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Fernsehgeräte sollen künftig sparsamer werden

Archivmeldung vom 21.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Fernsehgeräte sollen künftig weniger Energie verbrauchen. Wie viel genau, könnten die Bürgerinnen und Bürger an einer neuen Energieverbrauchskennzeichnung erkennen. Dies beschlossen die EU-Mitgliedstaaten Ende März im Regelungsausschuss für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung in Brüssel.

Die Zustimmungen des EU-Parlaments und des Rates dazu stehen noch aus. Träten die Regelungen in Kraft, ließen sich im Jahr 2020 – im Vergleich zum Trend – 43 Terawattstunden (TWh) Energie sparen. Das entspricht dem Betrieb von elf Kraftwerken mit einer Leistung von 800 Megawatt und dem Ausstoß von 17,2 Millionen Tonnen des klimaschädlichen Kohlendioxids.

Nach Zustimmung des EU-Parlaments und der Rates, wird die Ökodesign-Verordnung ab dem zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU gelten. Gemäß den neuen Anforderungen dürfen ein Jahr nach Inkrafttreten alle Fernsehgeräte - je nach Bildschirmgröße - im Betrieb eine bestimmte Leistungsaufnahme nicht überschreiten. Zum Beispiel ist dann die Leistungsaufnahme eines Gerätes mit Standardbildschirm und einer Bildschirmdiagonale von 74 Zentimetern (29 Zoll) bei hochauflösenden Geräten mit 145 Watt und bei anderen, nicht-hochauflösenden Geräten mit 133 Watt begrenzt. Das entspricht bei einem täglichen Betrieb von etwa vier Stunden einem Jahresenergieverbrauch von rund 210 und 195 Kilowattstunden (kWh). Bei einer Bildschirmdiagonale von 107 Zentimetern (42 Zoll) liegen die Grenzen bei 283 und 256 Watt, was einem Jahresenergieverbrauch von rund 415 und 375 kWh entspricht.

Die Anforderungen würden sich ab April 2012 nochmals verschärfen. Neu wäre auch, dass ab dem 7. Januar 2010 Fernsehgeräte im Bereitschaftszustand (Standby) nicht mehr als 1 Watt verbrauchen dürfen, bei zusätzlicher Informationsanzeige höchstens 2 Watt und im Aus-Zustand 1 Watt, denn manche Geräte verbrauchen auch Energie, obwohl sie ausgeschaltet sind. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung würde dann eine Begrenzung im Bereitschaftszustand von 0,5 Watt, bei zusätzlicher Informationsanzeige von 1 Watt sowie im Aus-Zustand von 0,3 Watt gelten.

Wichtig ist die Regelung zum Energieverbrauch, weil – laut einer Studie des Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) – die Bürgerinnen und Bürger sich auch weiterhin mit Zweit- und Drittgeräten ausstatten und zudem immer größere Fernseher kaufen werden. Das lässt den Energieverbrauch erheblich steigen. Zum Vergleich: Ein durchschnittliches Röhrenfernsehgerät mit einer Bildschirmdiagonale von 74 Zentimetern (29 Zoll) verbraucht pro Jahr etwa 210 kWh, ein LCD-Fernseher (Flachbildschirm mit Flüssigkristallanzeige) mit 81 Zentimetern (32 Zoll) 230 kWh und ein Plasmafernsehgerät mit einer Diagonale von 107 Zentimetern (42 Zoll) sogar 500 kWh (Stand 2007). Hingegen benötigen die derzeit besten Kühl- und Gefriergeräte – in Abhängigkeit vom Volumen – nur um die 200 kWh oder sogar weniger. Prognosen zeigen, dass der Energieverbrauch der Fernsehgeräte in der EU von etwa 60 Milliarden kWh im Jahr 2007, das sind 60 TWh, auf etwa 132 TWh im Jahr 2020 ansteigen dürfte. Unter Berücksichtung der erzielbaren Einsparung von 43 TWh würde der Stromverbrauch von Fernsehgeräten im Jahr 2020 mit 89 TWh aber immer noch deutlich über dem Verbrauch von 2007 liegen.

Sollten EU-Parlament und Rat auch der neuen Energieverbrauchskennzeichnung für Fernsehgeräte zustimmen, wäre erstmalig eine Vergleichbarkeit der Energieverbräuche verschiedener Fernsehgeräte gewährleistet. Vorraussetzung ist, dass die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie nach ihrem Inkrafttreten in ihr jeweiliges nationales Recht umsetzen. Der neue Vorschlag zur Energieverbrauchskennzeichnung funktioniert ähnlich der für Haushaltsgeräte bekannten Einteilung in die Energieeffizienzklassen A bis G. Die bei Kühlgeräten eingeführten Klassen A+ und A++ soll es in Zukunft generell für alle Produktgruppen nicht mehr geben. Stattdessen kommen Klassen von A minus x Prozent (%) zum Einsatz. Bei Fernsehgeräten sind dies A-20 %, A-40 %, A-60 % und A-80 %. Diese werden gestaffelt eingeführt und weisen die jeweils effizientesten Geräte auf dem Markt aus. Auch zeigt ein sprachneutrales Symbol auf der Energieverbrauchskennzeichnung den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einen Blick, ob das Gerät einen Ausschalter besitzt oder nicht. Die Kennzeichnung soll die Nachfrage nach sparsameren Fernsehgeräten – ähnlich wie bei der weißen Ware – weiter steigern. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun die Möglichkeit, aus der Fülle der Geräte mit gleichen oder ähnlichen Parametern die besonders energieeffizienten besser zu erkennen.

Allerdings ist die Kennzeichnung kein dynamisches System in dem Sinn, dass eine Neuzuordnung der Effizienzklassen nach der Marktentwicklung möglich ist. Vielmehr ist es so, dass die neue Kennzeichnung die Zuordnung des Energieverbrauchs des Fernsehgerätes im Betriebszustand – ausgedrückt als Energieeffizienzindex – zu den Effizienzklassen festlegt. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist eine regelmäßig – in Abhängigkeit von der Entwicklung der Energieeffizienz – vorzunehmende Neuzuordnung des Energieeffizienzindex, welchen die besten Geräte erreichen, zur Effizienzklasse A sinnvoller, um eine eindeutige Anpassung an den technischen Fortschritt zu garantieren.

Alle verfügbaren Dokumente zu den Effizienzanforderungen und zur neuen Energieverbrauchskennzeichnung für Fernsehgeräte finden Sie unter www.ebpg.bam.de/de/produktgruppen/index.htm.

Quelle: UBA

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