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Die wahre Ursache der Pocken: Dr. Oidtmann - Teil 8

Archivmeldung vom 10.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Impfkritik.de / Eigenes Werk
Bild: Impfkritik.de / Eigenes Werk

Die aktuelle Affenpocken-Panikmache hat mich dazu veranlasst, einen kritischen Faktencheck zu dem Thema zu erarbeiten. Da es sich um eine Pockenvariante handeln soll, geht die Suche nach den Fakten also mit den "normalen" Pocken los. Dies berichtet der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf "Impfkritik.de".

Weiter berichtet Tolzin: "Hier finden Sie die anderen Teile: Teil 1   Teil 2   Teil 3   Teil 4   Teil 5   Teil 6   Teil 7

[Zitat:]

Die natürliche Löschung der Pockenepidemien in Mecklenburg

In dem Jahre 1825 erließ die großherzoglichen Regierung „Vorschriften für die Beamten bei ausbrechenden Schafpocken“

Abb.Auch in Mecklenburg gehen Schafpocken- und Menschenpocken-Epidemien nebeneinander her; die letzteren verschwinden mit den ersteren. In der obigen großherzoglichen „Vorschrift“ vom 17. August 1825 wird verfügt:

… 3. „dass die an den Pocken erkrankten Tiere unabgeledert in einer Tiefe von mindestens 3 Fuß eingescharrt, 4. Die mit dieser Krankheit behafteten Schafherden wenigstens 500 Schritte von den Feldmarken der noch verschonten Ortschaften entfernt gehalten werden“ u.s.w.

Eine zweite eingreifende Maßregel zur Ausrottung des Pockengiftes ist eine „Einschärfung der gegen die Schafpocken zu ergreifenden Maßregeln vom 1. Sept. 1825.“ Da heißt es:

„So werden alle Behörden hierdurch ernstlich befehligt, … a) jede Art von Vertrieb mit Schafvieh, Wolle, Schafhäuten und rauer Fourage [Viehfutter] aus den von der Pockenseuche befallenen Ortschaften strenge zu untersagen.“

Ferner eine „Verordnung in Betreff der Schafpocken vom 3. April 1828.“

§ 11: „Dem Nachbar einer mit den Pocken befallenen Schäferei steht es frei, wenn sich Schafe auf seiner Feldmark ohne Hüter finden, solche sogleich zu töten und eingraben zu lassen.“

§ 13 belegt die Unterlassung der Anzeige von dem Pockenausbruche in einer Herde mit einer Geldstrafe von 10 Reichstalern oder mit einer angemessenen Körperstrafe.

In Mecklenburg hatte man schon gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts sich gegen die Wollpocken der Schafe gewehrt. Namentlich ging man gegen den Unfug der Schäfer, den Schafherden die Pocken künstlich (durch das Einstreuen pockiger Felle in die gesunden Schafställe und durch das Impfen) beizubringen, scharf vor. Sehr drastisch drückt sich in dieser Beziehung eine „Patentverordnung vom 11. Oktober 1783“ aus. Es heißt daselbst unter Hinweis auf frühere Erlasse:

„Keinem Schäfer, bei dessen Herde die Pocken grassieren, soll das Ab- und Zuziehen gestattet werden.“ „Ein Schäfer, der dessen rechtlich überführt werden kann, dass er sich selbst die Pocken unter die Schafe mit Fleiß (d. h. durch Impfung u. dergl.) herbeigeholt hat, soll mit einer unerbittlichen Strafe von öffentlichen Rutenschlägen am Pfahl und mit Ersetzung aller erweislichen Schäden und Kosten angesehen werden.“

So bestrafte der Großherzog von Mecklenburg schon im Jahre 1783 das Impfen – der Schafe! Ob und in welchem Umfange diesen strengen Maßregeln gegen die Weiterschleppung des Pockengiftes in der Schafwolle in Mecklenburg schon damals, im vorigen Jahrhundert, ein Sinken der Pockensterblichkeit gefolgt sei, darüber wären, - in Ermangelung einer Erkrankungs- und Sterbestatistik aus jener Zeit – die Sterberegister der einzelnen Ortschaften und die Ortschroniken in Mecklenburg zu befragen.

Die oben angeführten großherzoglichen Verordnungen von 1825 und 1828 gegen die Schafpocken waren übrigens, - wie das nicht anders zu erwarten war, von durchschlagendem Erfolge auf die Herabdrückung der Menschenpocken-Epidemien in Mecklenburg und den angrenzenden Ländern. Wo man mit Pulver und Blei gegen die Träger der Wollpocken, die Schafe, zu Felde zog, da mussten auch unter die Menschen die Pocken verschwinden, und sie verschwanden in der Tat.

Abb.In Mecklenburg musste durch diese und ähnliche landesherrliche Verordnungen ungemein viel Pockenstoff vernichtet werden; und da man überseeische Wolle noch nicht kannte, sondern nur einheimische verarbeitete, so hatte die Regierung es in der Gewalt, durch veterinärpolizeiliche Maßregeln das Pockengift von der Wolle und den Fellen fernzuhalten und es zu vertilgen.

Es wirkten also wie anderwärts, so auch in Mecklenburg, zwei Mächte einander entgegen: Die Menschen-Medizinalpolizei vermehrte durch das Impfen das Pockengift bei den Menschen, die Veterinärpolizei dagegen verstopfte die Quellen des Pockengiftes bei den Schafen.

Welcher von diesen beiden Mächten wird man die Herabminderung der Pockenseuche zuschreiben? Derjenigen etwa, welche den Brand schürte, - der Inokulation und Vakzination der Menschen? Oder nicht vielmehr derjenigen, welche den Pockenzunder im ganzen Lande bis zum letzten Funken in der Wolle löschte?

Aber auch in Mecklenburg waren dies alles für die Menschenärzte spanische Dörfer; man hatte für derartige volkswirtschaftliche Kulturfortschritte wie die Säuberung der Schaf- und Wollzucht von Pockengift kein Auge. Daher waren auch in Mecklenburg wie in Preußen die Ärzte nicht wenig erstaunt, als – nach dem Verschwinden der pockigen Wolle aus dem Verkehr – die Pockensterblichkeit mit einem Male sank.

Seltsam ist, dass kein einziger Arzt auf den Gedanken kam, dieses Sinken der Pockensterblichkeit sei die unausbleibliche Folge der Vertilgung des Pockengiftes aus der Schafwolle in Mecklenburg und den Nachbarländern. [Zitatende]"

Zum Originaltext in altdeutscher Schrift

Quelle: Impfkritik

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