Bundesregierung will Grundgesetzänderung für sozialen Wohnungsbau
Die Bundesregierung bereitet eine Änderung des Grundgesetzes vor, um den sozialen Wohnungsbau stärker unterstützen zu können. Mit dem neuen Artikel 104d soll dem Bund die Möglichkeit eröffnet werden, den Ländern künftig Finanzhilfen für gesamtstaatlich wichtige Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) in diesem Bereich zu gewähren. "Dadurch wird dem Mangel an preiswertem Wohnraum entgegengewirkt", heißt es in dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, über den die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in ihrer Dienstagausgabe berichtet. Weiter lesen …