Die Raupe des Eichenprozessionsspinners produziert in ihren Brennhaaren ein starkes Nesselgift. Daher müssen die Larven dieses Schmetterlings oft bekämpft werden, wenn sie Eichen in Wohngebieten oder öffentlich zugänglichen Bereichen befallen. Dies kann durch das Versprühen entsprechender Mittel erfolgen. Jedoch standen bislang keine Daten für diese biozide Anwendung zur Verfügung, um Risiken für die Beschäftigten und unbeteiligte Dritte abschätzen zu können. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schloss diese Lücke. In Feldstudien untersuchte sie, wie stark Beschäftigte oder unbeteiligte Dritte bei Sprühanwendungen den verwendeten Wirkstoffen ausgesetzt sind. Der Bericht "Vergleichende Untersuchung zur Exposition von Arbeitnehmern und Dritten bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels Sprühanwendungen" ist jetzt erschienen. Während unbeteiligte Dritte bei ausreichendem Abstand vergleichsweise gering exponiert sind, sind die Anwender besonders dann stärker belastet, wenn sie das Mittel handgeführt statt mit einer Sprühkanone versprühen. Anhand der Daten wurde ein zuverlässiges Modell entwickelt, das bei der Zulassung von Biozidprodukten eingesetzt wird.
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