Das süße Honigkraut: Stevia
Archivmeldung vom 27.03.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBei Stevia handelt es sich um ein natürliches Süßungsmittel, das kaum Kalorien beinhaltet, im europäischen Raum bislang als Süßstoff jedoch verboten ist. So schmeckt es süßer als die Zuckerrübe, die offizielle Bezeichnung lautet: Stevia rebaudiana. Dabei verfügen die inhaltlichen Stoffe dieser Pflanzenart über bis zu dreihundertmal mehr Süßungskraft als herkömmlicher Rübenzucker.
Entsprechend füllt sich auch die Luft mit einer gewissen Süße, die etwas mit Lakritz vergleichbar ist, wenn man an den getrockneten Blättern des Honigkrauts riecht.
Ursprünglich kommt die süße Pflanze aus Paraguay, allerdings könnte sie auch im mitteleuropäischen Raum sehr gut wachsen. Viele setzen sich dafür ein, dass man es auch in unseren Breitengraden als Ersatzmittel für künstliche Süßstoffe oder als Alternative zum gewöhnlichen Zucker einsetzt - vor allem angesichts der Tatsache, dass viele mit Übergewicht zu kämpfen haben, wäre dies wünschenswert. Allerdings ist Stevia in Europa nicht als Nahrungsmittel bzw. zum Verzehr erlaubt.
Anders ist die Lage in Südamerika, Japan, den USA und in Israel - auch in Neuseeland und Australien ist man mittlerweile für eine Zulassung des Honigkrauts als Nahrungsmittel. Dabei hat man bereits im Jahre 1999 versucht, die Zulassung zu beantragen. Allerdings scheiterte dies: So hieß es damals bei der EU, man würde mehr wissenschaftliche Informationen und Faktion in Bezug auf die Sicherheit der inhaltlichen Stoffe von Stevia benötigen - beispielsweise ging es um die Wirkung auf den Blutdruck und Blutzucker. Weiters hieß es, dass die Inhaltsstoffe eventuell zu einer Beschädigung des Erbguts führen könnten, sich negativ auf die männliche Fruchtbarkeit auswirken oder gar einen Auslöser für Krebs darstellen könnten.
Seit 199 hat sich allerdings einiges geändert und es wurden viele Untersuchungen im Zusammenhang mit Stevia und der Wirkung auf den menschlichen Körper durchgeführt - vor allem in Bezug auf die sogenannten Steviol-Glykosiden, das sind die süßen Inhaltsstoffe von Stevia. Doch nach wie vor ist Stevia offiziell nicht erlaubt - allerdings findet es vielerorts bereits (erfolgreich) Anwendung.
Quelle: yung