Corona-Regime im Spital: Seniorin wurde Kontrolle von Herzschrittmacher verwehrt
Archivmeldung vom 07.11.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Corona-Regime hat willfährige Handlanger gefunden. Anstatt der Sorgfaltspflicht nachzukommen und sowohl Hausverstand als auch Menschlichkeit walten zu lassen, versteift man sich auf Corona-Regeln und diskriminiert Menschen unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes. Die 88-jährige Elisabeth Gruber sollte zur Kontrolle wegen ihres Herzschrittmachers. Weil sie keine Maske trägt und nicht getestet ist, wurde ihr die Untersuchung verwehrt. Wochenblick sprach mit der 88-jährigen Seniorin und ihrem Sohn.
Weiter berichtet das Magazin: "Maskenball wichtiger als Gesundheit?
Elisabeth Gruber lebt mit einem Herzschrittmacher. Auch zu Fuß ist die betagte Dame beschwerlich unterwegs. Sie ist auf die Hilfe ihres 57-jährigen Sohnes angewiesen. Erst Ende August hatte die Niederösterreicherin einen Kontrolltermin zur Untersuchung in der Herzschrittmacher-Ambulanz im Klinikum Hainburg. Unverrichteter Dinge musste sie das Krankenhaus wieder verlassen. Weil sie ein Maskenattest hat und nicht geimpft oder getestet war, wurde sie nicht untersucht.
Elisabeth Gruber erzählt enttäuscht: „Am 31. August hätte ich eigentlich im Krankenhaus Hainburg wieder einen Kontrolltermin für meinen Herzschrittmacher gehabt. Dort bin ich immer zur Untersuchung. Bisher gab es nie Probleme. Nun aber wurde ich nicht untersucht. Obwohl ich regulär zu meinem Termin aufgenommen wurde, wurden mein Sohn und ich aus dem Krankenhaus verwiesen.“
Aufgrund ihres Herzschrittmachers habe die 88-Jährige mit Atemnot zu kämpfen. Einen Mund-Nasen-Schutz könne sie nicht tragen, wie sie erklärt: „Ich bekomme mit der Maske furchtbar schlecht Luft. Deshalb habe ich auch ein Attest. Dass mir das einmal zum Verhängnis werden würde, damit habe ich nicht gerechnet.“
Untersuchung verweigert
Im Wartebereich sei die Niederösterreicherin von einer diensthabenden Krankenschwester auf ihre fehlende Maske hingewiesen worden. Aber nicht nur das: „Die Schwester sagte mir, ich solle eine Maske aufsetzen. Ich erklärte ihr mehrmals, dass ich eine Befreiung habe. Das interessierte sie nicht im Geringsten. Auch mein Sohn meinte, wir könnten ihr die Maskenbefreiung sogar zeigen,“ beschreibt die Seniorin verzweifelt. Ihr Sohn habe sie, wie immer, zu ihrem Termin begleitet.
