In Anbetracht steigender Infektionszahlen und dem Corona-Ausbruch in einem Pflegeheim im Landkreis Barnim (Brandenburg) mit mehreren Todesopfern hält die Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf eine Impfpflicht für Gesundheitsberufe für zulässig. Brosius-Gersdorf, die an der Universität Potsdam lehrt, sagte der "Heilbronner Stimme": "Eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, die ein besonderes Näheverhältnis zu vulnerablen Menschen haben - z. B. im Krankenhaus, in der Pflegeeinrichtung - ist meines Erachtens rechtlich zulässig, vielleicht sogar geboten. Eine solche Impfpflicht, die der Gesetzgeber (nicht: die Exekutive) regeln müsste, bedeutete zwar einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der betreffenden Berufsträger, der Eingriff wäre aber vergleichsweise gering, weil das Risiko einer gesundheitlichen Schädigung durch eine Impfung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse im Allgemeinen gering ist."
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