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Stellungnahme des Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. zur aktuellen Debatte nach den Ereignissen in Emsdetten am 20.11.06

Archivmeldung vom 22.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nachdem tragischen Vorfall in Emsdetten, als ein 18-jähriger Mann an einer Schule mit Schusswaffen gezielt auf ehemalige Mitschüler und Lehrer geschossen hat. Mehrere Personen wurden dabei verletzt, der Täter nahm sich anschließend das Leben. In der aktuellen Berichterstattung gerät zunehmend die Debatte um ein Verbot von "Killerspielen" in den Vordergrund.

 Vielen Berichten ist zu entnehmen, dass das Computerspiel "Counterstrike" den Täter zu der schrecklichen Tat animiert haben soll. Die Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden, sowie die von dem Delinquenten vor seiner Tat ins Internet gestellten Informationen, deuten dagegen auf einen sehr komplexen Tathintergrund hin. Offensichtlich befand sich der Täter in einer schwierigen und für ihn aussichtslosen Lebenssituation. Dem Abschiedsbrief ist zu entnehmen, dass er in erster Linie die Schule und das soziale Umfeld für seinen verlorenen Lebensmut und seine Perspektivlosigkeit verantwortlich machte. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum gewalthaltiger Medien und der Tat sind nach den bislang vorliegenden Informationen nicht erkennbar. Im vorliegenden Fall hat aus unserer Sicht nicht der Jugendschutz versagt. Vielmehr haben die sozial-staatlichen Mechanismen, die Jugendlichen Orientierung und Unterstützung für ein Erwachsenenleben mit Perspektive geben sollen, nicht gegriffen.

Wir appellieren an die Medien und die Politik, den Blick auf die eigentlichen Tatumstände nicht durch eine unsachliche Debatte über ein Verbot von "Killerspielen" zu verstellen. Die aktuelle Gesetzeslage verbietet schon heute die Verbreitung von "Gewalt verherrlichenden" Computer- und Videospiele auf der Grundlage des Strafgesetzbuches. Die von einigen Politikern geforderte staatliche Kontrolle der Alterskennzeichnung ist seit der Novelle des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 Lebenswirklichkeit. Die Alterskennzeichnung von Spielen für Kinder und Jugendliche erfolgt nicht durch eine Selbstkontrollinstitution der Industrie, sondern durch die Obersten Landesjugendbehörden der Länder. Von den Obersten Landesjugendbehörden nicht gekennzeichnete Spiele können jederzeit von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert werden. Deutschland verfügt damit über das engmaschigste Netz im Jugendmedienschutz. Ein generelles Verbot von Spielen für Erwachsene kommt einer Zensur gleich, welches angesichts der vielfältigen staatlichen Mechanismen nicht gerechtfertigt ist.

Den Opfern des tragischen Vorfalls in Emsdetten ist man eine sachgerechte Diskussion schuldig. Die Reduzierung der Tatumstände auf eine Debatte um ein Verbot von Killerspielen wird der Komplexität der Ursachen nicht gerecht und sie wird insbesondere den eigentlich Betroffenen keine Hilfestellung geben können.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.

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