Sanktionsmechanismus für Internetpiraterie in Frankreich in greifbarer Nähe
Archivmeldung vom 04.04.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBuch-, Film-, Games-, und Musikwirtschaft begrüßen die Verabschiedung der französischen Nationalversammlung Urheberrechte im Internet besser zu schützen - mehr staatliches Engagement in Deutschland gefordert.
Am Donnerstag, den 2. April, hat die französische Nationalversammlung den Gesetzentwurf zur Umsetzung eines Kooperationsmodells mit Internet Service Providern mehrheitlich angenommen. Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) begrüßt diese Entwicklung: „Damit vollendet Frankreich den nächsten Schritt zu einem effektiven Vorgehen gegen illegales Downloaden auf technischer Ebene als sinnvolle Ergänzung einer straf- oder zivilrechtlichen Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Internet.“ Mit Blick auf die deutsche Politik ergänzt er, dass mehr staatliches Engagement in Deutschland notweniger denn je wäre, wobei den hiesigen Besonderheiten Rechnung zu tragen sei. „Frankreich hat damit für die Urheber kultureller Werke und deren Schutz vor Diebstahl einen vorbildlichen Rahmen geschaffen. Dieses Warnverfahren, das aufklärt und abschreckt, wäre auch uns weitaus lieber, als die derzeit nötige gerichtliche Abmahnung. Daran sollte sich deutsche Politik ein Beispiel nehmen“, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer Börsenverein des Deutschen Buchhandels.
Frankreich setzt somit in Europa Maßstäbe, wie mit dem Thema der Urheberrechtsverletzungen umgegangen werden kann und muss. „Die Entscheidung der französischen Nationalversammlung ist der einzige effektive Weg, Rechte von Künstlern und Labels im digitalen Zeitalter zu schützen“, sagte Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) am Freitag in Berlin. „Werden in Deutschland nicht schon bald die Weichen für ähnliche Modelle gestellt, hat die deutsche Kreativwirtschaft künftig im internationalen Vergleich einen echten Wettbewerbsnachteil“.
Der Entwurf definiert ein System des abgestuften Verfahrens – das „réponse graduée“. Danach sollen Rechtsverletzer, die das Urheberrecht verletzen, in den ersten beiden Fällen Warnmails erhalten. Bei der dritten Verletzung soll für mindestens zwei Monate der Internetzugang gesperrt werden, nicht aber TV- und Telefondienst bei Triple-Play-Nutzern. Während solch einer Sanktion sollen dem Nutzer für den stillgelegten Internetzugang keine Kosten anfallen.
Zur Wahrung der informationellen Selbstbestimmung sieht der Entwurf ferner die Einrichtung einer Regulierungsbehörde vor. Dort sollen Rechteinhaber die IP-Adressen melden, unter denen illegale Downloads von geistigem Eigentum entdeckt wurden. Nur diese Behörde ist dann im Folgenden berechtigt, personenbezogene Daten zu den fraglichen IP-Adressen zuzuordnen, bevor die Warnmails ausgesendet werden. Der französische Gesetzentwurf enthält im Übrigen eine Vorschrift, nach der Rechteinhaber gegen Vermittler Unterlassensverfügungen erwirken können. Damit unterliegen beispielsweise die Zugangsprovider der Verpflichtung, angezeigte Urheberrechtsverletzungen in den eigenen Netzen abzustellen.
Die Kreativwirtschaft in Deutschland fordert seit Langem ein eigenes Modell für eine Kooperation mit Internetprovidern. Doch bisher fehlen in Deutschland die Bereitschaft und der Willen seitens der Politik und der Internet Service Provider ähnliche Modelle zu akzeptieren. Deshalb bleibt der deutschen Kreativindustrie keine andere Wahl, als durch straf- bzw. zivilrechtliche Verfolgungen ihre Produkte im Internet vor Diebstahl zu schützen.
Quelle: Bundesverband Musikindustrie e.V.