Dubiose Internet-Seiten Raubkopien aus dem Web: Gefährlich - aber nicht immer verboten
Archivmeldung vom 05.10.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Jahr 2001 registrierte ein Fachdienst genau 787 PC-Schädlinge weltweit. Fünf Jahre später, 2006, kursierten über 403.000 Trojaner, Viren und sonstige Angreifer im Internet - ein Rekordwert, der bis zum Ende des laufenden Jahres wahrscheinlich eine weitere Steigerung erfahren wird.
Ihre Wachstumsraten verdanken die Internet-Betrüger nicht
zuletzt einem Strategiewechsel: Wie ein Report des Technikmagazins
CHIP zeigt, setzen sie bei der Verbreitung ihrer Malware nicht mehr
nur auf E-Mails, sondern zunehmend auch auf Raubkopien begehrter
Software, die sie im Web feilbieten.
In dem Artikel beurteilt Markus Mertes, Marketing-Direktor der
Software-Firma Panda Security, die aktuelle Bedrohungslage: "E-Mails
sind zwar immer noch der beliebteste Verbreitungsweg für Schädlinge.
Doch das Sicherheitsverhalten der Nutzer hat sich verändert, sie
werden sich der Gefahren durch Spam immer bewusster." Mehr Erfolg
verspreche der Einsatz von Raubkopien. Laut CHIP-Redakteur Andreas
Hentschel bringen Google und Co. auch Laien in die so genannte
Warez-Welt: "Bei Suchbegriffen mit dem typischen 'z' am Wortende wie
Serialz, Moviez, Crackz oder Downloadz führen schon die ersten
Treffer zu einschlägigen Seiten. Wer sich dort in die Foren begibt,
ist von Vista, Photoshop und anderen Top-Programmen nur noch einen
Mausklick entfernt."
Natürlich ist der Download von Raubkopien extrem gefährlich. Doch viele User lassen sich von der Gefahr, verseuchte Dateien herunterzuladen, nicht abschrecken. Schon eher scheinen juristische Konsequenzen präventive Wirkung zu entfalten. Doch paradoxerweise ist der Download einer Raubkopie nicht in jedem Fall strafbewehrt. Kann man eine rechtmäßig erworbene Software wegen eines Defekts oder Verlusts nicht einsetzen, ist die Rechtslage unklar, erklärt der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Max-Lion Keller gegenüber CHIP: "Ob legale Besitzer einer Software eine gecrackte Version nutzen dürfen, ist umstritten. Die bisherige Rechtsprechung dazu ist widersprüchlich." CHIP-Redakteur Andreas Hentschel empfiehlt, sich auf derlei Experimente keinesfalls einzulassen: "Der Kostenvorteil, den gecrackte Software bietet, steht in keinem Verhältnis zu den Risiken, die von diesen dubiosen Sites und Downloads ausgehen."
Quelle: Pressemitteilung CHIP 11/2007