Verfassungsrat Frankreichs kippt Teile der Lex „Gelbwesten“
Pünktlich zur 20. Auflage der „Gelbwesten-Proteste“ hat der Verfassungsrat der Französischen Republik Teile des so genannten Anti-Randalierer-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das betrifft vor allem das Recht des Staates, Demonstrationsverbote für bestimmte Personen auszusprechen. Damit kann das Gesetz nicht wie vorgesehen in Kraft treten, schreibt das russische online Magazin "Sputnik". Weiter lesen …