Der TÜV-Verband hat eine Anhebung der Grenzwerte für alkoholisierte E-Scooter-Fahrende auf 1,6 Promille abgelehnt. "E-Scooter sind bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebte Party-Mobile. Nächtliche Unfälle unter Alkoholeinfluss sind dabei an der Tagesordnung", sagt Marc-Philipp Waschke, Referent für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. "Eine Anhebung der Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrende würde das falsche Signal senden und Alkoholfahrten bagatellisieren." Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen deshalb den gleichen Regelungen wie Autos. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille Blutalkohol aufgegriffen wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit 500 Euro Geldbuße, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Sind die Alkoholisierten fahrauffällig geworden oder ist ein Unfall passiert, drohen härtere Strafen. Ab 1,1 Promille am Steuer gelten Alkoholisierte als absolut fahruntüchtig. Und ab 1,6 Promille wird automatisch eine Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, bei der Alkoholauffällige ihre Fahreignung nachweisen müssen. Wer dagegen mit dem Fahrrad alkoholisiert unterwegs ist, wird erst ab 1,6 Promille belangt. Einzelne Verkehrsexpert:innen hatten im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages vorgeschlagen, die Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrende auf das Niveau für Fahrradfahrende anzuheben. "Die aktuell geltenden Promillegrenzen wirken aus der Zeit gefallen", sagt Waschke. "Es sollte im Gegenteil darüber nachgedacht werden, bei Radfahrenden die Grenze für eine Ordnungswidrigkeit bei 1,1 Promille einzuziehen und Verstöße entsprechend zu ahnden." Der Verkehrsgerichtstag hatte sich bereits im Jahr 2015 für eine entsprechende Regelung ausgesprochen.
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