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„Ivermectin hat 2015 für die Humanmedizin den Medizin-Nobelpreis gewonnen“

Archivmeldung vom 11.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

In der ersten Sendung von Sprechstunde AUF1 konnte Moderatorin Sabine Petzl drei Studiogäste begrüßen, um sich zum Thema Corona auszutauschen: die Allgemeinmedizinerin Dr. Maria Hubmer-Mogg, den Rechtsanwalt Dr. Georg Prchlik und die weitgereiste AUF1-Redakteurin Kornelia Kirchweger. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Die Fragen dazu waren zuvor schriftlich von den AUF1-Zusehern gekommen. Die meisten von ihnen wollten sachkundige Informationen zu Gefahren und Auswirkungen der Covid-Impfung.

Problematik „Shedding“

Eine Frage lautete, ob es denn „Shedding“ gebe. Damit ist die Übertragung von Spike-Proteinen durch Geimpfte an Ungeimpfte gemeint. Frau Hubmer-Mogg erklärte, diese Frage sei gegenwärtig Gegenstand weltweiter Untersuchungen. Man könne davon ausgehen, dass es Shedding gebe, jedoch sei derzeit noch der Vorgang der Übertragung unklar. 

Weiters wollten die AUF1-Zuseher wissen, ob man die mRNA-Impfung ausleiten könne. Dazu meinte die Allgemeinärztin, der Begriff „ausleiten“ sei problematisch, doch es existierten diverse Stoffe, die helfen würden, Spike-Proteine abzubauen. Sie nannte in diesem Zusammenhang Nattokinase, ein Nahrungsergänzungsmittel, sowie Ivermectin, ein Mittel „mit sehr guten antiviralen Eigenschaften“. Es wird auch als Anti-Parasitenmittel bezeichnet und wurde in der Corona-Zeit als Pferde-Entwurmungsmittel diskreditiert. Laut Hubmer-Mogg wirkt es auch bei Impfnebenwirkungen.

Rechtliche Konsequenzen

An Rechtsanwalt Georg Prchlik richtete Sabine Petzl die Zuschauerfrage, ob es denn schon rechtliche Konsequenzen für Politiker gebe, die in Bezug auf die Wirksamkeit der Corona-Impfung Falschinformationen gegeben haben. Der Jurist stellte zuerst klar, dass es im Bereich der staatlichen Verwaltung keine persönliche Verantwortung des Beamten gegenüber dem Bürger gebe. So könne man im Falle einer Untersagung der Baugenehmigung durch den Bürgermeister diesen nicht verklagen, sondern nur den Staat, als dessen Organ das Gemeindeoberhaupt gehandelt habe. Der Staat habe danach aber die Möglichkeit, den Bürgermeister in Amtshaftungsregress zu nehmen.

In der Zeit der Plandemie gab es, so Prchlik, Ärzte, die strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden, weil sie vor einer Corona-Impfung gewarnt hatten. Hier ging es um eine angebliche Gesundheitsgefährdung, da ja nach offizieller Lesart die Impfung vor einer Ansteckung durch Corona schütze. Im umgekehrten Fall – wenn also ein Arzt zu einer Impfung geraten und die geimpfte Personen dann einen Impf-Schaden erlitten hatte, müsste demnach der Mediziner auch für seinen Ratschlag verantwortlich gemacht werden. Doch derzeit, so Prchlik, werde dies von den Gerichten nicht als strafbares Verhalten angesehen. Das gelte auch für Politiker, die Impfaufrufe getätigt hatten. Das ernüchternde Resümee des Juristen lautete schließlich: „In der gegenwärtigen Situation weisen die Gerichte Klagen wegen Impfempfehlungen ab.“

Wie verhält sich das Ausland?

AUF1-Redakteurin Kornelia Kirchweger nahm schließlich zur Frage Stellung, wie denn das Ausland mit den Auswirkungen der Corona-Maßnahmen umgegangen sei. Sie erwähnte Reaktionen aus den USA, aus Kanada, Neuseeland und China, wobei im Reich der Mitte auch ein Rückgriff auf die traditionelle Medizin erlaubt gewesen sei. Darüber gab es jedoch in westlichen Medien keinerlei Berichte.

Wundermittel Ivermectin?

Zentralen Raum nahm in der Diskussion die Frage ein, ob denn Ivermectin gegen eine Corona-Erkrankung wirksam und das Mittel dagegen überhaupt zugelassen sei. Frau Hubmer-Mogg erwähnte hierbei das Buch des Intensivmediziners Pierre Kory „The War on Ivermectin“. Darin seien umfangreiche Quellenangaben, Studien und die richtige Betrachtung der durchgeführten Untersuchungen nachzulesen. Die Medizinerin führte ferner an, dass in Österreich diejenigen Stimmen, die sich in der Corona-Zeit für das Medikament Ivermectin starkgemacht hätten, lächerlich gemacht worden seien. Und gegen Ärzte, die dieses Mittel verschrieben hatten, seien sogar Disziplinarmaßnahmen eingeleitet worden. Frau Hubmer-Mogg sagte zu diesem Medikament: „Ivermectin hat 2015 für die Humanmedizin den Medizin-Nobelpreis gewonnen!“

Und die ganze Sendung „ Sprechstunde AUF1 “ zum Thema Corona sehen Sie hier:

Quelle: AUF1.info

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