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Kleine Wasserkunde: Was sind die Unterschiede zwischen Mineral- und Heilwasser, Tafel-, Quell- und Leitungswasser?

Archivmeldung vom 04.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Günter Havlena / pixelio.de
Bild: Günter Havlena / pixelio.de

Klar, Wässer sehen auf den ersten Blick alle gleich aus. Doch das täuscht. Wässer können sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein. Durch ihre spezielle Kombination von Inhaltsstoffen können einige Wässer sogar besonders positiv auf die Gesundheit wirken. Die einzelnen Wasserarten unterscheiden sich zudem darin, wo das Wasser herkommt, wie natürlich es ist und wie stark es behandelt wurde.

Nicht zuletzt müssen die verschiedenen Wasserarten unterschiedlich strenge rechtliche Vorgaben zur Zulassung und Kennzeichnung erfüllen.

Übersicht der Wasserarten

  • Trinkwasser/Leitungswasser wird überwiegend aus Grund- und Quellwasser und teilweise aus Oberflächenwässern wie Flüssen, Seen und Talsperren gewonnen. Um für ganz unterschiedliche Zwecke und auch zum Trinken einsetzbar zu sein, muss es gegebenenfalls aufbereitet werden. Die Anforderungen an Leitungswasser regelt die Trinkwasserverordnung. Die Verantwortung für die Qualität bis zum Hausanschluss liegt beim Wasserversorger, für den restlichen Weg bis zum Wasserhahn beim Hauseigentümer.
  • Tafelwasser kann aus verschiedenen Wasserarten und Zutaten (z. B. Mineralstoffen) gemischt werden. Tafelwasser muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung genügen. Im Gegensatz zu Leitungs- und Tafelwasser stammen Quell-, Mineral- und Heilwasser aus natürlichen unterirdischen Wasservorkommen.
  • Quellwasser unterliegt zwar der Mineral- und Tafelwasserverordnung, muss jedoch bezüglich der Zusammensetzung nur die Anforderungen an Trinkwasser erfüllen. Der Mineralstoffgehalt muss nicht (wie bei Heil- und Mineralwasser) konstant sein. Die Vorgaben für die Reinheit sind geringer als bei Mineralwasser. Dementsprechend muss Quellwasser auch nicht amtlich zugelassen werden.
  • Natürliches Mineralwasser muss hohe Qualitätsanforderungen erfüllen und wird streng kontrolliert. Nur wenn über 200, chemische, mikrobiologische und hydrogeologische Untersuchungen ohne Beanstandungen verlaufen, wird es amtlich anerkannt. Die Mineral- und Tafelwasserverordnung legt zahlreiche Vorschriften für Mineralwasser fest. So muss zum Beispiel auf dem Etikett immer ein Analysen-Auszug die wichtigsten Inhaltsstoffe mitsamt Mengenangaben auflisten.
  • Natürliches Heilwasser ist ebenso wie natürliches Mineralwasser ein reines Naturprodukt, das ständig streng kontrolliert wird. Heilwasser unterliegt dem Arzneimittelgesetz. Denn Heilwässer besitzen vorbeugende, lindernde und heilende Wirkungen, die wissenschaftlich nachgewiesen werden müssen, um vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Zulassung zu erhalten. Auf dem Etikett sind neben den Inhaltsstoffen auch Anwendungsgebiete und Trinkempfehlungen verzeichnet. Heilwässer sind in gut sortierten Lebensmittel- und Getränkemärkten erhältlich.

Quelle: Informationsbüro Heilwasser (ots)


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