Der folgende Standpunkt wurde von Thomas Röper geschrieben: "Nachdem das Verfassungsgericht der Bundesregierung verboten hat, den Fonds, der ursprünglich für die Abmilderung der Folgen der Covid-Maßnahmen gebildet wurde, für andere Zwecke zu nutzen, scheinen auch weitere “Sondervermögen” auf der Kippe zu stehen. Nachdem eine frühere Bundesregierung die „Schuldenbremse“ ins Grundgesetz geschrieben hat, darf die Bundesregierung eigentlich keine Schulden mehr machen. Aber natürlich hat man sich vorsichtshalber eine Ausnahme genehmigt: Wenn die Lage in Deutschland aus irgendeinem Grund schwierig ist, kann die Regierung eine Notlage erklären und doch Schulden aufnehmen, die aber nicht als Schulden des Staatshaushaltes gelten, sondern als „Sondervermögen“ bezeichnet werden und sogenannte „Nebenhaushalte“ bilden. Orwell wäre begeistert, denn einen Kredit als „Sondervermögen“ zu bezeichnen, ist ziemlich absurd."
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