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Macht das neue Leistungsschutzrecht auch Facebook- und Google+-Links kostenpflichtig?

Archivmeldung vom 07.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

CDU und FDP haben das neue Leistungsschutzrecht auf den Weg gebracht, um die deutschen Verlage zu stärken. Sie sollen in Zukunft Geld von News-Aggregatoren wie Google News erhalten, wenn neben den Links zu einem Artikel auch kleine Text-Snippets gezeigt werden. Das Problem: Genau die gleiche Zitatform kommt auch bei Facebook und Google+ zum Einsatz. Müssen nun alle bezahlen?

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechts-Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich mit dem Thema beschäftigt.

Fakt ist: CDU und FDP haben am Sonntag beschlossen, die Position der deutschen Verlage in der Online-Welt zu verbessern. Künftig sollen News-Aggregatoren wie Google-News allein für die Verbreitung von kleinen Text-Snippets der verlinkten News Geld an die Verlage bezahlen. Dafür wird das neue Leistungsschutzrecht formuliert werden.

Die News-Aggregatoren zeigen in der Regel eine kleine Thumbnail-Grafik aus einem verlinkten Artikel und ergänzen den Link mit einem kurzen Textausschnitt, der oft die ersten Zeilen des Artikels enthält. Die Verlage möchten für die Übernahme dieser ihrer Leistungen bezahlt werden - und suchen so die Umsatzbeteiligung an den Werbeeinnahmen, die von den News-Aggregatoren gesammelt werden. Und das ungeachtet der Tatsache, dass Seiten wie Google News für einen Großteil des Traffics verantwortlich zeichnen, den die verlinkten Seiten für sich verbuchen können.

Auf den ersten Blick betrifft das Leistungsschutzrecht nur die großen Aggregatoren wie Google News, nicht aber die Allgemeinheit.

Das Problem: Soziale Netzwerke wie Facebook und Google+ leben u.a. auch davon, dass die Anwender Links auf interessante Artikel posten, die sie im Netz gesehen haben. Die beiden Netzwerke nehmen vom Nutzer den Link entgegen und ergänzen ihn vollautomatisch um ein kleines Vorschaubild und einige Zeilen Text. Während sich das Vorschaubild noch ausblenden lässt, ist das bei dem Text nicht ohne weiteres möglich.

Die Frage: Müssen nun Millionen Facebook- und Google+-Anwender fürchten, Opfer des Leistungsschutzrechtes zu werden? Müssen Sie für jeden gesetzten Link bezahlen?

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGE SOLMECKE: "Zunächst einmal gilt das Leistungsschutzgesetz nur für den kommerziellen Einsatz. Private Anwender, die ihren Freunden Links zeigen, sollten von einer Zahlungspflicht ausgenommen sein. Anders sieht das bereits bei den Betreibern von kommerziellen Facebook- und Google+-Seiten aus. Für sie gilt nicht nur die Impressumspflicht, sondern rein theoretisch auch das Leistungsschutzrecht. Leider ist eine Unterscheidung zwischen gewerblichen und privaten Angeboten oft nicht eindeutig, sodass eine Einschätzung letztlich von den Gerichten getroffen werden muss."

Bislang war es so, dass schon jetzt das Posten von Thumbnails über das Urheberrecht untersagt werden kann. Die Textsnippets waren aber bislang in der Regel nicht kreativ genug, um selbstständig einen Urheberrechtsschutz zu erlangen. Genau das soll sich - geht es nach CDU und FDP - bald ändern.

Immerhin steht wohl schon fest, dass sich eine eigene Verwertungsgesellschaft (wie z.B. die GEMA für Musik) um das Eintreiben der Gelder kümmern soll. Eine einheitliche Zwangsabgabe für Gewerbetreibende soll es nicht geben. Stattdessen sollen für die Nutzung fremder Inhalte jeweils einzelne Lizenzverträge abgeschlossen werden.

Wie soll das gehen? Zu der Frage, wie das Leistungsschutzgesetz in der Praxis umgesetzt werden soll, gibt es noch keine konkreten Aussagen. Bereits im Bereich der geschützten Musik gibt es bei der Umsetzung ähnlicher Abgaben aber massive Probleme. Im Moment scheinen die Vorschläge noch sehr unkonkret und unausgegoren zu sein.

Rechtsanwalt Christian Solmecke rät: "Anwender, die Links mit Textausschnitten bei Facebook und Google+ veröffentlichen, haben zurzeit noch keine Zahlungsaufforderungen zu befürchten. Es lohnt sich aber unbedingt, die weitere Gesetzgebung im Auge zu behalten, um im Zweifelsfall in Zukunft auf entsprechende Links zu verzichten."

Quelle: Rechtsanwalt Christian Solmecke (Typemania)

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