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Künstliche Intelligenz im Job: Mehrheit hält sich für unersetzlich

Freigeschaltet am 29.03.2025 um 10:26 durch Mary Smith
Künstliche Intelligenz (Symbolbild)
Künstliche Intelligenz (Symbolbild)

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

TÜV-Verband-Umfrage: Jede:r dritte Beschäftigte nutzt generative Künstliche Intelligenz für berufliche Zwecke. Deutliche Mehrheit hält die eigene berufliche Tätigkeit nicht durch KI ersetzbar. Unternehmen müssen laut EU AI Act seit Februar 2025 KI-Weiterbildungen anbieten, wenn sie die Technologie nutzen. Hannover Messe im Zeichen von KI in der Industrie.

Der Einfluss von Künstlicher Intelligenz (KI) auf die Arbeitswelt wird von vielen Erwerbstätigen mit Blick auf den eigenen Job unterschätzt. Zwar geht eine knappe Mehrheit (53 Prozent) der Beschäftigten davon aus, dass Künstliche Intelligenz in fünf Jahren eine große oder sehr große Rolle für ihren Beruf spielen wird. Aber immerhin 44 Prozent sind gegenteiliger Meinung und erwarten geringe oder gar keine Auswirkungen. Und fast drei von vier (72 Prozent) glauben, dass ihre berufliche Tätigkeit nicht durch eine KI ersetzbar ist. Das zeigt eine repräsentative Forsa-Umfrage TÜV-Verbands unter 1.001 Personen ab 16 Jahren, darunter 668 Erwerbstätige. Demnach nutzt derzeit etwa jede:r dritte Erwerbstätige (31 Prozent) generative KI-Anwendungen wie ChatGPT, Claude, Gemini oder Le Chat für berufliche Zwecke. In der Gesamtbevölkerung liegt der Anteil der KI-Nutzer bei 53 Prozent, da viele Befragte die Anwendungen nur privat nutzen. "Künstliche Intelligenz wird viele Arbeitsprozesse in nahezu allen Berufsfeldern grundlegend verändern - vom Anlagenbau bis zur Zahntechnik", sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, im Vorfeld der Hannover Messe. In der Industrie wird KI bereits in verschiedenen Bereichen wie der Robotik, Produktionsplanung oder Produktentwicklung eingesetzt. KI ist daher ein Schwerpunktthema der Industriemesse. Mit Blick auf den Arbeitsmarkt sagt Bühler: "Es ist entscheidend, dass Beschäftigte frühzeitig die nötigen KI-Kompetenzen aufbauen."

Eine Gefahr für den eigenen Job sehen derzeit nur wenige Befragte. Zwar geht jede:r zweite Erwerbstätige (49 Prozent) davon aus, dass "sehr viele Menschen" ihren Job als Folge des KI-Einsatzes verlieren werden. Aber nur 7 Prozent befürchten, dass es sie selbst treffen könnte. "Künstliche Intelligenz hat ähnliche Folgen wie die Einführung des Personal Computers oder des Internets", sagt Bühler. "Entweder die Beschäftigten lernen den Umgang mit KI-Anwendungen oder sie verlieren den Anschluss." Laut Umfrage haben nur 37 Prozent der Beschäftigten die Sorge, dass sie "beruflich abgehängt" werden, wenn sie die Technologie nicht beherrschen. Und 60 Prozent der Erwerbstätigen halten Weiterbildungen zum Thema KI für ihre berufliche Tätigkeit für sinnvoll. Bühler: "Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden aktiv unterstützen und KI-Schulungen anbieten."

Fehlende Vorgaben für die Nutzung von KI im Job

Ein weiteres Ergebnis der aktuellen Befragung: Es fehlt in den meisten Organisationen an klaren Vorgaben für die Nutzung von KI. Nur 19 Prozent der abhängig Beschäftigten geben an, dass ihr Arbeitgeber konkrete Regelungen für den Einsatz von generativer KI im Job erlassen hat. Darunter sagen 4 Prozent, dass die Nutzung explizit verboten ist. "Den meisten Arbeitgebern fehlt offenbar ein strategischer Ansatz, wie Künstliche Intelligenz in ihrer Organisation möglichst gewinnbringend eingesetzt werden kann", sagt Bühler. Sind Vorgaben vorhanden, geht es um den Datenschutz (76 Prozent), Regelungen zum Schutz von sensiblen Informationen (63 Prozent) oder um urheberrechtliche Regelungen (61 Prozent). Immerhin 54 Prozent verpflichten ihre Mitarbeitenden, bei KI-generierten Inhalten einen Faktencheck durchzuführen.

KI in Unternehmen: Anwender laut AI Act zu Schulungen verpflichtet

Aus Sicht des TÜV-Verbands sollten Unternehmen und andere Arbeitgeber angesichts der überragenden Bedeutung von Künstlicher Intelligenz eine Strategie für den Einsatz der Technologie und die Schulung ihrer Mitarbeitenden entwickeln. Seit dem 2. Februar 2025 gilt laut der europäischen KI-Verordnung (AI Act) ohnehin eine Weiterbildungspflicht. Unternehmen und andere Arbeitgeber, die KI-Systeme selbst entwickeln oder diese nutzen, müssen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Ziel der Regelung ist es, Innovationen zu fördern und gleichzeitig einen verantwortungsvollen Umgang mit der Technologie zu gewährleisten. Drei Schulungsbereiche sind dabei zentral:

  • Technisches Know-how: Die Beschäftigten sollten ein grundlegendes Verständnis für die Funktionsweise von KI-Algorithmen, maschinellem Lernen und generativen KI-Modellen wie ChatGPT entwickeln.
  • Anwenderkenntnisse: Fähigkeit, die entsprechenden KI-Tools sicher und effektiv in den jeweiligen Branchen und Anwendungsgebieten einzusetzen.
  • Compliance: Anwender und insbesondere Entwickler von KI-Systemen sollten Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben und die ethischen Prinzipien im Umgang mit KI erwerben.

Bühler: "KI kann einen erheblichen Beitrag zur Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands leisten, wenn sie richtig eingesetzt wird. Dafür braucht es Standards, sichere KI-Systeme und Qualifikationsmaßnahmen für die Beschäftigten."

Quelle: TÜV-Verband e. V. (ots)

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