Manfred Gruber ist über die Vorgangsweise im Klinikum erschüttert: „Ohne Maske würde man meine Mutter nicht untersuchen, meinte die Krankenschwester schroff. Außerdem müsse sich meine Mutter im Krankenhaus auch noch testen lassen. Sonst müssten wir das Krankenhaus verlassen und sie könnte ihren Termin nicht wahrnehmen. Man kann doch niemanden einfach ohne Untersuchung wegschicken. Was sind denn das für Zustände? Meine Mutter weiß nun nicht, ob der Herzschrittmacher noch in Ordnung ist oder nicht.“
Kurios dabei ist: Die Aufnahme im Krankenhaus sei ganz normal erfolgt, sagt die Seniorin: „Ich wurde lediglich nach meiner Maske gefragt. Ich habe erklärt, dass ich ein Attest habe und somit war die Angelegenheit erledigt. Mein Sohn und ich konnten ganz normal im Wartebereich Platz nehmen.“
Kein Einzelfall – eine leukämiekranke Ärztin, die sich gegen
die Corona-Diktatur einsetzte, musste sich mangels Maske sogar selbst
Blut abnehmen: Wegen Maskenbefreiung kein Zutritt zu AKH: Mut-Ärztin muss sich selbst im Freien Blut abnehmen
„Habe Angst!“
Die 88-jährige Niederösterreicherin weiß nun nicht, wie lange ihr Herzschrittmacher noch hält. Einen neuen Termin habe sie immer noch nicht. Sie ist dementsprechend verunsichert: „Es macht mir Angst, dass mein Herzschrittmacher nun nicht untersucht wurde. Grundsätzlich hat der Schrittmacher eine Laufzeit gut einem Jahr. Nun wurde ich aber innerhalb von drei Monaten zweimal zu Kontrollen hinbestellt. Das ist sehr eigenartig. Und jetzt wurde ich nicht einmal untersucht.“ Weshalb die Seniorin innerhalb des kurzen Zeitraumes zum zweiten Mal in die Ambulanz bestellt wurde, weiß sie bis heute nicht.
Dass sie ihren Herzschrittmacher Ende August aber nicht kontrollieren lassen konnte, setzt der betagten Dame immens zu. Unglaublich ist vor allem, dass Frau Gruber Anfang Juni – also gerade einmal drei Monate zuvor – im gleichen Klinikum ohne Maske und Test untersucht wurde. Der Fall von Elisabeth Gruber zeigt einmal mehr die Niederträchtigkeit des Corona-Regimes. Denn es ist gang und gebe, dass Menschen in Krankenhäusern nicht untersucht werden.
Wochenblick berichtete erst kürzlich über Martin Doppelhofer. Weil er eine Maskenbefreiung hatte, wurde der Steirer trotz anhaltender Schluckbeschwerden von mehreren Krankenhäusern abgelehnt. Eine Untersuchung wurde ihm verwehrt. Erst über ein halbes Jahr später – mit unerträglichen Schmerzen – erhielt der 48-Jährige die Diagnose Speiseröhrenkrebs.
Gegen Präventionskonzept verstoßen
Wochenblick fragte im Landesklinikum Hainburg nach. Hier beruft man sich auf das Präventionskonzept des Klinikums. Dagegen habe die 88-Jährige verstoßen. So heißt es in der Anfragebeantwortung: Die Patientin wurde nicht aufgrund der fehlenden Maske bzw. Maskenbefreiung angehalten, sondern weil sie gegen das Präventionskonzept des Landesklinikums verstoßen hat. Im Landesklinikum Hainburg gelte auch für Patienten, die zu geplanten Ambulanzbesuchen kommen, die 3G-Regel. Könne vom Patienten kein 3G-Nachweis erbracht werden, so biete man Antigen-Tests vor Ort an.
Diesen angebotenen Test habe Frau Gruber abgelehnt. Gemeinsam mit ihrem Sohn hätte sie dann das Krankenhaus verlassen. Grundsätzlich gilt für alle Patienten, Begleitpersonen und Besucher im Landesklinikum Hainburg, dass sie eine FFP2-Atemschutzmaske tragen und die 3G-Regel einhalten müssen. Patienten in Akutsituationen werden natürlich jederzeit behandelt. Man bedaure zwar die Unannehmlichkeiten, die der Seniorin entstanden sind, weise jedoch daraufhin, dass das Präventionskonzept des Landesklinikums für alle Patienten, Besucher, Begleitpersonen und auch Mitarbeiter gilt.
Die (…) vom Bund erlassenen Verordnungen sehen ein Präventionskonzept für Krankenanstalten vor. Die FFP-2-Maskenpflicht gelte in den Niederösterreichischen Landeskliniken für Patienten, Begleitpersonen und Besucher. Für Ambulanzbesuche seien Begleitpersonen außerdem nur dann erlaubt, wenn sie unbedingt erforderlich sind."
Quelle: Wochenblick