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Transfette in Lebensmitteln sind Geschichte

Archivmeldung vom 29.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: OVID, Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V.
Bild: OVID, Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V.

Neuer Grenzwert schützt Gesundheit und macht Kennzeichnung der Härtung von Ölen und Fetten überflüssig. OVID fordert zugunsten gesünderer Fette den Entfall der Härtungskennzeichnung. Ab 2. April 2021 gilt in der Europäischen Union ein neuer Grenzwert für industrielle trans-Fettsäuren (TFA) in Höhe von zwei Prozent.

Damit folgt die EU den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Transfette bis 2023 weitgehend aus Nahrungsmitteln verbannen will. Die ölsaatenverarbeitende Industrie begrüßt den Grenzwert und wirbt für einen Neuanfang in Debatten um Transfette in Lebensmitteln.

"Noch immer geistert das Märchen von den bösen Transfetten in unseren Lebensmitteln durch die Medien. Dabei ist das schon seit Jahren kein Thema mehr. Dieser Transfette-Mythos schädigt Wirtschaft, verunsichert Verbraucher und ist auserzählt", so Jaana Kleinschmit von Lengefeld, Präsidentin von OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland.

Die deutschen Pflanzenölraffinerien minimieren Transfette bereits seit 2012 erfolgreich, indem sie auf teilgehärtete Fette verzichten. Stattdessen setzen sie auf Pflanzenölmischungen aus voll- sowie ungehärteten Ölen, die im Rahmen eines vom Forschungskreis der Ernährungsindustrie (FEI) koordinierten Projekts der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) entstanden. Dies eröffnet die Möglichkeit, die Gehalte an ernährungsphysiologisch wertvollen mehrfach ungesättigten Fettsäuren zu erhöhen. Dass Teilhärtung zu hohen TFA-Gehalten und Vollhärtung zu sehr geringen TFA-Gehalten führt, ist bis heute in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. "Der neue Grenzwert schützt Verbraucher vor hohen Transfett-Gehalten und macht die gesetzliche Härtungskennzeichnung überflüssig. Sie verwirrt Konsumenten, schürt das Märchen von den bösen Transfetten und behindert den Einsatz innovativer, ernährungsphysiologisch optimierter Fettmischungen. Diese Kennzeichnung gehört daher abgeschafft", appelliert Kleinschmit von Lengefeld.

TFA sind ungesättigte Fettsäuren, die sich sowohl auf natürliche Weise als auch durch lebensmitteltechnologische Prozesse bilden können. Sie gehören zu den unerwünschten Bestandteilen unserer Nahrung. Laut WHO steigt bei zu hoher TFA-Aufnahme das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung liegt der mittlere TFA-Verzehr hierzulande unterhalb der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, nicht mehr als 1 Prozent der Nahrungsenergie in Form von TFA zu verzehren.

Quelle: OVID, Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. (ots)

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