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Händlerbefragung von Trusted Shops will Abmahnpraxis im Internethandel erforschen

Archivmeldung vom 07.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Ursprünglich haben Abmahnungen den Zweck, Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Aber viele Onlinehändler leiden unter einem Missbrauch dieses legitimen Instruments: Vermeintliche Mitbewerber und unseriöse Vereine versuchen zunehmend, durch massenhafte Abmahnungen aus geringsten Anlässen Profit zu schlagen.

Diesem Problemfeld will nun Trusted Shops, Europas wichtigster Aussteller von Gütesiegeln für Onlineshops, mit einer Umfrage auf den Grund gehen.

Alle Onlineshops, die bereits von Abmahnungen betroffen waren, sind aufgerufen, sich unter www.shop-abmahnung.de an der Befragung zu beteiligen. Die anonyme Umfrage soll nun klären, wie viele Shops von Abmahnungen betroffen sind, welches die häufigsten Abmahnungsgründe sind, welche wirtschaftlichen Schäden durch Abmahnungen entstehen, mit welchem Erfolg Online-Händler sich gegen Abmahnungen wehren und wie sich missbräuchliche Abmahnungen verhindern lassen.

"Für manche Unternehmen und Anwälte haben sich Abmahnungen zu einem lukrativen Geschäftszweig entwickelt", so Trusted Shops-Geschäftsführer Jean-Marc Noël. Vereinzelt wurden Online-Shops durch Abmahnungen und damit verbundene Anwaltskosten sogar zur Geschäftsaufgabe gezwungen. "Häufig geht es bei Abmahnungen gar nicht um vorsätzliche Wettbewerbsverstöße, sondern um unklare Gesetze und höchstrichterlich nicht geklärte Fragen", erläutert Noël.

Beispielsweise hat der Gesetzgeber im Juli 2004 fast unbemerkt eine neue Vorschrift in §1 Abs.2 der Preisangabenverordnung eingeführt, nach der im Online-Handel darauf hinzuweisen ist, dass die Mehrwertsteuer in den Preisen enthalten ist und ob Versandkosten anfallen. Nicht geklärt ist jedoch, an welcher Stelle einer Internetseite der Hinweis erfolgen muss. Seit Dezember 2004 werden gerade kleinere Händler mit Abmahnwellen überzogen, die nicht neben jeden Preis einen Hinweis setzen, während man solche Hinweise bei großen Versandhäusern erst im Kleingedruckten findet.

Die strittige Rechtsfrage ist beim BGH anhängig (Az. I ZR 143/04), ein Urteilsspruch aber nicht in Sicht. "Nur große Firmen können es sich leisten, durch mehrere Instanzen zu prozessieren. Mittelständlern bleibt meist nur die Möglichkeit, fragwürdige Abmahnungen zu akzeptieren und zu zahlen. Das hat mit Verbraucherschutz nichts zu tun", so Noël.

Quelle: Pressemitteilung Trusted Shops GmbH

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