Autor Hannes Hofbauer zur Änderung von § 130 StGB: "Meinungsfreiheit als Säule der Gesellschaft ist weg"
Der Volksverhetzungsparagraf 130 StGB wurde erweitert. Nun gilt auch das "Leugnen von Kriegsverbrechen" als Volksverhetzung. Offiziell wurden damit Nachbesserungsforderungen der EU-Kommission aus dem Jahr 2008 umgesetzt und es habe nichts mit dem Ukraine-Krieg zu tun. Dies berichtet das Magazin "RT DE". Weiter lesen …