XPIDER – der virtuelle Jäger der Steuerfahndung
Archivmeldung vom 26.06.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Onlinehandel boomt wie nie zuvor. Bereits drei Viertel aller Internetnutzer in Deutschland kaufen online ein und diese Tendenz zeigt klar nach oben. Auch die Finanzverwaltung hat erkannt, dass das Internet sich zu einer ernstzunehmenden Wirtschaftskraft entwickelt hat, mit der immer mehr Menschen ihren Lebensunterhalt verdienen. Besonders der Warenverkauf über virtuelle Marktplätze wird immer beliebter und Auktionsplattformen wie eBay, Hood oder Azubo entwickeln sich mehr und mehr zum Tummelplatz von Onlineshops und Privatanbietern.
Die riesigen Ausmaße und scheinbare Anonymität des Internets rufen aber auch eine Vielzahl von schwarzen Scharfen auf den Plan – Powerseller, die Ihren Umsatz und Gewinn nicht immer ordnungsgemäß versteuern oder getarnte Gewerbetreibende, die im großen Stil fabrikneue Ware über einen privaten Account anbieten und so Gewährleistungsverpflichtungen und Gewinnbesteuerung umgehen.
Doch die Steuerfahndung schläft nicht. Die Beamten nutzen
modernste Technik und haben verstärkt den Internethandel ins Visier genommen.
Dabei ist es vor allem eine geheimnisumwitterte Suchmaschine der neuesten
Generation, die dem Finanzamt ungeahnte Perspektiven der Online-Fahndung
erschließt. XPIDER heißt die intelligente Software mit
Wissensmanagementkomponente, über deren Funktionsumfang und Suchstrategien sich
die Finanzverwaltung beharrlich in Schweigen hüllt.
Dieser Webcrawler
durchforstet seit 2003 in rasender Geschwindigkeit und von vielen unbemerkt alle
Arten von virtuellen Verkaufsplattformen. Dabei werden täglich rund vier
Millionen Internetseiten durchsucht, wobei Käufe und Verkäufe für jeden Anbieter
gesammelt und Nachweise über Art und Menge der umgeschlagenen Waren gespeichert
werden können. So werden Verbindungen zwischen An- und Verkäufer hergestellt und
die gesammelten Daten mit dem Handelsregister oder internen Datenbanken des
Bundes abgeglichen. Dabei hinterlegt XPIDER die gefundenen steuerlich relevanten
Daten als vor Gericht verwertbare Beweise und übermittelt diese an die
Finanzbehörden der Länder.
Interessant für die Suchmaschine sind
besonders eBay-Anbieter, die über viele Bewertungen von Käuferseite verfügen,
gleichzeitig jedoch steuerlich bei den Finanzbehörden nicht als Gewerbetreibende
registriert sind. XPIDER analysiert diese Profile entsprechend genauer. Stellt
sich hier beispielsweise heraus, dass die angegebene
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gefälscht ist oder fehlt, schlägt der
Webcrawler automatisch Alarm. Die Auktionshäuser sind dann verpflichtet, die
persönlichen Daten des Nutzers herauszugeben und auch Meldebehörden und Deutsche
Post unterstützen die Beamten bei der weiteren Recherche.
Geht es um größere Beträge, die dem Finanzamt gegenüber verschwiegen wurden, rückt die Steuerfahndung schon mal mit bis zu vier Trupps zur Hausdurchsuchung an. Neben den oft nicht unerheblichen Steuernachzahlungen drohen den Betroffenen je nach Umfang und Schwere der Tat hohe Bußgelder bis hin zu zehn Jahren Haft.
Für 2007 ist davon auszugehen, dass die Zahl der durch XPIDER
aufgespürten Steuersünder sprunghaft ansteigen wird, denn der Umzug von eBay
nach Luxemburg und die Umstellung der Unternehmensregister auf elektronische
Führung erleichtern der Suchmaschine und den Beamten die Recherche ungemein.
Gewerbliche Online-Händler und Privatanbieter sollten also in Zukunft gewissenhafter sein und bei ihren virtuellen Auktionen und Kleinanzeigen die steuerlichen Verpflichtungen der erzielten Einnahmen berücksichtigen. Das Internet mag zwar auf den ersten Blick unübersichtlich, chaotisch und anonym erscheinen und viele Möglichkeiten zum virtuellen Versteckspiel liefern, aber wer weiß schon genau, welche ausgeklügelten Fahndungsmethoden noch hinter den Türen des Fiskus auf ihren Einsatz warten oder bereits die ersten Testläufe abschließen.
Quelle: Pressemitteilung Onlinesteuerrecht.de