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100 Millionen Alt-Handys liegen ungenutzt zu Hause

Archivmeldung vom 01.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Rund 100 Million alte Mobiltelefone liegen derzeit ungenutzt in deutschen Schränken, Schubladen oder Kartons. Das hat der Digitalverband BITKOM auf Basis einer repräsentativen Befragung errechnet. Im Jahr 2010 waren es noch 72 Millionen Altgeräte, also rund 39 Prozent weniger als heute. „Die Verkaufszahlen von Handys und Smartphones steigen seit Jahren“, sagt Isabel Richter, Umweltexpertin des BITKOM.

„Die Verbraucher wollen von den vielen Innovationen insbesondere bei Smartphones profitieren. Deshalb werden alte Geräte relativ häufig gegen neue ausgetauscht.“ Aktuell haben 84 Prozent der Bundesbürger mindestens ein unbenutztes Handy oder Smartphone zu Hause (2014: 75 Prozent), das sind 59 Millionen Menschen. 29 Prozent der Befragten horten sogar zwei ungenutzte Mobiltelefone (2014: 24 Prozent). 7 Prozent haben drei Alt-Geräte zu Hause (2014: 7 Prozent) und 5 Prozent sogar vier oder mehr Geräte (2014: 9 Prozent).

Nicht mal die Hälfte der Befragten (47 Prozent) hat schon einmal ein Mobiltelefon entsorgt. Davon haben 46 Prozent das Gerät weiterverkauft, 30 Prozent haben es verschenkt und 23 Prozent haben es zu einer Sammelstelle für Elektronikmüll gebracht. „„Wer funktionstüchtige Handys weitergibt, leistet einen Beitrag zum Umweltschutz“, sagt Richter. „Geräte, die nicht mehr benutzt werden können, sollten zu den kommunalen Sammelstellen für Elektronikmüll gebracht werden. Dort wird für die umweltgerechte Verwertung gesorgt.“

BITKOM gibt Hinweise rund um die Entsorgung von Alt-Geräten

Entsorgung im Hausmüll verboten

Alte oder defekte Handys dürfen nicht in den Hausmüll geworfen werden. Das wissen inzwischen die meisten Bundesbürger. Nur noch 1 Prozent derjenigen, die schon einmal ein Handy entsorgt haben, gibt an, es auf diese Weise getan zu haben.

Entsorgung über Recyclinghöfe

Alte Handys können in den kommunalen Abfallsammelstellen kostenlos abgegeben werden. Die Standorte dieser Recyclinghöfe erfährt man bei seinem örtlichen, kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieb. Von dort gehen die Geräte in die Verantwortung der Hersteller über, die für eine umweltgerechte Entsorgung oder Wiederaufbereitung durch zertifizierte Recyclingunternehmen sorgen.

Entsorgung über den Mobilfunkbetreiber

Alle großen Netzbetreiber nehmen Altgeräte per Post zurück. Dazu können die Kunden portofreie Versandumschläge im Internet anfordern oder im Handy-Shop abholen. Einige Betreiber nehmen alte Handys auch direkt in den Geschäften entgegen. Wer sein Gerät zurückgibt, tut damit gleichzeitig etwas Gutes: Für jedes eingesandte Mobiltelefon spenden viele Unternehmen einen Betrag an Umwelt-, Sozial- und andere Hilfsprojekte.

Entsorgung von defekten Akkus

Alt-Akkus und Batterien dürfen ebenfalls nicht in den Hausmüll geworfen werden. Wer seinen in die Jahre gekommenen Handy-Akku durch einen neuen ersetzt, muss den alten Akku ordnungsgemäß entsorgen. Dazu kann man ihn bei den örtlichen Recyclinghöfen abgeben oder dort zurückgeben, wo der neue Akku gekauft wurde.

Löschen privater Daten

Vor der Weiter- oder Rückgabe alter Handys sollten Nutzer private Daten wie das Adressbuch, Nutzerprofile von sozialen Netzwerken, Online-Banking-Zugänge oder auch Fotos und Videoclips löschen. Am einfachsten ist es, alle Nutzerdaten des Telefons über entsprechende Funktionen („Zurücksetzen des Gerätes in den Auslieferungszustand“) komplett zu löschen. Externe Speicherkarten sollten vor dem Entsorgen entfernt oder komplett mit einer speziellen Software gelöscht werden. Wer ganz sicher gehen will, dass die Daten einer externen Speicherkarte nicht wiederhergestellt werden können, sollte die Karte physisch zerstören, also beispielsweise zerschneiden.

Novellierung des Elektrogerätegesetzes

Ein Entwurf für eine Novellierung des Elektrogerätegesetzes sieht vor, dass künftig auch der Elektronikhandel bei der Rücknahme von Altgeräten stärker in die Pflicht genommen wird. So sollen unter anderem Geschäfte mit einer Elektro-Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern laut der Novelle verpflichtet werden, kleine Geräte bis zu einer Länge von 25 Zentimetern kostenlos zurückzunehmen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Zu den Details der Novellierung veranstaltet der WEEE-FULL-SERVICE der Bitkom Servicegesellschaft gemeinsam mit der stiftung ear, dem Zentralverband Elektroindustrie, der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien und den Industrie- und Handelskammern eine Roadshow, die im Juni und Juli 2015 deutschlandweit in verschiedenen Städten stattfinden wird. Termine und Anmeldung: www.elektrog2-roadshow.de

Hinweis zur Methodik: Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die BITKOM Research in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Aris durchgeführt hat. Dabei wurden 1006 Personen ab 14 Jahren zum Besitz und zur Entsorgung von Altgeräten befragt.

Quelle: BITKOM

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