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Polnisches Gericht: Neugeborenes darf ungeimpft bleiben

Archivmeldung vom 29.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Lukas Plewnia, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Lukas Plewnia, on Flickr CC BY-SA 2.0

Ein polnisches Familiengericht hat am vergangenen Mittwoch ein vielbeachtetes Urteil erlassen, wonach konkrete gesundheitliche Bedenken dazu führen können, die Impfpflicht bei Neugeborenen nicht anzuwenden.

Das Gericht war nach Zeugenaussagen und medizinische Atteste überzeugt, dass die Eltern aufgrund von durchaus berechtigten Bedenken, die sich aus dem Zustand ihres Kindes ergaben, die Impfungen verweigert hatten. Dies sagte nach dem Urteil die Richterin Wiesława Mikołajczak.

Das Kind war von Anfang an krank gewesen. Die Eltern hatten daraufhin das Attest eines Neurologen vorgelegt, um die Impfung verschieben zu lassen. Das Urteil bedeutet, dass die Bedenken der Eltern gerechtfertigt waren.

Infolgedessen sieht das Gericht im Moment keine Notwendigkeit, sich in die Ausübung der elterlichen Verantwortung einzumischen. Damit würde anerkannt, dass die elterliche Verantwortung ordnungsgemäß ausgeübt worden sei, so die Richterin.

Sie wies jedoch darauf hin, dass dieses Urteil nicht bedeute, dass alle anderen derartigen Fragen in gleicher Weise zu entscheiden seien. Sie betonte, dass die Impfungen von Kindern in Polen verpflichtend sein und dass wir Dank der Impfungen sowohl in Polen als auch in Europa seit vielen Jahren keine tödlichen Infektionskrankheiten mehr hätten. Dank der Immunisierung der ganzen Populationen könnten auch diejenigen, die aus verschiedenen Gründen nicht geimpft werden können, geschützt werden. Wenn die Eltern ihre Kinder nicht impfen, könnten diese Krankheiten zurückkehren. Dann seien die Kinder, die wie in diesem speziellen Fall nicht geimpft werden konnten, der Krankheit als Erste ausgesetzt, so die Richterin.

Rechtsanwalt Arkadiusz Tetela, der Verteidiger der Eltern des Neugeborenen, teilte die Meinung der Richterin nicht. Nach dem Prozess und Urteilsverkündung stellte er zunächst fest, dass er mit dem Urteil zufrieden sei. Unmittelbar danach kommentierte er jedoch die Impfpflicht in Polen:

"Ich denke, dass jeder Elternteil, der die Impfungen an einem Neugeborenen im Krankenhaus verweigert, verantwortlich und umsichtig handelt. Nur in Polen und Bulgarien sind die ersten Impfungen bei Neugeborenen Pflicht. In anderen Ländern werden sie erst nach drei Monaten vorgenommen. Diese extrem frühen Impfungen bedeuten beim Vorliegen von Kontraindikationen sogar eine Abnahme der erworbenen oder angeborenen Immunität. In polnischen Krankenhäusern gibt es keine Überprüfung auf das Vorliegen von Kontraindikationen. Die Schlussfolgerung ist einfach - jede Impfung in einem Krankenhaus am ersten Tag bedeutet das Risiko schwerer Komplikationen", argumentierte der Verteidiger.

Nach der Anhörung waren die Eltern sehr bewegt, müde und glücklich mit dem Urteil.

"Ich bin froh, dass ich heute gehört habe, dass ich eine gute Mutter bin. Ich bin froh, dass das Gericht es laut gesagt hat, dass alle in Polen es hören werden. Ich bin offiziell eine gute Mutter. Ich hoffe, dass meine Kinder mir irgendwann das Gleiche sagen", sagte Iwona, die Mutter. Sie denke jetzt nur daran, mit ihren Kindern zu sein.

Als sie und ihr Mann aus dem Gericht kamen, erhielten sie einen großen Applaus von den Mitgliedern und Förderern des Vereins STOP-NOP, die heute auf den Straßen protestierten.

"Wir sind hierher gekommen, um eine Familie zu verteidigen, die vor Gericht gebracht worden ist, weil sie ihr Kind liebt und beschützen möchte. Es ist absurd jemanden beim Familiengericht zu melden, der Kinder schützt”, sagte Justyna Socha, Vizepräsident von „STOP NOP“. Rafik Ennaoui, ein Mitglied des Vereins von Szczecin, ergänzte:

“Wenn wir es zulassen die Bürgerrechte einer Familie zu entziehen, dann kann es morgen sein, dass der Staat nach den anderen Menschen greift, einschließlich mir oder anderen Demonstranten.

In Polen gibt es empfindliche Bußgelder um die Impfpflicht durchzusetzen.

Weitere Infos (polnisch)

Kommentar:

Da geht es uns in Deutschland ja noch Gold. Erstens haben wir keine - mit Ausnahme bestimmter eher seltener medizinischer Indikationen - keine Neugeborenenimpfung, und schon gar keine Pflichtimpfung. Aber laut Infektionsschutzgesetzt (IfSG), dass 2001 in Deutschland das alte Bundesseuchengesetzt abgelöst hat, darf selbst im echten Epidemiefalle und allgemeiner Pflichtimpfung bei ärztlich attestierten Kontraindikationen auf keinen Fall geimpft werden.

Dass es in Polen den enormen Mut einer Mutter und ein eigenes Gerichtsverfahren braucht, um etwas durchzusetzten, was jeder mit ein bisschen gesundem Menschenverstand als selbstverständlich ansehen kann, zeigt, dass Polen das Unrechtserbe des Kommunistischen Regimes noch nicht überwunden hat.

Aber wie man anhand anderer aktueller Meldungen sieht, holen die westlichen Demokratien bezüglich Einschränkung von Grundrechten gerade gewaltig auf...

Quelle: Hans U. P. Tolzin, Impfkritik.de Übersetzung von Beate Marchewicz

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