Fadenscheiniger Menschenrechtsschutz: EU-Lieferkettengesetz soll nur für 13.000 Unternehmen gelten
Ein neues EU-Lieferkettengesetz soll die oft unmenschlichen Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer von Zuliefererfirmen europäischer Unternehmen aus nicht EU-Ländern verbessern. Doch die EU-Richtlinie ist fadenscheinig – betrifft sie doch nur rund ein Prozent aller in der EU ansässigen Unternehmen. Dies berichtet das Magazin "RT DE". Weiter lesen …