Stichtag 1. Mai: Leere Einwegflaschen bei allen Händlern zurückgeben
Archivmeldung vom 13.04.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittImmer häufiger begegnen Verbrauchern in Supermärkten in diesen Tagen Automaten, die ausschließlich Einwegleergut aus Kunststoff zurück nehmen - einer ganz neuen Kategorie von Systemen, die den Trend zur Automatisierung von Abläufen in der Handelsfiliale unterstützen.
Der Grund für die Einführung der Automaten: Ab dem 1.
Mai 2006 sind Händler dazu verpflichtet, Einwegflaschen und Dosen
auch dann entgegen zu nehmen, wenn sie nicht aus ihrem eigenen
Sortiment stammen. Verbraucher können sich dann so manchen Weg sparen
und werden leere Dosen und Flaschen - unabhängig davon, wo sie
gekauft wurden - an den Leergutrücknahmesystemen los. Sie erhalten
dafür einen Pfandbon, den sie an der Kasse der Handelsfiliale
einlösen können.
Die Grafik veranschaulicht, was im Inneren des Automaten zwischen
der Eingabe der Flasche und dem Ausdruck des Bons vor sich geht:
Zunächst wird die Flasche in die Eingabeöffnung gelegt und von dort
über ein Transportband zu einer Erkennungseinheit befördert. Dort
wird die Flasche abgescannt und gewogen. Form und Gewicht werden mit
Informationen abgeglichen, die in einer Datenbank auf einem Computer
abgelegt sind. Außerdem wird die Flasche so gedreht, dass der
aufgedruckte Barcode gelesen werden kann. Auch die
Artikelinformationen, die der Barcode enthält, werden mit denen in
der Datenbank abgeglichen. Nur wenn alle Merkmale und Informationen
übereinstimmen, wird die Flasche akzeptiert.
Auf diese Weise können in Systemen von Wincor Nixdorf die rund
1600 derzeit in Deutschland gängigen Flaschentypen sicher
identifiziert werden. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt,
dass nur für Flaschen, die in Deutschland verkauft wurden, Pfandgeld
ausgezahlt wird. Bringt die Industrie neue Artikel in den Verkehr, so
werden alle für den Abgleich notwendigen Daten über die
Telekommunikationsnetze in die Computer, welche die Automaten
steuern, übertragen. Gleichzeitig kann aber auch online überwacht
werden, ob die Automaten einwandfrei funktionieren. Kleinere
Störungen können online behoben werden, und im Bedarfsfall können
Techniker frühzeitig angefordert werden.
Nach der Erkennung wird die Flasche in einem so genannten
Kompaktor zerkleinert. Damit wird das Volumen reduziert, so dass
viele "platt gemachte" Flaschen Platz sparend in einem Container
entsorgt werden können. Hat der Automat eine Flasche erkannt und
akzeptiert, wird ein Bon mit einem Barcode ausgedruckt, der alle
Daten über den Vorgang beinhaltet. Gleichzeitig registriert der
Computer im Rücknahmesystem diesen Vorgang und sendet eine
Information darüber an das Kassensystem des Supermarktes. Dort scannt
die Kassiererin den Bon ab und zahlt das Pfandgeld aus, nachdem der
Datenabgleich stattgefunden hat. Der Kassencomputer legt den Vorgang
buchungstechnisch als erledigt ab und verhindert auf diese Weise,
dass der Bon mehrfach benutzt werden kann.
Mit der Einführung von Automaten wird die Sammlung in Containern
und Säcken in den Filialen überflüssig. Gleichwohl wird die manuelle
Sammlung in vielen Supermärkten weiter praktiziert. Nach Berechnungen
von Wincor Nixdorf rechnet sich solch ein System, wenn ein tägliches
Rücknahme-Volumen von 300 bis 400 Einheiten überschritten wird.
Stichwort Einwegpfand: Insellösungen bald passé
Nach der Novelle der Verpackungsverordnung geht am 1. Mai die
Zeit der so genannten Insel-Lösungen bei der Organisation des
Einwegpfandes zu Ende. Mit der Rechtsänderung, die auf Bedenken der
EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofs zurückgehen, wird die
Handhabung leerer Einweggebinde vor allem für die Verbraucher
vereinfacht. Ab Mai gilt: Leere Einwegflaschen und Dosen können
generell überall dort zurückgegeben werden, wo Getränke der gleichen
Materialart in Einweggebinden verkauft werden. Eine Ausnahme gilt für
kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern.
Sie dürfen auch nach Mai 2006 die Rücknahme auf die Getränkemarken
beschränken, die sie im Sortiment führen.
Einheitliches Pfand von 25 Cent
Ab dem 1. Mai ist auf Einweggebinde mit einem Volumen von bis zu
drei Litern ein einheitliches Pfand von 25 Cent fällig. Dies gilt bei
Bier, Mineralwasser oder kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken.
Das bisherige Pfand von 50 Cent auf Einwegflaschen mit mehr als 1,5
Liter Inhalt entfällt.
Kein Pfand bei umweltfreundlichen Verpackungen
Kein Pfand wird auf ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen
erhoben: Getränkekartons oder Schlauchbeutel gelten als
umweltfreundlich und bleiben weiterhin von der Pfandpflicht befreit.
Das gleiche gilt für Verpackungen von Milch, Wein und Spirituosen.
Pfandpflicht auch für Getränke ohne Kohlensäure
Neu ist, dass ab dem 1. Mai Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure
- zum Beispiel Eistee, isotonische Getränke oder alkoholhaltige
Mischgetränke (Alcopops) ebenfalls pfandpflichtig sind.
Experten schätzen Bedarf auf 30.000 Systeme
Den Markt für Systeme für die Annahme von Einwegleergut und für
Systeme für die kombinierte Annahme von Einweg- und Mehrwegleergut,
der sich aus der Einführung des Einwegpfandes ergibt, schätzen
Experten für die mehr als 25.000 deutschen Verbrauchermärkte,
Supermärkte und Discounter auf mehr als 30.000 Geräte. Allerdings
werden nicht alle Händler in Deutschland ihre Filialen bis zum
Stichtag oder noch in diesem Jahr damit ausstatten. Wincor Nixdorf
als einer der großen Hersteller geht davon aus, dass die Installation
der Geräte bis 2007 andauert.
Trend zur Automatisierung im Handel
Die Nachfrage nach Technologien zur Automatisierung von Prozessen in den Handelsfilialen nimmt weiter zu. Neben Leergutrücknahmesystemen sind Selbstbedienungskassen, an denen Verbraucher ihre Ware selbst scannen und bezahlen, gute Beispiele, oder aber Elektronische Regalplatzetiketten, bei denen sich per Knopfdruck über einen Computer die Preisinformationen auf den kleinen Displays am Regal ändern lassen.
Quelle: Pressemitteilung Wincor Nixdorf