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Seit 2016 gibt es kein Masern-Virus

Archivmeldung vom 22.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Michael Bührke / pixelio.de
Bild: Michael Bührke / pixelio.de

"Seit dem 16.2.2016, rechtswirksam seit dem 1.12.2016, können Symptome der Haut und des Rachens in Deutschland und Österreich nicht mehr als Masern bezeichnet werden. Besonders den Masern-Impfungen, aber auch allen Impfungen generell, kann und darf aus rechtlichen sowie wissenschaftlichen Gründen kein Nutzen mehr zugesprochen werden." Dies liest man im neuesten Newsletter von Akademie und Verlag WissenschafftPlus.

Im Newsletter, der von Dr. rer. nat. Stefan Lanka verfasst wurde, heißt es weiter: "Im Masern-Virus-Prozess wurde die wissenschaftliche Tatsache festgestellt und mit Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart am 16.2.2016 dokumentiert (Aktenzeichen: 12 U 63/15), dass diejenige Publikation aus dem Jahr 1954, die der gesamten Virologie zugrunde liegt, kein Beweis für die Existenz eines Virus darstellt.

Es wurde versucht, dieses brisante Urteil rückgängig zu machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch bestätigte das weitreichende Urteil und die darin festgestellten Tatsachen am 1.12.2016 (Aktenzeichen: I ZR 62/16). Durch diesen Entscheid des BGH wurde die Aussage, dass es keinen Beweis für die Existenz des Masern-Virus gibt, zum Bestandteil der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland.

Besagte Publikation aus dem Jahr 1954, die Spekulationen des späteren Nobelpreisträgers John Franklin Enders beinhaltet, in der die Autoren ihre Virusannahmen selbst in Frage stellen und widerlegen, wurde aufgrund des Nobelpreises an Enders zur Grundlage des globalen Glaubens an krankmachende Viren und des heutigen Impfwesens.

Seit 2016 ist Impfen wider-rechtlich und un-wissenschaftlich

Da im Prozess auch dokumentiert und festgestellt wurde, dass statt eines Virus nur typische zelleigene Substanzen als Virus-Bestandteile fehl gedeutet werden, wurde durch das höchstrichterlich bestätigte Urteil dem Impfen generell die rechtlichen und wissenschaftlichen Rechtfertigungen entzogen. Da sich Österreich in Bezug auf das Impfen wissenschaftlich über das RKI in Deutschland definiert, gelten diese Aussagen rechtlich auch in Österreich. Da die wissenschaftlichen Gesetze international gelten, können diese Fakten nun international angewandt und eingefordert werden.

Da die oberste staatliche Wissenschaftsbehörde in Deutschland, das Robert Koch-Institut (RKI) erklärt, dass die vielfältigen Symptome der Haut und/oder des Rachens nur dann als Masern definiert werden können, wenn gleichzeitig ein Masern-Virus-Test positiv ist, kann praktisch seit dem 16.2.2016 und rechtlich seit dem 1.12.2016, in Deutschland und Österreich, niemand mehr Masern diagnostizieren. Die sog. Masern-Virus-Testverfahren haben seit 2016, rechtlich und wissenschaftlich festgestellt, keinerlei Aussagekraft.

Der deutsche Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die österreichische Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner, eine ausgewiesene Kennerin dieses Gebietes und deren führende Mitarbeiter in den beiden Gesundheitsministerien, haben das Urteil im Masern-Virus-Prozess und damit die aktuelle deutsche Rechtsprechung zur Nicht-Existenz des Masern-Virus zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus haben beide die gerichtlich festgestellten Fakten der besonderen Gefährlichkeit der Masern-Impfung zur Kenntnis genommen, sind bis heute untätig geblieben und verletzten ihren Treueeid, das Grundgesetz, die Verfassung und die Internationale Erklärung der Menschenrechte."

Eine Dokumentation zum Thema finden Sie im Magazin WissenschafftPlus Nr. 2/2017 und frei auf dem Internet unter www.wissenschafftplus.de, unter „Wichtige Texte“ oder direkt unter: http://www.wissenschafftplus.de/uploads/article/goVIRUSgogogo.pdf

Quelle: www.wissenschafftplus.de

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