Kaum Rückstände in deutschen Erdbeeren
Archivmeldung vom 05.06.2009
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Freigeschaltet durch HBDie ersten Rückstandsuntersuchungen QS-zertifzierter deutscher Erdbeeren in diesem Jahr zeichnen ein erfreuliches Bild: In keiner der bislang 150 untersuchten Proben der Saison 2009 fand sich ein unzulässiger Wirkstoff. Lediglich bei 1 Prozent der Analysen kam es zu Überschreitungen.
Drei von vier Proben wiesen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf. Die Gehalte waren mit maximal 5 Prozent Auslastung der zulässigen Höchstwerte allerdings äußerst niedrig. Den höchsten, dennoch klar zulässigen Rückstandswert mit 40 Prozent des Höchstgehalts wies lediglich eine Probe auf. Die Ausschöpfung der akuten Referenzdosis (ARfD) lag bislang bei maximal 3 Prozent. Auch Probenergebnisse, die ein Sachverständiger im Rahmen der übergeordneten Systemkontrolle (Metakontrolle) in Ergänzung zu den regulären Kontrollen an verschiedenen Stellen der Produktions- und Handelskette gezogen hat, bestätigen das positive Bild. "Die Ergebnisse zeigen, dass die Systempartner vorbildlich arbeiten", sagt Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH.
Kontinuierliche Kontrolle der Rückstandssituation bei Obst und Gemüse
Insgesamt 15 verschiedene Wirkstoffe wurden in den Rückstandsuntersuchungen nachgewiesen. Während in den Gewächshausproben im Schnitt zwei bis drei Wirkstoffe je Probe gefunden wurden (eine Probe mit fünf Wirkstoffen) waren es im Freiland durchschnittlich vier verschiedene Rückstände. Um das Rückstandsniveau bei Obst, Gemüse und Kartoffeln im QS-System zu kontrollieren, finden kontinuierlich Beprobungen statt. Die Untersuchungen führen unabhängige Labore durch, die sich im Vorfeld für die QS-Analyse qualifizieren mussten. QS verpflichtet alle Systemteilnehmer in der Prozesskette Obst, Gemüse und Kartoffeln zur Teilnahme am Rückstandsmonitoring. QS untersucht und kontrolliert im Rahmen des Rückstandsmonitorings die Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte sowie den Einsatz für die Kultur zulässiger Wirkstoffe. Die Vorgaben für die Beprobung sind nach einem risikoorientierten Kontrollplan festgelegt. Kommt es zur Überschreitung oder dem Nachweis nicht zulässiger Wirkstoffe folgen Sperrungen der Waren sowie Sanktionsverfahren gegen die Systempartner, die bis zum Ausschluss aus dem QS-System führen können.
Quelle:Fachgesellschaft Obst-Gemüse-Kartoffeln GmbH