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Google stärkt Filehostern den Rücken

Archivmeldung vom 21.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Google-Führung: will freies Internet . Bild: wikipedia, cc Joi Ito)
Google-Führung: will freies Internet . Bild: wikipedia, cc Joi Ito)

Google hat mit einem Schreiben an das Bundesgericht in Florida in das Verfahren der Organisation der amerikanischen Filmproduzenten und -verleiher (MPAA) gegen den Filehoster Hotfile eingegriffen, wie TorrentFreak berichtet. Das Unternehmen äußert sich als "Freund des Gerichts" (Amicus Curiae), einer Position, die es dritten Parteien erlaubt, ihre Sicht des Falls kundzutun, auch wenn sie befangen sind. In dem Schreiben pocht Google darauf, dass das Safe-Harbo-Abkommen, wonach Internet-Plattformen lediglich zur Entfernung illegaler Inhalte auf Wunsch der Rechteinhaber verpflichtet sind, auch für Filehoster gilt.

"Google betreibt seit Jahren an vielen Fronten Lobbying, um seine Interessen durchzusetzen. Ohne illegale Inhalte gäbe es weniger Content, weniger Traffic und dadurch auch weniger Profit für Google. Für die Rechteinhaber ist das Riesenunternehmen ein mächtiger Gegner. Die GVU sieht das Unternehmen aber nicht als Feind, obwohl es sich bei den Ermittlungen gegen kino.to nicht sehr kooperativ gezeigt hat. In Deutschland machen eher die Internet Service Provider ihren Einfluss geltend", sagt Christine Ehlers von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen gegenüber pressetext.

Grundsatzfrage

Die MPAA versucht das Gericht zu überzeugen, dass Filehoster wie Hotfile nicht unter den Schutz des Safe-Harbor-Abkommens fallen. Die Content-Industrie sieht die Filesharing-Plattformen als sichere Häfen für illegale Inhalte und verlangt die Schließung von Hotfile und ähnlichen Angeboten. Google sieht das augenscheinlich anders. In dem Schreiben an das Gericht in Florida argumentiert Google, dass eine Aufweichung des Safe-Harbor-Abkommens viele Firmen, die ihr Geld im Netz verdienen, darunter auch Google selbst, gefährden würde. "Ohne das Abkommen wären viele Unternehmen nie gegründet worden", heißt es im Text.

Die MPAA ist der Meinung, dass Hotfile fast ausschließlich zum Teilen von illegalen Inhalten genutzt wird und deshalb kein legitimes Angebot ist. Die Google-Anwälte halten dagegen, dass es unter dem Digital Millennium Copyright Act, zu dem das Safe-Harbor-Abkommen gehört, nicht relevant sei, wie viele Rechteverletzungen es gebe. Das Abkommen sei schließlich dazu da, Content-Plattformen vor Repressalien durch nicht kontrollierbare Datenmengen zu schützen. Lediglich wenn Hotfile Kenntnis von jeder einzelnen illegalen Datei hätte, wäre der Schutz durch das Abkommen hinfällig, so Google.

Prompter Einspruch

Im Digital Millennium Copyright Act heißt es außerdem, dass eine Plattform den rechtlichen Schutz nicht verlieren kann, weil es keine präventiven Filtermaßnahmen implementiert, auch wenn Rechteinhaber dies fordern. Google sagt, dass die Verantwortung der Identifizierung von geschützten Inhalten laut geltendem Recht eindeutig bei der MPAA liegt. Das habe die MPAA vor Gericht zu verschleiern versucht, schreibt Google. Auch die Praxis, lediglich Links zu löschen, die Dateien aber zu behalten, wird von Google verteidigt. "Rechteinhaber können nicht die Löschung von Material verlangen, das sie nicht identifizieren können", so Google.

Das Löschen der Originaldateien sei in vielen Fällen auch gar nicht erwünscht, heißt es weiter. Viele Urherber wollen laut Google lediglich unautorisierte Kopien entfernen, die Originale aber behalten. Durch das Schreiben an das Gericht unterstützt Google nicht nur Hotfile, sondern auch andere Filesharer, die in Misskredit geraten sind. Auch MegaUpload könnte indirekt von der Unterstützung profitieren, da viele Aspekte der Google-Argumentation auch für seinen Prozess relevant sind. Die MPAA hat inzwischen einen Antrag auf Ablehnung des Google-Briefs eingebracht. Begründung: Parteinahme.

Quelle: www.pressetext.com/Markus Keßler

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