Der folgende Standpunkt wurde von Uwe Froschauer geschrieben: "Macht bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Gruppe oder Institution auf das Verhalten und Denken einzelner Personen, Gruppen oder Teile der Bevölkerung derart einzuwirken, dass diese sich den Ansichten oder Wünschen der Machthaber unterordnen und entsprechend verhalten. Wer Macht besitzt, kann auch Entscheidungen gegen den Willen der anderen treffen. Tugendhaft ist es, wenn man Macht besitzt, und sie nicht missbraucht. Macht darf nicht über dem Recht und der Gerechtigkeit stehen. Ist dies dennoch der Fall, sollten sich die positiven Kräfte bündeln, um gegen den Machtmissbrauch vorzugehen. Artikel 20 Grundgesetz, Absatz 4 gibt uns das Recht dazu."
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