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Baby-Nahrungshersteller lehnt Preis für die Werbelüge des Jahres ab

Archivmeldung vom 19.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Aktion: Verleihung Goldener Windbeutel an Hipp Bild: foodwatch
Aktion: Verleihung Goldener Windbeutel an Hipp Bild: foodwatch

Am Firmensitz von Hipp im bayerischen Pfaffenhofen (Ilm) hat die Verbraucherorganisation foodwatch heute den Goldenen Windbeutel für die Werbelüge des Jahres verliehen. Der Babynahrungshersteller erhält den Preis für seine zuckrigen Instant-Früchtetees, die entgegen allen Ernährungsempfehlungen als geeignet für Kleinkinder ab dem 12. Lebensmonat beworben werden.

„Platz der Verbrauchertäuschung“. Bild: foodwatch
„Platz der Verbrauchertäuschung“. Bild: foodwatch

„Ich will keine Werbelüge mehr sein“ – mit diesem Transparent demonstrierte eine menschengroße Hipp-Tee-Dose vor dem Unternehmensgelände. Die „Georg-Hipp-Straße“ benannten foodwatch-Aktivisten mit einem neuen Straßenschild in den „Platz der Verbrauchertäuschung“ um. Beim Versuch, den Goldenen Windbeutel persönlich an die Geschäftsführung zu überreichen, wurden sie vor dem Eingang zur Verwaltung jedoch abgewiesen. „Wir werden den Preis nicht annehmen, weil es bei Hipp schlicht keine Werbelüge gibt“, erklärte eine Hipp-Sprecherin in einem kurzen Statement und forderte die foodwatch-Aktivisten auf, den Goldenen Windbeutel wieder mitzunehmen. „Wir haben den Preis absolut nicht verdient“, so die Sprecherin.

„Hipp steht mit seinem Namen auch für Verbrauchertäuschung und Umsatz ohne Rücksicht auf die Ernährungsbedürfnisse kleiner Kinder“, erklärte Oliver Huizinga von foodwatch nach der Aktion in Pfaffenhofen. „Mehrere Zehntausend Stimmen bei der Wahl zum Goldenen Windbeutel sollten dem Unternehmen zeigen: Die Verbraucher haben es satt, dass Hipp sich als ein Unternehmen geriert, das nur das Gute will, aber so offensichtlich gegen den selbst postulierten Anspruch verstößt.“

In einer schriftlich verbreiteten Presseerklärung setzte das Unternehmen seine Verbrauchertäuschung fort. Hipp argumentierte, dass sich die Instant-Tees an den Empfehlungen des von der Bundesregierung geförderten aid Infodienstes orientierten. Tatsächlich stuft der aid Infodienst die Hipp-Produkte in die Kategorie Süßigkeiten ein, die an der roten Spitze der aid-Ernährungspyramide stehen und nur äußerst selten und in geringen Mengen verzehrt werden sollten. Weiter erweckt Hipp durch den Vergleich mit Apfelschorle den Eindruck, als bestünde eine Notwendigkeit für gezuckerte Tees – dabei hat auch Hipp ungesüßte Tees in Form von Teebeuteln und damit geeignete Produkte auch für Kleinkinder im Sortiment.

Bei der Verbraucherwahl zum Goldenen Windbeutel 2012 auf der Internetseite www.abgespeist.de waren mehr als 44.000 (34,1%) der rund 130.000 Stimmen auf Hipps Instant-Tees entfallen – ein deutlicher Vorsprung vor dem zweitplatzierten Produkt, der Viva Vital Hackfleisch-Zubereitung vom Netto-Markendiscount (27,5 % der Stimmen) und der Becel pro.activ-Margarine von Unilever (Platz 3 mit 22,2 %).

Hipp bewirbt seine Instant-Tees Früchte, Waldfrüchte und Apfel-Melisse als geeignet für Kleinkinder ab dem 12. Lebensmonat – trotz des Zuckergehalts von umgerechnet zweieinhalb Stück Würfelzucker pro fertiger 200-Milliliter- Tasse. Experten hingegen empfehlen, kleinen Kindern nur ungesüßte Getränke zu geben. „Zuckergranulat mit Wasser aufgegossen: Eltern ein solches Produkt für Kleinkinder zu empfehlen ist unverantwortlich und passt in keiner Weise zu dem so oft betonten Anspruch von Hipp, ‚kindgerechte‘ und ‚gesunde‘ Produkte anzubieten“, so Oliver Huizinga von foodwatch. Bereits im Mai 2012 hatte foodwatch die Hipp-Tees kritisiert und eine E-Mail-Aktion an den Hersteller gestartet. Mehr als 10.000 Verbraucher beschwerten sich direkt bei Unternehmenschef Claus Hipp. Das Unternehmen kündigte daraufhin an, seine Zuckergranulat-Tees nicht länger als „Durstlöscher“ zu bewerben. In einer Antwort an Verbraucher bezeichnete sie Hipp stattdessen als „Genussmittel“, die „gut für die Seele“ der Kinder seien. Nach Bekanntgabe der Nominierung für den Goldenen Windbeutel versprach der Hersteller, die Produkte bis Ende des Jahres durch neue Produkte ohne Zuckerzusatz ersetzen zu wollen.

