Noch hat der 1. FC Köln seine Ankündigung, gegen die Spielwertung des Fußball-Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund (5:0) Protest einzulegen, nicht in die Tat umgesetzt. Sollte dies im Rahmen der Frist bis morgen noch passieren, gibt es sehr unterschiedliche juristische Auffassungen über die Erfolgsaussichten. "Es wird entscheidend darauf ankommen, ob der Ball vor dem Pfiff des Schiedsrichtes schon die Linie überquert hat", sagte Jan F. Orth, Richter am Landgericht Köln und einer der führenden Sportrechtsexperten des Landes, der "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe). "Sollte dies nicht der Fall sein, was durch entsprechende Sachverständige, die das TV-/Ton-Material auswerten, festgestellt werden kann, hat ein etwaiger Einspruch des 1. FC Köln gute Erfolgsaussichten." Orth weiter: "Dann liegt nämlich ein Regelverstoß vor, weil das Spiel mit Schiedsrichter-Ball hätte fortgesetzt werden müssen. Dieser hätte meines Erachtens auch mit hoher Wahrscheinlichkeit Einfluss auf das Spielergebnis gehabt. Denn das umstrittene 2:0 fällt in einer sehr frühen Spielphase, in der der 1. FC Köln noch besser mitgespielt hat und möglicherweise, wäre das Tor nicht anerkannt worden, hätte den Ausgleich erzielen können. Dann nimmt das Spiel einen ganz anderen Verlauf."
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