit der sich die Person jederzeit neu entscheiden kann. Diese Zugangsdaten sind dann bis zur nächsten Ausweisbeantragung zehn Jahre gültig. Verunglückt eine Person, ließe sich so leicht, rechtssicher und schnell von einem durch das jeweilige Krankenhaus benannten Arzt bzw. einer Ärztin im zentralen Organspenderegister erfragen, ob eine Organentnahme vom Verunglückten bewilligt ist, oder ob Angehörige darüber entscheiden sollen."

Die Liste der prominenten Unterstützer der Pilsinger/Baerbock-Gruppe ist nach Informationen der Funke-Zeitungen lang: Die ehemaligen Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Ulla Schmidt (SPD) gehören dazu, die gesundheitspolitischen Expertinnen Karin Maag (CDU) und Hilde Mattheis (SPD), die komplette Fraktionsspitze der Grünen sowie die Parteichefin der Linke, Katja Kipping. Die große Mehrheit der FDP-Fraktion hatte sich ebenfalls bereits für eine Entscheidungslösung ausgesprochen. "Je mehr Abgeordnete sich mit unserem Vorschlag befassen, desto größer wird die Zustimmung", so Pilsinger.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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