Neue Regeln im Netz: Das ändert sich im Jahr 2022
Archivmeldung vom 19.01.2022
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Freigeschaltet durch Anja SchmittMit jedem neuen Kalenderjahr kommen für Verbraucher wieder Neuerungen und Regulierungen auf sie zu. Im Internet erwartet Verbraucher in diesem Jahr einiges zu ihrem Vorteil, was sie als Kunden schützt. In manchen Bereichen wurden erste Schritte aber auch bereits im vergangenen Jahr in die Wege geleitet und müssen sich nun im neuen Anno in der Praxis bewähren.
Welche Regeln gelten schon seit 2021?
So wurden schon zum 1. Dezember 2021 im Rahmen eines neuen Telekommunikationsgesetzes neue Kündigungsfristen für Verträge beschlossen. Das betrifft auch Telefon- oder Internetverträge und gilt unabhängig davon, ob diese online abgeschlossen wurden oder im Geschäft. Versicherungsverträge sind von dieser neuen Regelung ausgeschlossen.
Auch für Nutzer von digitalen Spielbanken gibt es bereits seit Sommer 2021 eine Neuerung durch den überarbeiteten Glücksspielvertrag, der Casino Anbieter in Deutschland stärker regulieren und für mehr Rechtssicherheit sorgen soll. Er soll die Regeln für das Online-Glücksspiel in Deutschland vereinheitlichen und zu mehr Spielerschutz beitragen. Dazu gehören Einzahlungslimits, Höchstgrenzen für Einsätze sowie die Pflege einer bundesweiten Spielersperrdatei.
Welche Änderungen kommen auf Anbieter und Verbraucher im Jahr 2022 zu?
Andere Neuerungen im Internet treten erst im Laufe dieses Jahres in Kraft, bringen zum Teil aber massive Änderungen für Anbieter und Verbraucher mit sich:
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Kündigungsbutton: Ab dem 1. Juli 2022 müssen Telekommunikationsunternehmen, die die Möglichkeit zum Vertragsabschluss im Internet anbieten, auch einen präsenten Kündigungsbutton auf ihrer Website einbauen. Das soll es Verbrauchern leichter machen, zum Beispiel einen Mobilfunkvertrag mit einem Klick kündigen zu können. Doch auch andere Anbieter, die Verträge im Internet anbieten, wie zum Beispiel Streamingdienste, müssen ab dem 1. Juli einen Kündigungsbutton präsent platzieren.
- Schutz vor telefonischer Werbung: Ab dem 28. Mai müssen Anbieter von Telefonwerbung, die Kaltakquise über das Telefon betreiben, nachweisen, dass sie eine Einwilligung der Verbraucher zur Kontaktaufnahme erhalten haben. Eigentlich ist unerwünschte Telefonwerbung in Deutschland bereits verboten, dennoch führen viele Anbieter weiterhin ihre Kaltakquise-Calls durch. Künftig müssen sie die Einwilligungen der Verbraucher für fünf Jahre aufbewahren, um so nachzuweisen, dass sie die getätigten Anrufe auch wirklich tätigen durften.
- Update-Pflicht: Schon zum 1. Januar 2022 ist die Pflicht für die Anbieter digitaler Produkte in Kraft getreten, diese so lange upzudaten, wie es für eine reibungslose Funktionsweise nötig ist. Auf diese Weise sollen Verbraucher davor geschützt werden, dass ihre gerade erst gekauften Produkte schon in wenigen Monaten nicht mehr genutzt werden können, da keine Möglichkeit zum Update mehr existiert. Langfristig soll diese Neuerung auf mehr IT-Sicherheit abzielen und die Funktionsfähigkeit digitaler Produkte verbessert werden.
- Elektronische Patientenakte: Seit dem 1. Januar 2022 können gesetzlich Versicherte ihre elektronische Patientenakte bei ihrer Krankenkasse anfordern. Damit soll mehr Transparenz für Patienten sowie behandelnde Ärzte geschaffen werden, doppelte oder überflüssige Untersuchungen sollen entfallen und die Zeit, die sonst für die Beschaffung von Informationen nötig war, soll stattdessen in Behandlungszeit umgewandelt werden. Die eigene Akte soll nicht nur am PC, sondern auch per Smartphone-App einsehbar sein.
Bild:pixabay
- Anspruch auf schnelles Internet: Schon zum 1. Dezember 2021 wurde festgelegt, dass jeder Bürger in Deutschland ein Recht auf eine schnelle Internetverbindung hat, um wirtschaftlich und sozial am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Allerdings ist noch nicht formuliert, unter welchen Voraussetzungen Internet als ausreichend schnell gilt. Bis Juni 2022 hat die Bundesnetzagentur nun Zeit, diese Richtlinien festzulegen, um eine klare Grundlage zu schaffen, mit der die Netzanbieter arbeiten können. Einen ersten Vorschlag gibt es bereits – er sieht eine Downloadgeschwindigkeit von mindestens 10 MBit/s, eine Upload-Rate von mindestens 1,3 MBit/s und eine Verzögerung bei der Übertragung von maximal 150 Millisekunden vor. Im Zusammenhang mit dem Recht auf eine schnelle Internetverbindung gibt es außerdem noch die Neuerung, dass Internetanbieter ihren Kunden Entschädigungen für eine zu langsame Internetverbindung bezahlen müssen. Wenn die Datenübertragungsrate niedriger ist als die, die im Vertrag zugesichert wird, so können Kunden von ihrem Recht Gebrauch machen ihre Zahlungen zu mindern. Ebenso können sie eine Entschädigung verlangen, wenn Unternehmen Technik-Termine vereinbaren und diese nicht eingehalten werden. Diese Entschädigungen liegen bei 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsbetrags.
- Tarifberatung: Ab dem Jahr 2022 sind Telekommunikationsanbieter per Gesetz dazu aufgefordert, ihre Kunden jährlich darüber zu informieren, ob die zu dieser Zeit genutzten Dienste auch zu einem günstigeren Preis erworben werden könnten oder ob für denselben Preis noch mehr Leistung möglich wäre.
- Gewährleistungsrecht beim Online-Shopping: Für die Käufer von Produkten im Netz gilt ab 2022 eine verlängerte Frist für die Reklamation. Bislang konnten Software, Apps oder eBooks nicht reklamiert werden, da die Reklamationsmöglichkeit nur für physische Produkte bestand. Seit dem neuen Jahr hat sich das geändert und Verbraucher haben zwei Jahre Zeit, eventuelle Mängel zu beanstanden.
Insbesondere für Verbraucher kommen also im Jahr 2022 viele weitere Vereinfachungen, die ihre Rechte stärken. Anbieter müssen sich den neuen Regelungen beugen und ihr Angebot dementsprechend umstellen – andernfalls droht nicht nur der Verlust von Kunden, sondern auch eine Strafe.
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