Inwieweit die Nachfolgeprodukte dem Hipp-Anspruch von „kindgerechten“ und „gesunden“ Produkten genügen werden und ob der Protest wirklich einen Fortschritt für die Verbraucher bringt, lässt sich jedoch noch nicht beurteilen: Das Unternehmen hat die Zusammensetzung der Ersatzprodukte noch nicht bekannt gegeben. Bis zur Markteinführung der Ersatzprodukte will Hipp seine Zucker-Instant-Tees offenbar weiterhin wider besseres Wissen im Kleinkind-Sortiment und mit der Empfehlung ab dem 12. Lebensmonat verkaufen.

Die Wahl zum Goldenen Windbeutel lief vom 22. Mai bis zum 18. Juni 2012 auf www.abgespeist.de.

HIPP: Weder Werbelüge noch Etikettenschwindel bei HiPP

Hiermit erklärt HiPP, dass die Verleihung des "Goldenen Windbeutel" von Foodwatch für die dreisteste Werbelüge für HiPP absolut nicht nachvollziehbar ist. Fakt ist, dass HiPP die kritisierten Produkte gar nicht bewirbt. Folglich müsste sich der Vorwurf der "Werbelüge" allein auf die Angaben auf der Verpackung beziehen. Auf der Verpackung aber wird transparent und für den Verbraucher deutlich erkennbar der Zuckergehalt der Produkte angegeben - und zwar mit 3,8 % Zucker im trinkfertigen Produkt. Von einer "Werbelüge", wie die Organisation es nennt, kann also nicht die Rede sein.

Im Gegenteil: HiPP bietet ein breites Sortiment an zuckerfreien Tees an und zwar zuckerfreie Aufgusstees im Beutel sowie praktische Extrakt-Tees im Glas aus 100% Kräutern - ganz ohne Zuckerzusatz. Seit April diesen Jahres ist HiPP sogar weltweit das erste Unternehmen, das auch Granulat-Tees auf Isomaltulose-Basis anbietet, die aufgrund ihrer zahnschonenden Eigenschaften mit dem Zahnmännchen ausgezeichnet wurden.

Strenge Vorschriften der Diätverordnung bei allen HiPP Tees berücksichtigt

Als Leitlinie für die Zusammensetzung der Tees hat HiPP sich an den Empfehlungen des aid Infodienstes, Bonn "Das beste Essen für Kleinkinder" orientiert. Diese werden vom Bundesministerium für Verbraucherschutz unterstützt und auch von Foodwatch zitiert. Als ideale Kindergetränke werden Wasser und ungesüßte Tees, die auch HiPP im Sortiment hat, empfohlen. Fruchtschorlen mit mehr Wasser als Saft werden vom AID ebenfalls als akzeptable Getränke für Kleinkinder eingeordnet.

Der Zuckergehalt der kritisierten Instant-Tees entspricht mit nur 3,8% dem einer Apfel-Saftschorle in einem Mischungsverhältnis von 2 Teilen Wasser und 1 Teil Saft. Darüber hinaus unterliegen alle HiPP Tees vollumfänglich den strengen Vorschriften der Diätverordnung, die alle Produkte für Kinder unter drei Jahren einhalten müssen. Neben den deutlich strengeren Schadstoffgrenzen enthalten die Produkte außerdem keinerlei Farbstoffe, künstliche Aromen oder zahnschädliche Zitronensäure, wie sie in herkömmlichen Instant-Tees und Kindergetränken Standard sind.

HiPP will mit dem Angebot der Granulat-Tees vermeiden, dass Eltern, deren Kinder Wasser und ungesüßte Tees ablehnen, auf herkömmliche Kindergetränke mit höherem Zuckergehalt, Aromen und zahnschädlicher Zitronensäure zurückgreifen. Bereits seit längerem arbeitet HiPP zudem auch für den Bereich der Kinder-Tees an Rezepturen ohne Zuckerzusatz, die bis Ende des Jahres auf den Markt gebracht werden sollen.

Abschließend betont HiPP, dass die Interpretation von Foodwatch eigenwillig ist und vornehmlich auf ein mediales Interesse sowie Aufmerksamkeit abzielt. Eine sachliche Auseinandersetzung mit den Fakten ist nicht gegeben. HiPP bedauert dies sehr - vor allem, weil die Organisation damit zahlreiche Verbraucher und Eltern verunsichert und verängstigt.

Quelle: foodwatch / HiPP-Werk Georg Hipp OHG

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