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Dubiose Internet-Seiten Raubkopien aus dem Web: Gefährlich - aber nicht immer verboten

Archivmeldung vom 05.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Jahr 2001 registrierte ein Fachdienst genau 787 PC-Schädlinge weltweit. Fünf Jahre später, 2006, kursierten über 403.000 Trojaner, Viren und sonstige Angreifer im Internet - ein Rekordwert, der bis zum Ende des laufenden Jahres wahrscheinlich eine weitere Steigerung erfahren wird.

Ihre Wachstumsraten verdanken die Internet-Betrüger nicht zuletzt einem Strategiewechsel: Wie ein Report des Technikmagazins CHIP zeigt, setzen sie bei der Verbreitung ihrer Malware nicht mehr nur auf E-Mails, sondern zunehmend auch auf Raubkopien begehrter Software, die sie im Web feilbieten.

In dem Artikel beurteilt Markus Mertes, Marketing-Direktor der Software-Firma Panda Security, die aktuelle Bedrohungslage: "E-Mails sind zwar immer noch der beliebteste Verbreitungsweg für Schädlinge. Doch das Sicherheitsverhalten der Nutzer hat sich verändert, sie werden sich der Gefahren durch Spam immer bewusster." Mehr Erfolg verspreche der Einsatz von Raubkopien. Laut CHIP-Redakteur Andreas Hentschel bringen Google und Co. auch Laien in die so genannte Warez-Welt: "Bei Suchbegriffen mit dem typischen 'z' am Wortende wie Serialz, Moviez, Crackz oder Downloadz führen schon die ersten Treffer zu einschlägigen Seiten. Wer sich dort in die Foren begibt, ist von Vista, Photoshop und anderen Top-Programmen nur noch einen Mausklick entfernt."

Natürlich ist der Download von Raubkopien extrem gefährlich. Doch viele User lassen sich von der Gefahr, verseuchte Dateien herunterzuladen, nicht abschrecken. Schon eher scheinen juristische Konsequenzen präventive Wirkung zu entfalten. Doch paradoxerweise ist der Download einer Raubkopie nicht in jedem Fall strafbewehrt. Kann man eine rechtmäßig erworbene Software wegen eines Defekts oder Verlusts nicht einsetzen, ist die Rechtslage unklar, erklärt der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Max-Lion Keller gegenüber CHIP: "Ob legale Besitzer einer Software eine gecrackte Version nutzen dürfen, ist umstritten. Die bisherige Rechtsprechung dazu ist widersprüchlich." CHIP-Redakteur Andreas Hentschel empfiehlt, sich auf derlei Experimente keinesfalls einzulassen: "Der Kostenvorteil, den gecrackte Software bietet, steht in keinem Verhältnis zu den Risiken, die von diesen dubiosen Sites und Downloads ausgehen."

Quelle: Pressemitteilung CHIP 11/2007


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