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Paranüsse

Archivmeldung vom 12.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Neben Kakao und Vanille ist auch die Paranuss eine Delikatesse aus den Regenwaldgebieten Südamerikas. Weitere Namen für die Schalenfrucht, die nach dem brasilianischen Bundesstaat "Pará" benannt wurde, sind "Brasilnuss" und "Amazonasmandel".

Die dreikantigen Nüsse, die leicht erdig und mandelartig schmecken, sind die Samen des Yuviabaums. In den Urwäldern Brasiliens, Perus, Boliviens und Venezuelas gedeihen die steinharten Früchte in einer Kapsel, die einer Kokosnuss gleicht. In ihrem Inneren befinden sich 15 bis 40 Samenkerne, die von einer harten, holzigen Schale umgeben sind. Bricht man die Schale auf, zeigt sich ein weißer Kern mit einer bräunlich-roten Haut. Nach der Trocknung kommen die wildwachsenden Nüsse ungeschält, geschält oder poliert auf den Markt. Im Handel sind sie das ganze Jahr über erhältlich und eignen sich besonders für die Zubereitung von Nussbrot und Salaten. Darüber hinaus sind die Früchte eine beliebte Zutat für Snackartikel und Nussmischungen. Mit einem Fettanteil von 67 Prozent zählen Paranüsse nach Pekannüssen und Macadamias zu den ölhaltigsten Samen und Nüssen. Sie enthalten hochwertige Fettsäuren und Eiweiße sowie viel Kalium, Phosphor und Magnesium. Beim Kauf sollte der Samenkern der Paranüsse weiß und von fester Beschaffenheit sein. Verfärbte Nüsse, die nicht süß-ölig, sondern muffig oder bitter schmecken, sollten nicht mehr gegessen werden. Durch falsche Lagerung können Paranüsse schnell ranzig werden.

Neben Pistazien, Erdnüssen und Mandeln sind sie besonders anfällig für Schimmel. Aus der Gruppe der Schimmelpilzgifte sind in den vergangenen Jahren immer wieder die Aflatoxine in die Schlagzeilen geraten. Sie sind giftig und können die Leber schädigen. Paranüsse unterliegen daher EU-weit einer Vorführpflicht: Bei Importen aus bestimmten Drittlandstaaten müssen sich die Nüsse einer Einfuhrkontrolle der Zollämter und Lebensmittelüberwachungsbehörden unterziehen.

Quelle: aid

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